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Die Fluggastrecht experten in Österreich, seit 2011

Ticketerstattung
Zahlung in wenigen Schritten sichern!

Wir setzen Ihren Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung durch.

In wenigen Schritten zur Erstattung.

Flug storniert? Ticketkosten zurück bekommen!

Ihr Flug wurde von der Fluglinie storniert, gestrichen oder annulliert? Einen angebotenen Ersatzflug oder Gutscheine haben Sie nicht angenommen. Dann haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten. Holen Sie sich den gesamten Ticketpreis zurück. Zahlt die Fluglinie innerhalb von 7 Tagen, ist unser Service kostenlos!

Wenn Sie selbst Ihren Flug storniert haben, können wir keine Ticketkosten zurückfordern. Sie können bei der Fluglinie Steuern ung Gebühren zurückverlangen, denn diese fallen nur an, wenn Sie tatsächlich geflogen sind.

Wurden Sie erst 0-14 Tage vor dem Abflug von der Stornierung informiert, könnte Ihnen zusätzlich eine Entschädigung von bis zu 600 € zustehen.

Ihre Vorteile

Maximale Rückerstattung

Wenn die Fluglinie Ihren Flug storniert, haben Sie nach EU-VO 261/2004 Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Ticketpreises.

Ticketkosten oder Ersatzflug

Die Fluglinie muss Ihnen die Ticketkosten erstatten ODER eine Ersatzbeförderung anbieten. Beides kann man nicht verlangen.

Ausgleichsleistung zusätzlich

Wurden Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Stornierung informiert, kann eine Ausgleichsleistung zusätzlich zustehen.

Angebot der Fluglinie ablehnen

Nur wenn Sie keine Gutscheine angenommen haben und keiner Umbuchung zugestimmt haben, können wir Ihre Ticketkosten zurückholen.

Unser Tipp:

Nur wenn die Fluglinie selbst den Flug storniert, können Sie bis zu 100% der Ticketkosten zurückbekommen. Zahlt die Fluglinie innerhalb von 7 Tagen, ist unser Service kostenlos! Danach Provision nur im Erfolgsfall

In 3 Schritten zur Ihrer Ticketkostenerstattung

1. Ihr Flug wurde von der Fluglinie storniert

Einen von der Fluglinie angebotenen Ersatzflug, eine Umbuchung oder Gutscheine haben Sie abgelehnt. Halten Sie Ihre Flugunterlagen und Stornoschreiben, falls vorhanden, bereit.

2. Flug eingeben

In drei Minuten ist alles erledigt! Einfach online die Informationen in den Rechner eingeben und Anspruch kostenlos prüfen lassen. Bei Beauftragung übernehmen unsere Vertragsanwälte Ihren Fall. Wurden Sie weniger als 14 Tage vor dem Ablug über die Stonierung informiert, könnten Sie zusätzlich auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € haben – einfach online prüfen.

3. Geld bekommen

Das Beste: Nach erfolgreicher Bearbeitung kommt das Geld direkt auf Ihr Konto. Zahlt die Fluglinie innerhalb von 7 Tagen, ist unser Service kostenlos. Danach Provision nur bei Erfolg. Kein Erfolg – keine Kosten!

Das sind Ihre Vorteile!

Expertise im Reiserecht

Top Juristen mit langjähriger Erfahrung.

Kein Kostenrisiko

Provision nur bei Erfolg – keine Prozesskosten!

Einfach & schnell

Flug online eingeben und einfach prüfen lassen.

Sie können Ihre Ticketerstattung rückwirkend einfordern

Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung können meist bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden. Die Verjährung richtet sich nach innerstaatlichem Recht. Verzichten Sie nicht auf Geld, das Ihnen zusteht. Prüfen Sie Ihre von der Fluglinie stornierten Flüge der letzten Jahre einfach online.

Holen Sie sich die Ticketkosten* zurück!

Schnell, einfach und ohne Risiko zur Rückzahlung.

*abzgl. Erfolgsprovision

FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Ticketerstattung

Was kostet die Unterstützung bei Ticketerstattung mit FairPlane?

FairPlane arbeitet innerhalb der gesetzlichen Frist (Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen) gratis, danach rein erfolgsbasiert:

  • Sie beauftragen FairPlane. Zahlt die Fluglinie innerhalb  von sieben Tagen nach dem Tätig werden unserer Vertragsanwälte, ist unser Service für Sie kostenlos (Einlangen der Zahlung auf dem Konto der Vertragsanwälte). Sie erhalten die zurückgeholten Ticketkosten zu 100% ohne Abzüge.
  • Zahlt die Fluglinie später, aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Tätig werden unserer Vertragsanwälte, fällt im Erfolgsfall eine Provision von max. 14% (inkl. MwSt.) an.
  • Sind danach noch weitere Schritte bis zur tatsächlichen Zahlung nötig (Mahnschreiben, Verhandlungen oder auch das Beschreiten des Gerichtswegs durch unsere Vertragsanwälte), beträgt die Erfolgsprovision maximal 28% inkl. MwSt. Die Erfolgsprovision ist mit maximal € 500,- gedeckelt.

Erfolgsprovision von Ticketerstattung (ohne allfällige Zinsen) (inkl. Mehrwertsteuer)

Rückerstattung/TicketkostenErfolgsprovision  für Geldeingang von Airline zwischen 8 und 14 TagenErfolgsprovision für Geldeingang von Airline nach 14 Tagen (inkl. außergerichtlichem und gerichtlichem Tätigwerden der Vertragsanwälte)
€ 0,01 bis € 49,990,00 €0,00 €
€ 50,00 bis € 99,997,00 €14,00 €
€ 100,00 bis € 149,9914,00 €28,00 €
€ 150,00 bis € 199,9921,00 €42,00 €
€ 200,00 bis € 249,9928,00 €56,00 €
250 €,00 bis € 299,9935,00 €70,00 €
€ 300,00 bis € 349,9942,00 €84,00 €
€ 350,00 bis € 399,9949,00 €98,00 €
400 €,00 bis € 449,9956,00 €112,00 €
€ 450,00 bis € 499,9963,00 €126,00 €
und in 49,99 € Schritten fortlaufend

Welche Vorteile habe ich mit FairPlane?

FairPlane und die von uns hinzugezogenen Experten haben Zugriff auf verschiedenste Flugdatenbanken. Zusätzlich sind unsere Vertragsanwälte über die aktuellste europäische und nationale Fluggastrechtsprechung informiert. Durch den Zugriff auf diese Daten,  und aufgrund der  juristischen Kompetenzen unserer Vertragsanwälte im Fluggastrecht kann eine solide Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihrer Flugticketersatzkosten abgegeben werden. Wir nehmen nicht nur viel Arbeit ab, sondern erhöhen durch unser Fachwissen auch die Erfolgschancen der Rückerstattung Ihrer Flugticketkosten. FairPlane arbeitet erfolgsbasiert – somit tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, innerhalb der gesetzlichen Frist ist der Service kostenlos!

  • Sie beauftragen FairPlane. Zahlt die Fluglinie innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen nach dem Tätig werden unserer Vertragsanwälte, ist dieser Service für Sie kostenlos (Einlangen der Zahlung auf dem Konto der Vertragsanwälte). Sie erhalten die zurückgeholten Ticketkosten zu 100%, ohne Abzüge.
  • Zahlt die Fluglinie später,  aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Tätig werden unserer Vertragsanwälte, fällt im Erfolgsfall eine Provision von max. 14% (inkl. MwSt.) an. Haben wir keinen Erfolg, haben Sie keine Kosten. Provision nur im Erfolgsfall!
  • Sind danach noch weitere Schritte bis zur tatsächlichen Zahlung nötig (weiteres Mahnschreiben, Verhandlungen oder auch das Beschreiten des Gerichtswegs durch unsere Vertragsanwälte), beträgt die Erfolgsprovision max. 28% (inkl. MwSt.). Sie haben kein Kosten-oder Prozessrisiko, denn nur im Erfolgsfall wird die Erfolgsprovision vom zurück geholten Betrag abgezogen. Haben wir keinen Erfolg, haben Sie keine Kosten!
  • Die Provision ist mit 500 € gedeckelt. Das Beste: Wenn Sie eine Ticketrechnung einreichen, auf der z. Bsp. vier Personen angeführt sind, zahlen Sie nur einmal Provision.

Nach welcher Rechtsgrundlage holt FairPlane meine Ticketkosten zurück?

FairPlane fordert Ihre Ticketkosten zurück, nachdem die Fluglinie von sich aus Ihren gebuchten Flug storniert hat. Rechtsgrundlage dafür ist die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004. Voraussetzung für die Beauftragung von FairPlane ist, dass Sie weder einen Gutschein angenommen haben, noch einer vorgeschlagenen Umbuchung seitens der Fluglinie zugestimmt haben.

Bedenken Sie, dass es keinerlei gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Gutscheinen gibt, auch wenn Ihnen die Fluglinien das suggerieren wollen.

Ich habe meinen Flug selbst storniert, warum übernimmt FairPlane meinen Fall nicht?

Wenn Sie Ihren Flug selbst storniert haben, können wir keine Ticketerstattung für Sie in die Wege leiten. Bei der Buchung Ihres Tickets finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Regeln für den Fall, dass Sie selbst stornieren. Es kann sein, dass die Fluglinie keinerlei Kosten an Sie zurückzahlt. Steuern und Gebühren können Sie jedoch immer von der Fluglinie zurückverlangen. Da diese Beträge meist sehr gering sind, ist eine Bearbeitung von FairPlane und den Vertragsanwälten nicht möglich.

Kann ich FairPlane beauftragen, wenn ich bereits einen Gutschein von der Fluglinie bekommen habe, oder einer Umbuchung zugestimmt habe?

Leider nein! Mit der Annahme eines Gutscheins für Ihren stornierten Flug sind auch Ihre Ticketkosten abgegolten. Das gilt natürlich auch, wenn Sie einer Umbuchung zugestimmt haben. FairPlane kann keine weiteren Zahlungen für Sie mehr zurückholen. Ihre Ansprüche sind dadurch abgegolten.

Ab welchem Gesamtflugpreis beginnt FairPlane mit der Bearbeitung meines Falles?

Bei einfachen Strecken (one-way) oder Hin UND Rückflug gelten folgende Untergrenzen für eine Bearbeitung durch FairPlane

  • Es wurde ein one-way Ticket von der Fluglinie storniert. Also nur eine Strecke, z. B. ein Flug von Düsseldorf nach London. FairPlane kann ab einem Flugpreis von € 100,- beauftragt werden.
  • Es wurde der Hin- und Rückflug von der Fluglinie storniert. Z. B ein Flug von Düsseldorf nach London und von London nach Düsseldorf. FairPlane kann ab einem Flugpreis von € 100,- beauftragt werden.

Ich habe mehrer Mitreisende, denen derselbe Flug storniert wurde, alle sind auf meiner Rechnung. Kann ich für alle die Daten für die Rückerstattung eingeben?

Wenn Sie und Ihre Mitreisenden alle auf demselben Flug gebucht waren und die Fluglinie Ihren Flug wegen Covid-19 storniert hat, können Sie die Eingabe im Online-Rechner für alle Mitreisenden erledigen. Die gesamte E-Mail Kommunikation läuft dann über Sie, und Sie erhalten auch die Ticketkostenrückerstattung für Ihre Mitreisenden. Wir setzen voraus, dass Sie von den Mitreisenden zu diesen Handlungen ermächtigt worden sind. Auf der Vollmacht steht der „Hauptreisende“, die „Mitreisenden“ sind ebenfalls in der Vollmacht angeführt. Die Abtretungserklärung umfasst alle Rückzahlungsansprüche aus der Buchung.

Kann ich bei der Ticketkostenerstattung auch gleich meinen Anspruch auf Ausgleichsleistung eingeben oder prüfen lassen?

Leider nein! Momentan sind dafür noch zwei getrennte Eingaben notwendig:

  1. Eingabe bei Ticketerstattung für den von der Fluglinie stornierten Flug (Sie haben keine Ersatzbeförderung oder Umbuchung angenommen).
  2. Im FairPlane Anspruchsrechner die Flugnummer eingeben und bei der Frage „Welches Flugproblem hatten Sie“ Flug annulliert auswählen. Die Höhe der Ausgleichsleistung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250 €, 400 € oder 600 €. Entscheidend ist für das Bestehen eines Anspruchs WANN Sie von der Fluglinie über die Stornierung informiert worden sind: Wurden Sie mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Stornierung Ihres Fluges informiert, haben Sie keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Allerdings können Sie eine Ersatzbeförderung von der Fluglinie fordern, ODER eben die Ticketkostenerstattung.Wurden Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug von der Stornierung informiert, kann ein Anspruch auf Ausgleichszahlung bestehen. Es zahlt sich aus das von FairPlane prüfen zu lassen.
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