Flugverspätung und Ausfälle wegen Unwetter
Die EU‑Fluggastrechteverordnung beschreibt widrige Wetterbedingungen als außergewöhnlichen Umstand. Schlechtes Wetter ist häufig die Ursache für Flugverspätungen und Flugausfälle. Unwetter wie Vereisung, Schnee, Nebel, Wind, Vulkanausbrüche, Gewitter und Blitzschläge können zu heftigen Turbulenzen im Flugplan führen. Häufig handelt es sich bei schlechtem Wetter um sogenannte außergewöhnliche Umstände – Ereignisse welche außerhalb des Verantwortungsbereichs von Fluglinien liegen und diese von ihrer Zahlungspflicht befreien. In jedem Fall muss eine Fluggesellschaft alle ihr zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Verspätung und eine Annullierung zu verhindern, um so einen planmäßigen Flugbetrieb zu gewährleisten.
Aber Vorsicht! Fluglinien verwenden gerne widrige Wetterbedingungen als Ausrede, um berechtigte Entschädigungsansprüche abzulehnen. Oft versuchen Fluglinien Passagiere abzuwimmeln, indem sie sich auf außergewöhnliche Umstände ausreden. Als Verbraucherschutzplattform klärt FairPlane hier für Sie, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben.
Auch im Falle von Unwetter hat man als Passagier ein Recht auf Betreuung am Flughafen. Ebenso besteht das Recht auf Ersatzbeförderung oder Ticketkostenersatz.