Skip to main content

Flugausfall, Flug annulliert?

Bis zu € 600,– Entschädigung einfordern!

Einfach & schnell

Berechnen Sie Ihre Entschädigung unverbindlich und kostenlos. Verzichten Sie nicht auf bis zu € 600,–

Ohne Aufwand & Risiko

Wir übernehmen für Sie die Arbeit und zu 100 % das Kostenrisiko.

Rein erfolgsbasiert

Sie erhalten Ihre Entschädigung, nur im Erfolgsfall erhalten wir eine Provision.

Jetzt Entschädigung einfordern!

Flugausfall, Flug annulliert?

Wir holen Ihr Geld zurück!

Einfach & schnell

Ohne Aufwand & Risiko

Rein erfolgsbasiert

Jetzt Entschädigung einfordern!

Flugausfall, Flug annulliert?

Bis zu € 600,– Entschädigung einfordern.

Jetzt Entschädigung einfordern!

Das Wichtigste auf einen Blick

Was soll ich bei einer Flugannullierung tun?

Wenn Sie von der Fluglinie über die Annullierung Ihres Fluges informiert werden, haben Sie mehrere Möglichkeiten, denn meist bietet Ihnen die Fluglinie einen anderen Flug an, auf den Sie umgebucht werden. Überlegen Sie gut, ob der neue angebotene Flug, also eine Umbuchung für Sie in Frage kommt. Sie müssen den neuen Flug NICHT annehmen.

Der Fluglinie mitteilen,

dass Sie Ihre Ticketkosten zurückerstattet haben wollen, weil ihr Flug gestrichen worden ist und der neue Flug für Sie nicht in Frage kommt.

Die Ersatzbeförderung annehmen,

also den von der Fluglinie vorgeschlagenen neuen Flug.

Den Ersatzflug ablehnen

und die Fluglinie nach einem anderen, besser für Sie geeigneten Flug fragen.

Wie erhalte ich eine Entschädigung bei einem Flugausfall?

Sie können im FairPlane Entschädigungsrechner unverbindlich und kostenlos Ihren Anspruch prüfen und sehen direkt, wie viel Entschädigungen Sie erhalten könnten, wenn Ihr Flug annulliert wurde.

Natürlich haben Sie die Möglichkeit selbst eine Entschädigung bei der Fluglinie einzufordern. Jedoch reagieren Fluglinien oft nicht auf Schreiben von Passagieren oder lehnen berechtigte Ansprüche ab. Wenn Sie für die Durchsetzung Ihres Anspruchs einen Anwalt beauftragen, tragen Sie das Prozessrisiko.

Bei FairPlane tragen Sie kein Prozessrisiko, Sie sind anwaltlich vertreten und tragen kein Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall ziehen wir eine vereinbarte Provision von der erhaltenen Entschädigung ab. Haben wir keinen Erfolg, haben Sie keine Kosten.

Die FairPlane-Vertragsanwälte sind auf Reiserecht spezialisiert und haben schon vielen Kunden auch in scheinbar aussichtslosen Fällen zur Entschädigung verholfen.

Sammeln Sie Beweise!

Sammeln Sie am Flughafen Informationen und Beweise: Ersatztickets, Beweisfotos, Belege, usw. Lassen Sie sich von der Fluglinie den Flugausfall und den Grund schriftlich bestätigen. Sprechen Sie mit Mitreisenden und tauschen Sie Kontaktdaten aus. Bestehen Sie auf die Betreuungsleistungen vor Ort (Snacks, Getränke).

Holen Sie sich bis zu €600,- Entschädigung.

(abzgl. Erfolgsprovision) Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung.

Entschädigung, Ausgleichszahlung bekommen

  • Ist der Grund für den Flugausfall beispielsweise ein Unwetter gewesen, muss die Fluglinie keine Ausgleichszahlung leisten. Liegen Außergewöhnliche Umstände vor, muss die Fluglinie nichts zahlen.
  • Der Flug muss einen EU Bezug haben. Abflug innerhalb der EU, oder die ausführende Fluglinie hat ihren Sitz in der EU. Der Anspruch resultiert ja aus der Eu Fluggastrechteverordnung

Der Anspruch kann um 50% gekürzt werden

Wenn der Ersatzflug eine Ankunftsverspätung von maximal zwei, drei oder vier Stunden hat, kann der Anspruch auf Ausgleichsleistung von der Fluglinie um fünfzig Prozent gekürzt werden. Je nachdem wie lang die zurückgelegte Flugstrecke ist.

Kürzung der Ausgleichsleistung um 50% möglich.

Holen Sie sich bis zu €600,- Entschädigung.

(abzgl. Erfolgsprovision) Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung.

Informationspflicht seitens der Fluglinie

Wenn die Fluglinie Ihren Flug streicht, cancelt, oder annulliert, müssen Sie darüber informiert werden. Entscheidend für die Entschädigung bei Flugausfall, quasi ein pauschalierter Schadensersatz, ist der Zeitpunkt WANN Sie von der Annullierung informiert worden sind. Gerade während der Corona Pandemie werden Flüge häufig gestrichen.

  • MEHR als 14 Tage vor dem geplanten Abflug informiert worden: KEIN Anspruch auf Entschädigung
  • WENIGER als 14 Tage vor dem geplanten Abflug: Anspruch auf Ausgleichszahlung in voller Höhe, wenn alle anderen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
  • Zwischen 14-7 Tage vor dem geplanten Abflug informiert worden: Ersatzflug hat Abflug max. 2 Stunden früher und Ankunft max. 4 Stunden später, KEIN Anspruch auf Entschädigung.
  • Weniger als 7 Tage vor dem Abflug informiert: Ersatzbeförderung (Flug) Abflug max. 1 Stunde früher und Ankunft max. 2 Stunden später, KEIN Anspruch auf Ausgleichszahlung.

Bekommt man gratis Essen und Getränke bis zum Abflug des neuen Fluges? Anspruch auf Betreuungsleistungen!

Wenn Sie am Flughafen wegen der Annullierung Ihres Fluges einige Stunden warten müssen, haben Sie Anspruch auf die sogenannten “Betreuungsleistungen”. Dieser Anspruch ist je nach der Flugstrecke an verschiedene Stundenzeiten gekoppelt. Die Airline ist verpflichtet Ihnen OHNE KOSTEN, also gratis bei Flugausfall folgende Leistungen zu erbringen:

Verpflegung ab zwei Stunden Wartezeit

Mahlzeiten und Getränke im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit

Hotelunterbringung

Falls ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig ist, weil der Flug erst am nächsten Tag stattfindet.

Beförderung

zwischen Flughafen und Unterbringungsort während der Wartezeit bis zum Abflug

Gratis Kommunikationsmöglichkeiten

Zwei unentgeltliche Kommunikationsmöglichkeiten (2 Telefonate, E-Mail oder Fax)

FairPlane Tipp:

Stellt Ihnen die Fluglinie keine ausreichende Verpflegung oder Unterkunft kostenfrei zur Verfügung, heben Sie alle Belege für Ihre Ausgaben gut auf! Sie können diese Beträge (zusätzlich zu einer eventuellen Ausgleichszahlung) direkt von der Fluglinie verlangen.

Die Betreuungsleistung muss auch bei außergewöhnlichen Umständen erbracht werden!

Holen Sie sich bis zu €600,- Entschädigung.

(abzgl. Erfolgsprovision) Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung.

Ich habe meinen Ersatzflug verpasst, bekomme ich trotzdem eine Zahlung?

Erfahren Sie kurzfristig, dass Ihr Flug ausfällt, der Flug annulliert ist, sollten Sie trotzdem pünktlich beim Check-In am Flughafen sein. Es kann nämlich passieren, dass die Fluglinie schneller als gedacht einen Ersatzflug organisieren kann. In diesem Fall müssen Sie rechtzeitig am Gate sein, denn verpassen Sie Ihren neuen Ersatzflug haben Sie keinerlei Anspruch auf einen neuen Flug. Zusätzlich zu Ihrem Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises geht auch Ihr Anspruch auf die Ausgleichsleistung verloren. Diese kann nur geltend gemacht werden, wenn Sie sich pünktlich beim Check-In eingefunden haben.

Wenn die Fluggesellschaft lange vor Abflug schriftlich und eindeutig bekanntgibt, dass der Flug nicht stattfindet, also ein Flugausfall vorliegt, müssen Sie nicht persönlich beim Check-In erscheinen (Urteil des BGH vom 17.03.2015 Az. X ZR 34/14). Passiert die Annullierung kurzfristig, sind Sie ja ohnedies bereits am Flughafen und lassen sich am besten alles schriftlich bestätigen.

Sonderfall Flugzeitänderung

Eine Flugzeitänderung oder Vorverlegung des Fluges um mehrere Stunden kommt einer Flugannullierung gleich, weil die Fluglinie die ursprüngliche Planung des Fluges aufgibt. Passagiere haben je nach Flugdistanz in so einem Fall Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125 Euro und 600 Euro laut der EU-Verordnung 261/2004.

Mehr zu Flugzeitänderung

Welche Fluggastrechte bei Streik

Streiks, wie derzeit auch in Frankreich sind ein enormes Hindernis für den Flugverkehr, neben dem Recht auf Beförderung, haben Sie ab einer Verspätung von mehr als zwei Stunden ebenfalls Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen

Information direkt von der Fluglinie verlangen

Sobald Sie Bedenken haben, dass ihr Flug wegen Streik nicht planmäßig stattfindet, sollten Sie sofort die Fluglinie kontaktieren und eine Bestätigung verlangen. Schließlich wurde der ursprünglich geplante Flug geändert und Sie müssen die Reise neu planen.

Ersatzflug bei Streik

Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Sollte der angebotenen neue Flug für Sie persönlich nicht in Frage kommen, können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.

Ticketkosten zurück bei Streik

Wird der Flug wegen Streik annulliert, kann man zwischen Ersatzbeförderung und Ticketkosten Rückerstattung wählen. Die Ticketkosten müssen innerhalb von 7 Tagen an den Passagier ohne Abzüge zurück gezahlt werden.

Wird der vom Streik betroffene Flug nicht annulliert, sondern der Abflug verspätet sich, kann man erst ab einer Verspätung von fünf Stunden den Flug stornieren und die Ticketkosten zurückverlangen. 

Selbst neuen Flug bei Streik buchen

Wenn Sie sich selbst einen anderen Flug oder einen alternativen Transport (Bus, Bahn oder Mietwagen) organisieren, bleiben Sie vielleicht auf den Kosten (sowohl für den ursprünglichen Flug als auch für die Alternative) sitzen, wenn Ihr Flug dann doch planmäßig stattfindet. Stimmen Sie sich mit der Fluglinie ab – sie muss Ihnen einen alternativen Transport anbieten, oder die Ticketkosten zurückerstatten. Wenn die Fluglinie ausdrücklich bestätigt, dass Sie den neuen Flug selbst buchen sollen, lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

Holen Sie sich bis zu € 600,- Entschädigung für Ihre Flugverspätung.

(abzgl. Erfolgsprovision) Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung.

Betreuungsleistung bei Streik

Wenn Sie am Flughafen lange auf den verzögerten Abflug wegen Streik warten müssen, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen von der Fluglinie, je nach Streckenlänge.

Flugstrecken bis

1500
ab 2 Stunden Wartezeit

Flugstrecken mit mehr als

1500
ab 3 Stunden Wartezeit

Flugstrecken mit mehr als

3500
ab 4 Stunden Wartezeit

Diese Leistung besteht aus Essen, Trinken, Telefonaten, E-Mail-Möglichkeit oder auch Hotelübernachtungen. Die Fluggastrechteverordnung aus der EU bietet ein sehr hohes Schutzniveau für Fluggäste. Die Betreuungsleistungen müssen auch bei außergewöhnlichen Umständen zeitlich unbeschränkt für die Dauer des Streiks angeboten werden. Meist werden von der Fluglinie Gutscheine ausgeteilt. Sollten Sie keine Gutscheine erhalten, dann heben sie die Belege für alle Ausgaben gut auf. Diese Kosten können Sie direkt von der Fluglinie fordern.

Streik bei Zwischenlandung

Sollten Sie bei einer Zwischenlandung von einem Streik betroffen sein und am Flughafen stranden, haben Sie das Recht frühestmöglich zurück zu Ihrem Abflugort gebracht zu werden und eine Rückerstattung der Ticketkosten zu verlangen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flug Streik?

Wenn der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet wird,und alle anderen Voraussetzungen für einen Anspruch vorliegen, kann dem Passagier eine Entschädigung nach EU-VO zustehen. Die EU-Verordnung 261/2004 legt fest, dass bei Flugverspätungen über drei Stunden, bei Flugausfällen und auch bei unfreiwilliger Nichtbeförderung Anspruch auf Entschädigung bestehen kann. Die Höhe der Entschädigung ist abhängig von der Flugdistanz.

250
(Kurzstrecke bis 1.500 km)
400
(Mittelstrecke bis 3.500 km)
600
(Langstrecke mehr als 3.500 km)

* Flüge innerhalb Europa mit über 3.500 km sind auf 400 Euro Entschädigung gedeckelt.

Fluggastrechte bei Flugausfall

Die Rechte der Flugpassagiere bei einem Flugausfall sind in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Die Verordnung ist anwendbar wenn der Flug innerhalb der EU startet oder von einer EU-Fluggesellschaft ausgeführt wird.

Wird ein Flug annulliert und der Fluggast erfährt erst 0-14 Tage davon, kann eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zustehen. Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn ein außergewöhnlicher Umstand, wie schlechtes Wetter vorliegt.

Die zuständige Fluglinie kann sich der Zahlung einer Entschädigung entziehen, indem sie den Passagier rechtzeitig über den Flugausfall informiert. Rechtzeitig bedeutet in diesem Fall mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Abflugdatum.

Ist dies der Fall und der Reisende wurde nachweislich 14 Tage vor dem Abflug über den Ausfall informiert, steht ihm keine Ausgleichsleistung zu. Wurde lediglich das zuständige Reisebüro oder der Ticketanbieter verständigt, ohne diese Information an den Kunden weiterzugeben, so besteht der Anspruch weiter.

Nimmt der Passagier eine angebotene Ersatzbeförderung nicht an, kann er das Luftfahrtunternehmen zur Rückerstattung des Ticketpreises auffordern. Der Flug wurde ja nicht “abgeflogen”, also konsumiert. Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Flugdatum.

Erstattung der gesamten Ticketkosten

  • Wenn Sie einen angebotenen Ersatzflug nicht annehmen wollen, bekommen Sie Ihre gesamten Ticketkosten zurück.
  • Auch Gebühren für Gepäck oder den eigens gekauften Sitzplatz muss Ihnen das Luftfahrtunternehmen zurückzahlen.
  • Auch wenn der Flug wegen sogenannter “außergewöhnlicher Umstände” gestrichen worden ist, erhalten Sie die bereits im Voraus bezahlten Ticketkosten zurück. Schließlich haben Sie ja keine Leistung erhalten, oder in Anspruch genommen. Sie sind nicht geflogen.

Außergewöhnliche Umstände

Bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen. Als außergewöhnliche Umstände gelten Ereignisse, die von der Fluglinie auch nicht unter Zuhilfenahme aller möglichen Mittel verhindert werden können.

Beispielsweise Unwetter, Vulkanausbrüche, politische Unruhen. Ein Streik ist nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand zu werten. Die jüngste EuGH Judikatur hat bereits bei einigen Streiks das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes verneint. Es ist daher fallbezogen zu prüfen. Die Beweislast obliegt dem Luftfahrtunternehmen vor Gericht.

Habe ich bei einem Flugstreik Anspruch auf Entschädigung?

Wenn das Gericht feststellt, dass der Streik keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt und alle anderen Anspruchsvoraussetzungen der EU-VO 261/2004 erfüllt sind, kann eine Entschädigung zustehen.

Wie fordere ich eine Entschädigung bei Flugstreik ein?

Sie können natürlich versuchen die Fluglinie selbständig zu kontaktieren. In so einem Fall ist eine Durchsetzung ohne anwaltliche Vertretung aber sehr schwer. Wir unterstützen Sie gerne dabei, ohne Kostenrisiko für Sie. 

Bezahlt die Fluglinie mir eine Hotelübernachtung aufgrund eines Streiks?

Die Fluggesellschaft muss für einen Aufenthalt im Hotel aufkommen, wenn sich Ihr Abflug um mehrere Stunden oder sogar Tage verschiebt. 

Was mache ich, wenn der Flug wegen Streik verspätet ist?

Wenn Ihr Flug von einer Flugverspätung aufgrund von Streik betroffen ist, können Sie den Flug kostenlos stornieren. 

Flugausfall bei Pauschalreise

Bei einem Flugausfall haben auch Passagiere einer Pauschalreise, gemäß der Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen. Es macht keinen Unterschied ob der ausgefallene Flug im Zuge einer Pauschalreise stattgefunden hat oder einzeln gebucht wurde. Laut der Fluggastrechteverordnung 261/2004 stehen dem Reisenden auch bei Flugausfällen im Rahmen einer Pauschalreise bis zu 600 Euro Entschädigung zu. Diese Entschädigungszahlung ist durch das ausführende Flugunternehmen an den geschädigten Passagier zu leisten.

Wie lange kann ich einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen?

Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab dem Schadensereignis, also dem annullierten Flug.

Ist Streik automatisch ein außergewöhnlicher Umstand?

Streik wird in der Fluggastrechteverordnung als ein Beispiel für das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes angeführt. 

Ob der Streik nun einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und daher die Fluglinie nach der EU-VO 261/2004 von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung befreit ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Wichtig ist auch zu wissen, wer gestreikt hat: Die Piloten, das Kabinen- oder Bodenpersonal, oder gar Dritte, wie Fluglotsen, Sicherheitspersonal oder andere. Im November 2019 haben beim Lufthansa Streik die Lufthansa Flugbegleiter gestreikt. Hier kann beispielsweise Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Ein außergewöhnlicher Umstand liegt laut Verordnung dann vor, wenn das Luftfahrtunternehmen alle möglichen Maßnahmen zur Vermeidung ergriffen hat, der Umstand nicht vorhersehbar war, und ein außerhalb des regulären Betriebs liegendes Ereignis darstellt.

Für Sie als Kunde und Betroffener ist es wichtig zu wissen, dass es sich lohnen kann, den Fall bei FairPlane einzugeben. Unsere Vertragsanwälte prüfen Ihren Anspruch, das angerufene Gericht entscheidet dann. 

Der EuGH hat erst im April 2018 zu den wilden Streiks von TUIfly das Bestehen eines Anspruchs auf Entschädigung bejaht. Für Sie zahlt es sich jedenfalls aus Ihre Flugverspätung oder Annullierung wegen Streiks bei uns einzugeben, denn die FairPlane Provision zahlen Sie nur, wenn wir erfolgreich sind.

Streik, Flugausfall
Prof. Dr. Ronald Schmid
FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid zum TUIfly-Urteil des EuGH:

„Die Entscheidung des EuGH hat die Fluggastrechte für Verbraucher klar gestärkt und der leider oft gängigen Praxis der Fluglinien, nämlich sich reflexartig auf außergewöhnliche Umstände zu berufen, einen Riegel vorgeschoben. Der EuGH stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Einstufung eines Ereignisses als außergewöhnlicher Umstand bei dem TUIfly Streik eben nicht gegeben waren: die Risiken eines Streiks wegen Umstrukturierung sind als Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit der Fluggesellschaft zu betrachten. Es wurde die Beherrschbarkeit des wilden Streiks bejaht, einerseits war er auf eine firmeninterne Restrukturierung zurückzuführen und schließlich wurde er durch eine Einigung von TUIfly mit dem Betriebsrat beendet.“

Holen Sie sich bis zu € 600,- Entschädigung.

(abzgl. Erfolgsprovision) Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung.

Home » Flugausfall