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Die Fluggastrecht experten

Flugprobleme mit SWISS (LX)?

Jetzt Entschädigung einfordern!

Wir setzen Ihren Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung durch.

In wenigen Schritten zur Entschädigung.

In folgenden Fällen kann Anspruch auf Entschädigung bestehen:

Was steht mir bei einem Flugproblem mit SWISS zu?

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Rechte von Passagieren bei Flugproblemen.

Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250 €, 400 € oder 600 €. Der Ticketpreis spielt für die Entschädigung keine Rolle.

Auch bei einer Überbuchung(Sie haben ein gültiges Ticket, Ihnen wird aber das Boarding verweigert) oder einem verpassten Anschlussflug kann Ihnen eine Ausgleichsleistung zustehen. 

Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung ist immer die Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung und es darf kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen.

Wird ihr Flug annulliert, oder gestrichen, kommt es auf den Zeitpunkt an, WANN Sie von der Fluglinie darüber informiert worden sind.

  • Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert worden sind, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben.
  • Wurden sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ticketkostenrückerstattungoder Ersatzbeförderung. Eine Entschädigungszahlung steht Ihnen dann leider nicht zu.
  • Die Rechte bei Problemen mit dem Gepäck regelt das Montrealer Übereinkommen. Ist das Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren gilt es sehr kurze Fristen und unterschiedliche Meldepflichten einzuhalten, um eine Zahlung von bis zu ca. 1600 € von der Fluglinie zu erhalten.
  • Wenn sich Ihr Flug verspätet, oder verlegt wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Fluglinie muss Ihnen Snacks, Getränke und Kontaktaufnahmen ermöglichen. Das kann auch ein Hotelaufenthalt bis zum Abflug sein. Sollte die Fluglinie dies nicht tun, sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben, es muss rückerstattet werden, auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen.

Was kann ich bei einem Flugproblem mit SWISS tun?

Sammeln sie Beweise und dokumentieren Sie das Problem. Heben Sie alle Reiseunterlagen auf. Beachten Sie besonders bei Problemen mit dem Gepäck die unterschiedlichen und sehr kurzen Fristen.

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Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung. *abzgl. Erfolgsprovision

Wissenswertes zur Fluggesellschaft SWISS

Swiss International Air Lines, im Außenauftritt SWISS, ist die nationale Fluggesellschaft der Schweiz. Sie wurde 1931 gegründet und 2001 insolvent es erfolgte das Grounding.
In der Zeit zwischen dem Swissair-Grounding am 2. Oktober 2001 und dem Start der Swiss am 1. März 2002 wurde die Swissair vom Schweizer Staat mit den notwendigen liquiden Mitteln unterstützt, um den Flugbetrieb aufrechterhalten zu können und die Gründung der Swiss zu ermöglichen.
Im Jahr 2002 wurde die Fluglinie in SWISS International Airlines umbenannt. Sitz und Drehkreuz der SWISS befindet sich am Flughafen Zürich. Sie ist Teil der Lufthansa Group und Mitglied der Luftfahrtallianz Star Alliance.
Am 21. Juni 2007 verkündete die Deutsche Lufthansa AG die komplette Übernahme der Swiss .
Die Flugzeug Flotte besteht hauptsächlich aus Airbus A220-300. Airbus A330-30 und Boing 777-300ER.
Der Flughafen Zürich ist das Drehkreuz der Swiss. Das Streckennetz von Swiss umfasst 2018 rund 105 Ziele :80 europäische und 25 interkontinentale in 49 Ländern. Auf der Langstrecke werden in Nordamerika die Ziele Boston, Chicago, Miami, Los Angeles und San Francisco sowie Montreal angeflogen, New York wird ab Zürich sowie ab Genf bedient. In Südamerika wird nur São Paulo direkt von der Swiss angeflogen. In Asien bedient Swiss die Städte Singapur, Bangkok, Hongkong, Shanghai, Peking, Tokio, Osaka, Dubai, Muskat, Delhi und Mumbai. In Afrika fliegt die Swiss nach Daressalam mit einem Zwischenstopp in Nairobi, nach Kairo und nach Johannesburg.
Im Jahr 2018 nahm die Swiss einige neue Kurz- und Mittelstreckenverbindungen nach Frankreich, Griechenland, Kroatien, Finnland, Israel und in die Ukraine auf.

FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

zu Flugproblemen mit SWISS

Wann steht mir eine Entschädigung, wann eine Rückerstattung zu?

Wird ihr Flug annulliert, oder gestrichen, kommt es auf den Zeitpunkt an, WANN Sie von der Fluglinie darüber informiert worden sind.

  • Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert worden sind, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben.
  • Wurden sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung oder Ersatzbeförderung. Eine Entschädigungszahlung steht Ihnen dann leider nicht zu.

Was steht mir neben der Entschädigung sonst noch zu?

Wenn sich Ihr Flug verspätet, oder verlegt wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Fluglinie muss Ihnen Snacks, Getränke und Kontaktaufnahmen ermöglichen. Das kann auch ein Hotelaufenthalt bis zum Abflug sein. Sollte die Fluglinie dies nicht tun, sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben, es muss rückerstattet werden, auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen.

Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Flugverspätung mit SWISS?

Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250 €, 400 € oder 600 €. Der Ticketpreis spielt für die Höhe der Entschädigung keine Rolle.

Wie kann ich meine Entschädigung und Rückerstattung einfordern?

Einfach online in drei Minuten Ihr Flugproblem bei FairPlane eingeben. Unterlagen hochladen, die Vollmacht für die Vertragsanwälte online mit DocuSign unterschreiben und wir beginnen zu arbeiten.

Wie lange kann ich meine Entschädigung und Rückerstattung einfordern?

Der Anspruch auf Entschädigung und Ticketkostenerstattung verjährt innerhalb von drei Jahren ab dem Schadenszeitpunkt.

Wann muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen?

Beim Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen“. Das sind Ereignisse, die die Fluglinie nicht beeinflussen kann, auch wenn Sie alle möglichen Maßnahmen dagegen ergreift. Beispielsweise Unwetter, Vogelschlag, oder Terrorismus. Streik zählt nach jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Das Vorliegen muss in einem Gerichtsverfahren im Einzelfall geprüft werden und von der Airline auch bewiesen werden. Technische Probleme zählen nicht zu außergewöhnlichen Umständen.

Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Überbuchung mit SWISS?

Hat die Fluglinie Ihren Flug überbucht und Sie deswegen nicht wie geplant befördert, haben Sie Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Ebenfalls haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen.

SWISS spricht von “außergewöhnlichen Umständen”. Was bedeutet das?

Liegen außergewöhnliche Umstände vor, muss die Fluglinie keine Entschädigungszahlung leisten. Eine Ticketkostenrückerstattung allerdings schon. Auch die Betreuungsleistungen müssen erbracht werden. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die die Fluglinie nicht beeinflussen kann, auch wenn Sie alle möglichen Maßnahmen dagegen ergreift. Beispielsweise Unwetter, Vogelschlag, oder Terrorismus. Streik zählt nach jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Das Vorliegen muss in einem Gerichtsverfahren im Einzelfall geprüft werden und von der Airline auch bewiesen werden. Technische Probleme zählen nicht zu außergewöhnlichen Umständen.