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Verpasster Anschlussflug

Ihr Recht auf Entschädigung!

Sie wollen in den Urlaub starten und warten bereits auf Ihren Abflug am Flughafen. Doch dann die Enttäuschung - der Flug ist verspätet. Als wäre das nicht schon Ärger genug, verpassen Sie deswegen auch noch Ihre Anschlussflüge. Der Anfang Ihres Traumurlaubs wird zum Albtraum. Wie gehen Sie am besten in dieser Situation vor? Wir haben Ihnen kurz erklärt, was Ihre Rechte bei einem verpassten Anschlussflug sind.

Was soll ich tun, wenn ich den Anschlussflug verpasst habe?

Ersatzflug

Informieren Sie sich bei der Fluggesellschaft nach einem Ersatzflug

Beweise sammeln

Sammeln Sie am Flughafen Informationen und Beweise: Ersatztickets, Beweisfotos, Belege, usw.

Bestätigung

Lassen Sie sich von der Airline den Grund für die Flugverspätung oder Flugausfall des Zubringerflugs schriftlich bestätigen.

Mitreisende

Sprechen Sie mit Mitreisenden und tauschen Sie Kontaktdaten aus.

Betreuungsleistungen

Bestehen Sie auf die Betreuungsleistungen vor Ort (Snacks, Getränke).

Anspruch kostenlos prüfen

Prüfen Sie mit unserem Entschädigungsrechner kostenlos Ihren Anspruch.

Fachliche Expertise

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Rechte bei verpasstem Anschlussflug zusammengefasst

Fluggastrechteverordnung

Die Grundlage Ihrer Rechte ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.

Entschädigungshöhe

Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, weil der Zubringerflug verspätet war, kann Ihnen zwischen 250 bis 600 Euro Entschädigung zustehen.

Verspätung > drei Stunden

Anspruch haben Sie, wenn die Verspätung am Zielflughafen mehr als 3 Stunden beträgt.

Außergewöhnliche Umstände

Bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.

Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.

Fluggastrechte bei Anschlussflug verpasst

Ein verpasster Anschlussflug kann gemäß der EU-Verordnung 241/2004 geltend gemacht werden. In dieser Verordnung werden die Rechte von Passagieren geregelt. Hat der Zubringerflug eine Verspätung und verpassen Sie deswegen Ihren Anschlussflug, kann Ihnen bis zu 600 Euro Entschädigung zustehen. Dabei ist egal ob der Grund bei Flugausfällen liegt, der Flug fünf Minuten oder 3 Stunden verspätet war. Entscheidend ist die Verspätung am Endziel. Erreichen Sie Ihr Endziel mit über drei Stunden Verspätung, haben Sie Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn die Verordnung 241/2004 anwendbar ist und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Mehr zu außergewöhnlichen Umständen

Wichtig ist auch, dass es sich um eine zusammenhängende Buchung handelt und Sie nicht die einzelnen Flüge getrennt gebucht haben. Ansonsten können Sie keine Entschädigung einfordern wenn Ihr Flug verspätet war. Es ist auch nicht relevant, ob Sie den Flug direkt bei der Fluggesellschaft gebucht haben oder es sich um eine Pauschalreise handelt.

Die Verordnung ist anwendbar, wenn der Flug innerhalb der EU startet oder es sich um eine EU- Airline handelt. Bei einem Flug mit mehreren Teilstrecken ist der Abflug vom ersten Flughafen gemeint. Passagiere können bis zu drei Jahre rückwirkend die Entschädigung bei der Fluggesellschaft einfordern. Keine Rechte auf Anspruch einer Entschädigung bestehen, wenn Passagiere selber Schuld sind, dass Sie den Anschlussflug verpasst haben. Beispielsweise, wenn Sie sich bewusst Zeit gelassen haben am Flughafen. Ebenfalls besteht kein Anspruch wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Zusätzlich zu der Entschädigung muss die Airline Ihnen einen zeitnahen Ersatztransport anbieten (Zug, Bus, Bahn) und Betreuungsleistungen wie Snacks und Getränke zur Verfügung stellen. Verzögert sich Ihr Ersatztransport erst auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Hotelübernachtung bezahlen. Das gilt natürlich nur, wenn es sich um eine zusammenhängende Buchung handelt.

Umsteigzeit, Verpasster Anschlussflug

Umsteigezeit war bereits bei der Buchung zu gering

Üblicherweise bucht man einen Flug mit mehreren Zwischenstopps bei einer Fluggesellschaft. Es handelt sich daher um eine zusammenhängende Buchung. Die Fluggesellschaft muss die Flüge so anbieten, dass die Umsteigezeiten zur minimum connecting time des jeweiligen Flughafen passen. Ist die Umsteigezeit zu kurz bemessen und Sie erreichen deswegen den Anschlussflug nicht, kann Anspruch auf finanzielle Entschädigung bestehen. Wichtig ist, dass sie auf sich aufmerksam machen und ein schnelles Durchchecken verlangen. Lassen Sie sich am Flughafen jedoch Zeit und verpassen deswegen Ihren Flug, haben Sie keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von der Airline.

Tipp: Achten Sie auf die Umsteigezeiten und kontrollieren Sie diese mit der minimum connecting time Ihres Zwischenstopps. Liegt diese nur knapp oder unter der Mindestzeit, buchen Sie sicherheitshalber andere Flüge oder fragen Sie bei der Fluggesellschaft nach.

Neues EuGH-Urteil stärkt die Fluggastrechte bei einem verpassten Anschlussflug

Wenn es sich um eine zusammenhängende Buchung handelt, ist es nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshof obsolet ob ein europäischer oder außereuropäischer Flug eine Verspätung verursacht hat. Wichtig ist für den Anspruch auf eine Entschädigung, dass der Ausgangspunkt der Flugstrecke innerhalb der EU liegt, also der erste Flug in der EU gestartet ist. Das bedeutet, auch wenn der erste Flug innerhalb der EU ohne Probleme verläuft und erst der zweite Flug außerhalb der EU verspätet ist, kann den Fluggästen bis zu 600 Euro Entschädigung aufgrund der EU Fluggastrechte zustehen. Für die Bemessung der Entschädigungshöhe wird die Flugdistanz vom Startflughafen und Zielflughafen der gesamten Reisestrecke herangezogen. Anders sieht es jedoch aus, wenn die Flugstrecke außerhalb der EU starten und der Flug mit einer nicht-EU Airline durchgeführt wird. Hier kann der Reisende keine Entschädigung nach der EU-Verordnung einfordern.

Wenn die Fluggesellschaft lange vor Abflug schriftlich und eindeutig bekanntgibt, dass der Flug nicht stattfindet, müssen Sie nicht persönlich beim Check-In erscheinen (Urteil des BGH vom 17.03.2015 Az. X ZR 34/14). Passiert die Annullierung kurzfristig, sind Sie ja ohnedies bereits am Flughafen und lassen sich am besten alles schriftlich bestätigen.

EU Fluggastrechte

Höhe der Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug

Die Höhe der Entschädigung wird in der Fluggastrechteverordnung geregelt und berechnet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Flugdistanz. Dabei wird die Distanz zwischen Startflughafen und Zielflughafen der Flugreise herangezogen. Wichtig ist, dass es sich um eine zusammenhängende Buchung handelt.

250
(Kurzstrecke bis 1.500 km)
400
(Mittelstrecke bis 3.500 km)
600
(Langstrecke mehr als 3.500 km)

* Flüge innerhalb Europa mit über 3.500 km sind auf 400 Euro Entschädigung gedeckelt.

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Wie erhalte ich eine Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug?

Bei einem verpassten Anschluss kann es sehr kompliziert sein, die Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Die Flüge werden häufig von verschiedenen Fluglinien oder auch als Codeshare durchgeführt und für den Fluggast ist nicht immer klar, wer der Ansprechpartner für die Entschädigung ist. Fluggesellschaften nutzen diese Unwissenheit der Passagiere aus und schieben die Zuständigkeiten gerne auf die andere Fluggesellschaft. Hier kann Ihnen FairPlane helfen. Wir unterstützen Sie gerne mit erfahrenen Vertragsanwälten zu Ihrem Recht zu kommen, denn wir kennen die Tricks der Airlines. Bei FairPlane tragen Sie kein Kostenrisiko und nur im Erfolgsfall wird eine Provision abgezogen. Geben Sie Ihre Flugdaten in unseren Rechner ein und prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung.

Schadenersatz

Die wichtigsten Fragen zum verpassten Anschlussflug

Was ist ein Anschlussflug?

Muss der Passagier umsteigen, um den Zielort zu erreichen, bezeichnet man diesen Flug als Anschlussflug.

Was macht man, wenn man den Flug verpasst?

Wenn Sie den Flug verpassen, weil der Zubringerflug verspätet war, können Sie nach EU-Recht Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung haben. Zusätzlich stehen Ihnen ab einer Wartezeit von 2 Stunden Betreuungsleistungen zu. Keinen Anspruch haben Sie, wenn Sie selber Schuld sind oder z. B. der Zug zum Flughafen Verspätung hatte.

Besteht ein Entschädigungsanspruch, wenn der Anschlussflug außerhalb der EU verpasst wurde?

Ja, solange der erste Flug innerhalb der EU gestartet ist oder es sich um eine EU-Fluggesellschaft handelt.

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Wie hoch ist die Entschädigung bei einem verpassten Anschlussflug?

Die Entschädigungshöhe ist abhängig von der Flugdistanz und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Zwischen 0-1.500 km können Sie 250 Euro einfordern. Zwischen 1.501-3.500 km besteht Anspruch auf 400 Euro und ab 3.501 km beträgt die Entschädigung 600 Euro.

Was tun, wenn man aufgrund einer Gepäckverspätung den Anschlussflug verpasst?

Sie können den Koffer bis an Ihren Zielort liefern lassen. Es besteht daher kein Grund den Anschlussflug nicht wahrzunehmen.

Besteht Anspruch auf Entschädigung, wenn die Umsteigezeit zu kurz ist?

Die Fluggesellschaft muss bei zusammenhängenden Buchungen darauf achten, dass die Umsteigezeiten zur minimum connecting time des jeweiligen Flughafen passen. Ist die Umsteigezeit zu kurz und Sie erreichen deswegen den Anschlussflug nicht, kann Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung bestehen.

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