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Die Fluggastrecht experten

Verpasster Anschlussflug:
Entschädigung in wenigen Schritten sichern!

ohne Kostenrisiko

in 2 Minuten erledigt

Das sollten Sie bei einem verpassten Anschlussflug tun!

Ersatzflug

Informieren Sie sich bei der Fluggesellschaft nach einem Ersatzflug, falls dieser nicht automatisch für Sie organisiert wird.

Beweise sammeln

Sammeln Sie am Flughafen Beweise: Wann sind Sie gelandet, wie lange blieb Zeit um den Anschlussflug zu erreichen?

Bestätigung

Lassen Sie sich von der Airline den Grund für die Flugverspätung oder Flugausfall des Zubringerflugs schriftlich bestätigen.

Mitreisende

Sprechen Sie mit Mitreisenden und tauschen Sie Kontaktdaten aus. Sie könnten später als Zeugen hilfreich sein, wenn die Fluglinie den Anspruch abstreitet.

Betreuungsleistungen

Ab zwei Stunden Wartezeit können Sie von der Fluglinie Snacks und Getränke verlangen. Wenn nötig auch Hotelübernachtung und Transfer.

Anspruch kostenlos prüfen

Prüfen Sie mit unserem Entschädigungsrechner kostenlos Ihren Anspruch. In wenigen Minuten online erledigen.

Holen Sie Ihr Geld bei einem verpassten Anschlussflug zurück

Die Fluglinie ignoriert Sie und reagiert auf kein Schreiben? Sparen Sie Zeit und Nerven! Flug online in wenigen Minuten eingeben, dann übernehmen die FairPlane Vertragsanwälte die Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Soviel Entschädigung steht Ihnen bei einem verpassten Anschlussflug zu!

Die Höhe der Entschädigung wird in der Fluggastrechteverordnung geregelt und berechnet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Flugdistanz. Dabei wird die Distanz zwischen Startflughafen und Zielflughafen der Flugreise herangezogen. Wichtig ist, dass es sich um eine zusammenhängende Buchung handelt.

So kommen Sie zur Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug

Flugnummer, Flugdatum und Flugproblem eingeben. Einige Fragen beantworten, alle Mitreisenden angeben und Sie wissen in fünf Minuten, ob Sie Geld von der Airline bekommen könnten!

Das sind Ihre Rechte bei einem verpassten Anschlussflug

Entschädigungshöhe

Haben Sie Ihren Anschlussflug verpasst, weil der Zubringerflug verspätet war, können Ihnen zwischen 250 € bis 600 € Euro Entschädigung zustehen.

Verspätung > drei Stunden

Anspruch haben Sie, wenn die Verspätung wegen des verpassten Anschlussflugs am Zielflughafen mehr als 3 Stunden beträgt.

Außergewöhnliche Umstände

Bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.

Sie können Ihre Entschädigung rückwirkend einfordern

Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung können meist bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden. Die Verjährung richtet sich nach innerstaatlichem Recht. Verzichten Sie nicht auf Geld, das Ihnen zusteht. Prüfen Sie Ihre problematischen Flüge der letzten Jahre einfach online.

Holen Sie sich bis zu 600 €* Entschädigung

Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung. *abzgl. Erfolgsprovision

FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

bei einem verpassten Anschlussflug

Was passiert, wenn man den Anschlussflug verpasst?

Eine große Flugverspätung kann insbesondere dann tiefe Sorgenfalten auslösen, wenn man einen Anschlussflug ans eigentliche Reiseziel gebucht hat. Denn bei größeren Verspätungen des Zubringerfluges wartet der Anschlussflug nicht auf die fehlenden Passagiere. Doch egal wie lange der Zubringer verspätet war – wenn Sie deswegen Ihren Anschlussflug verpassen, steht Ihnen eine Entschädigung zu, wenn Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel ankommen. 

Im Normalfall werden Sie bei verpasstem Anschlussflug von der Fluglinie auf einen Ersatzflug zum gleichen Ziel umgebucht. Außerdem haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen am Flughafen. Verpflegung wie Essen und Trinken während der Wartezeit auf den neuen Flug, muss Ihnen die Fluglinie bezahlen. Geht der Ersatzflug erst am nächsten Tag, muss Ihnen die Fluggesellschaft zudem einen Hotelaufenthalt und den Transport dorthin bezahlen. Zusatzkosten für Unterkunft und Verpflegung, die Ihnen durch die Wartezeit entstehen, müssen Sie nicht selbst tragen. 

Voraussetzung für die Ausgleichszahlung und die Betreuungsleistungen ist, dass Sie die Flüge zusammenhängend gebucht haben. Das bedeutet, dass Sie alle Flüge gleichzeitig gebucht haben (meistens bei derselben Fluglinie). Haben Sie mehrere Tickets unabhängig voneinander gebucht, entfällt der Anspruch. 

Die folgenden Punkte helfen Ihnen dabei, Ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen:

  • Falls Sie von der Fluggesellschaft nicht bereits über eine Umbuchung auf einen neuen Flug informiert wurden, fragen Sie das Personal der Fluglinie nach einem Ersatzflug
  • Vernetzen Sie sich mit anderen Passagieren, die denselben Anschlussflug verpasst haben und sammeln Sie Beweise für die Verspätung des Zubringerfluges und die Umbuchung auf einen anderen Flug
  • Heben Sie alle Tickets auf, auch die für den verpassten Anschlussflug
  • Lassen Sie sich von Mitarbeitern der Fluglinie eine schriftliche Bestätigung über den Grund der Verspätung oder des Ausfalls des Zubringerfluges geben
  • Fordern Sie Betreuungsleistungen in Form von Flughafen-Gutscheinen von der Airline. Falls Sie keine Gutscheine bekommen, heben Sie alle Belege für Essen, Trinken und Hotel- und Transportkosten auf! Sie können dafür eine Kostenrückerstattung beantragen
  • Prüfen Sie bei FairPlane Ihre Ansprüche und beauftragen Sie unsere Vertragsanwälte, Ihr Recht auf Entschädigung durchzusetzen

Wer haftet bei einem verpassten Anschlussflug?

Die Fluglinie, sofern Sie die Reise zusammenhängend, also auf einem einzigen Ticket, gebucht haben. Bei außergewöhnlichen Umständen haftet die Fluggesellschaft jedoch nicht. 

Es ist unerheblich, wie groß die Verspätung des Zubringerfluges war; wenn Sie deswegen Ihren Anschluss verpassen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. 

Wie lange muss ein Anschlussflug warten?

Handelt es sich bei Ihrem Anschlussflug um eine zusammenhängende Buchung, also keine einzeln gekauften Flugtickets bei verschiedenen Airlines, wartet der Anschlussflug je nach Größe des Flughafens in der Regel 30 bis 45 Minuten auf die Passagiere. 

Bei Verspätungen des Zubringerfluges wartet der Anschlussflug nicht immer und Sie werden oftmals automatisch umgebucht. Auch in solchen Fällen besteht Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Ziel ankommen. 

Wie schnell bekomme ich das Geld?

Wenn Sie FairPlane per Eingabe Ihrer Flugdetails und Unterlagen mit dem Durchsetzen Ihres Anspruchs auf Entschädigung beauftragen fordern unsere Anwälte die Fluglinie zur Zahlung Ihrer Entschädigung auf. 

Wie lange es dauert, bis Sie das Geld bekommen hängt von der Kooperationsbereitschaft der Airline ab. Reagiert sie rasch auf die außergerichtliche Mahnung geht es bedeutend schneller, als wenn sie es auf eine Klage unserer Anwälte ankommen lässt. Sie werden auf Ihrem Kundenkonto laufend über den Fortschritt Ihres Falles informiert. 

Mit der Beauftragung von FairPlane werden Sie von unseren spezialisierten Vertragsanwälten ohne Kostenrisiko vertreten. Nur wenn wir Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchsetzen, fällt eine Provision an. 

Wie ist die Regelung bei Dienstreisen?

Der Anspruch auf eine Ausgleichsleistung ist ein persönlicher. Derjenige, der den Schaden erlitten hat, bekommt auch die Zahlung für die Verspätung. Viele denken, dass die Zahlung bei einer Dienstreise dem Arbeitgeber zusteht, denn immerhin steht auf der Reiserechnung der Name des Unternehmens und nicht des Mitarbeiters.

Doch grundsätzlich bezieht sich die EU-Fluggastrechteverordnung ausschließlich auf die betroffenen Fluggäste. Daher bekommt der Arbeitnehmer selbst die Entschädigung Es kann aber sein, dass der Arbeitgeber vom Mitarbeiter verlangt, den Schadenersatz an ihn abzutreten. Gerade bei größeren Firmen kann das in den Reiserichtlinien oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein.

Unter welchen Umständen muss die Fluglinie nicht zahlen?

Wenn entweder außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung des Fluges verhindern.  

Der europäische Gerichtshof führt Beispiele für außergewöhnliche Umstände an:

  • Instabile politische Umstände am Abflug- oder Zielort (z.B. Krieg oder Terrorgefahr)
  • Gefährliche Wetterlage wie zum Beispiel ein massives Unwetter
  • Naturkatastrophen wie etwa ein Vulkanausbruch
  • Sicherheitsrisiken (technische Probleme, die beispielsweise auf mangelnder Wartung des Flugzeuges basieren sind kein außergewöhnlicher Umstand)
  • Ein Streik, der dazu führt, dass der Flug nicht durchgeführt werden kann. Ob bei einem Streik tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss immer im Einzelfall geklärt werden.

Oder wenn Sie sich beim Umsteigen zu viel Zeit gelassen haben! Achten Sie also darauf, zielstrebig zum Gate Ihres Weiterflugs zu gelangen. 

Tipp: Wenn Sie leicht verspätet sind und es mit dem Umstieg eilig haben, teilen Sie dies dem Bordpersonal vor dem Landeanflug mit. Sie dürfen dann oft als erstes aussteigen. 

Warum erhalte ich bei außergewöhnlichen Umständen kein Geld?

Wenn der Grund für die Verspätung von der Fluglinie nicht zu verhindern gewesen wäre (z.B. bei einem Vulkanausbruch), muss die Fluglinie auch keine Ausgleichszahlung leisten. Naturkatastrophen, Krieg und Terroranschläge liegen beispielsweise nicht im direkten Einflussbereich der Airline, deshalb haben Sie in solchen Fällen auch keinen Anspruch auf Entschädigung.

Die Fluglinie will nicht zahlen – Was soll ich tun?

Sie haben die Fluglinie schon mehrmals angeschrieben, erhalten aber keine Antwort? Das ist nicht fair! Obwohl Passagiere einen rechtmäßigen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, werden Anträge auf Entschädigung von Fluggesellschaften häufig abgewiesen oder ignoriert. Manchmal wird auch „schlechtes Wetter“ als Ablehnungsgrund genannt. Unsere Vertragsanwälte überprüfen die Ausreden der Airline anhand zahlreicher Flug und Wetterdatenbanken.

Mit der Beauftragung von FairPlane sparen Sie Zeit und Nerven. Denn damit werden Sie von unseren spezialisierten Vertragsanwälten ohne Kostenrisiko vertreten. Nur wenn wir Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchsetzen, fällt eine Provision an. 

Wie schnell bekomme ich das Geld?

Wenn Sie FairPlane per Eingabe Ihrer Flugdetails und Unterlagen mit dem Durchsetzen Ihres Anspruchs auf Entschädigung beauftragen werden zunächst alle Unterlagen geprüft.

Wenn Ihre unterschriebene Vollmacht und die Buchungsunterlagen vorliegen, kann es losgehen.

 Ihr Anspruch wird geprüft und dann fordern unsere Anwälte die Fluglinie zur Zahlung bereits zur Zahlung Ihrer Entschädigung auf. Es wird eine Frist gesetzt, bis zu der die Zahlung bei unseren Anwälten einlangen muss. Verstreicht diese Frist ohne Zahlungseingang, wird ein neuer Mahnlauf gestartet.

Trifft dennoch keine Zahlung ein, wird Klage gegen das Luftfahrtunternehmen geprüft. Sobald ein Gerichtsverfahren gegen die Fluglinie angestrengt werden muss, kann es mehrere Monate dauern. Die Vergabe der Gerichtstermine obliegt dem Gericht und kann die Dauer bis zu einem Urteil auch erheblich verlängern, je nachdem wie überlastet das Gericht ist. 

Wie lange es dauert, bis Sie das Geld bekommen hängt von der Kooperationsbereitschaft der Airline ab. Reagiert sie rasch auf die außergerichtliche Mahnung geht es bedeutend schneller, als wenn sie es auf eine Klage unserer Anwälte ankommen lässt. 

Sie werden auf Ihrem Kundenkonto laufend über den Fortschritt Ihres Falles informiert. Sobald Ihr Fall in Bearbeitung ist, geht alles seinen Weg und die Vertragsanwälte vertreten Sie. Bitte bringen Sie etwas Geduld auf, denn wenn ein Verfahren geführt werden muss, dauert es einfach länger, bis eine Entscheidung vorliegt.

Mit der Beauftragung von FairPlane werden Sie von unseren spezialisierten Vertragsanwälten ohne Kostenrisiko vertreten. Nur wenn wir Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchsetzen, fällt eine Provision an.

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