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Die Fluggastrecht experten

Allgemeine Geschäftsbedingungen von FairPlane

Stand März 2022

Gute Geschäftsbeziehungen sind klar und fair geregelt. Mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FP Passenger Service GmbH, mit dem Sitz in Wien, und der Geschäftsanschrift in 1010 Wien, Fleischmarkt 3-5/14 (in der Folge kurz: FairPlane oder wir) vereinbaren wir die Grundlage für unseren gemeinsamen Weg zu Ihrer Entschädigung.

Damit Sie schnell finden, was Sie suchen, ist der nachstehende Text mit Überschriften, Einleitungen und Fragen am linken Rand gegliedert. Sie dienen Ihrer Orientierung und definieren und begrenzen nicht den Inhalt.

ABSCHNITT I

UNSERE KLARE BASIS: RECHTSGRUNDLAGEN UND VERTRAGSABSCHLUSS

Klarheit und Fairness ist das Fundament aller guten Geschäftsbeziehungen. Informieren Sie sich über Themen wie: Die Rechtsgrundlagen unserer Vereinbarung und wie unsere Vereinbarung geschlossen wird.

1. Vertragsgegenstand und Rechtsgrundlage

Was ist die rechtliche Grundlage unserer Geschäftsbeziehung?

1.1. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Entschädigung (Ausgleichsleistung) aufgrund der VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs-.und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (nachfolgend „Fluggastverordnung” genannt) gegen eine Fluggesellschaft. Rechtliche Grundlagen für unsere Leistungen sind:

  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und
  • die Beschreibung unseres Services auf unserer Web-Site.

Verbraucher: Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder sonstige zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch vor.

1.2. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden von uns durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

2. Vertragsabschluss

Wie und wann kommt unser Vertrag zustande?

2.1. Mit der – elektronischen – Einreichung Ihres Fluges bei uns geben Sie ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das Sie 14 Tage gebunden sind. Die von uns verschickte Eingangsbestätigung für Ihr Angebot bzw. allfällige weitere Informationsnachfragen (Flugdaten und Unterlagen etc.) stellen noch keine Annahme Ihres Angebots dar. Mit der Übergabe an die Vertragsanwälte (Beauftragung) und Ihre Verständigung durch die Vertragsanwälte gilt Ihr Angebot von uns als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen (abgeschlossen).

Verbraucher: Beachten Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht! Näheres zum Widerrufsrecht finden Sie hier (Punkt 14.).

ABSCHNITT II

FÜR SIE DA: DAS BESTE SERVICE OHNE KOSTENRISIKO

Die Durchsetzung einer Entschädigung erfordert umfangreiches Wissen, ist zeitintensiv und nervenaufreibend. Wir unterstützen Sie dabei mit unserem Know-How, wie Flug- und Wetterdaten Ihres Fluges, und dem rechtlichen Know-How unserer Flugrechts-Experten/Vertragsanwälten. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Leistungen wir für Ihren Erfolg erbringen, welche Leistungen unsere Flugrechts-Experten/Vertragsanwälte erbringen und wie wir das Kostenrisiko tragen.

3. Unsere Leistungen und Pflichten

Was machen wir für Sie? Was machen wir nicht für Sie?

3.1. Wir unterstützen Sie ausschließlich bei der Durchsetzung des Ausgleichsanspruchs nach Art. 7 der Fluggastverordnung – Entschädigung – nebst sämtlichen zugehörigen Nebenforderungen und Zinsen (in der Folge kurz: Forderung). Wir werden als Unternehmen für Sie ausschließlich besorgend sowie im Rahmen der Erhebung, Aufbereitung und Verwaltung von Flug- Wetter- und sonstigen Daten – Informationen über Ihren Verfahrensstand etc. – in unserer FairPlane-Datenbank tätig.

3.2. Weitere Ansprüche, sei es aus der Fluggastverordnung selbst oder aus anderen zwischenstaatlichen Verträgen oder im Rahmen des dem Flug zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisses oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, werden von uns bzw. durch die Vertragsanwälte nicht bearbeitet.

Was machen die Vertragsanwälte und wie wird das Kostenrisiko von FairPlane übernommen?

3.3. Eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung wird von uns keinesfalls erbracht und auch nicht geschuldet. Wir nehmen insbesondere keine rechtliche (Vor-)prüfung Ihrer Ansprüche vor.

3.4. Die Durchsetzung Ihres Anspruchs erfolgt – sofern die Eingabe nicht durch einen anderen, EDV-technisch an unser System angeschlossenen, von Ihnen ausgewählten Rechtsanwalt erfolgt – nach Wahl von uns durch einen oder mehrere der nachfolgenden Rechtsanwälte: Skribe Rechtsanwälte GmbH, Franziska Puschkarski (RAK Sachsen), Hayward Baker (HB Limited), Carlos Salvador Muñoz, Raphael Seidler oder Andreas Marc Riedl (nachfolgend alle Rechtsanwälte  „Vertragsanwälte” genannt).

3.5. Wir sind ohne vorherige weitere Abstimmung mit Ihnen berechtigt, mit der außergerichtlichen oder der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Forderung Vertragsanwälte für Sie zu beauftragen und im Rahmen dessen die von Ihnen übermittelten Informationen und Daten an diese weiterzuleiten. Sie stimmen der Beauftragung der Vertragsanwälte sowohl mit der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung, insbesondere der Einbringung von Klagen gegen die Fluggesellschaft oder von Anträgen bei Schlichtungsstellen oder sonstigen Behörden, und der Übermittlung von Informationen und Daten ausdrücklich zu. Durch die Beauftragung der Vertragsanwälte kommt ein Vollmachtsverhältnis zwischen Ihnen und dem jeweiligen Vertragsanwalt zustande. Werden die Vertragsanwälte von Ihnen beauftragt, sind wir verpflichtet, Sie von den Kosten der Vertragsanwälte sowie von allen damit verbundenen Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der Gerichtskosten, Pauschalgebühren und der gegnerischen Rechtsanwaltskosten freizustellen und Sie diesbezüglich schad- und klaglos zu halten, sofern diese aufgrund gerichtlicher Entscheidung von Ihnen zu tragen oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gegenüber der Fluggesellschaft nicht durchsetzbar sind (Übernahme des Kostenrisikos).

3.6. Im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaft ausgeübten Ermessens sind die Vertragsanwälte in ihrer Entscheidung über die Art und Weise der Durchsetzung des Anspruchs gegen die Fluggesellschaft oder der Ablehnung eines Anspruchs oder der Nebengebühren frei.

3.7. Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten werden von uns vorfinanziert. Sollte die Fluggesellschaft, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, einen Ersatz der Kosten der Vertragsanwälte oder der Gerichtskosten, Pauschalgebühren und gegnerischen Rechtsanwaltskosten oder Ersatz von Generalunkosten oder einen Ersatz sonstiger mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten mit Ausnahme der Ausgleichszahlung (nachfolgend „Kostenersatzansprüche” genannt) selbst leisten oder hierzu gerichtlich verpflichtet werden, dient dieser zur Abdeckung der von uns vorfinanzierten Kosten und der Kosten der Vertragsanwälte. Sie haben auch in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der Provision gemäß Ziffer 5.1.

3.8. Wir und/oder die beauftragten Vertragsanwälte haften – soweit gesetzlich zulässig – außer bei Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadenersatzansprüche sind binnen 6 Monaten (Unternehmer) oder einem Jahr (Verbraucher) nach Beendigung des Vertrages gerichtlich geltend zu machen, widrigenfalls diese verfallen.

ABSCHNITT III

WIR BENÖTIGEN IHRE INFORMATION FÜR IHREN ERFOLG

Die Durchsetzung Ihrer Entschädigung mit uns geht schnell und einfach. Wir sind dafür aber auch auf Ihre Informationen angewiesen. In diesem Abschnitt erfahren Sie, welche Informationen wir von Ihnen benötigen und wie Sie sich gegnüber der Airline verhalten sollen.

4. Mitwirkung unserer Kunden

Welche Informationen und Unterlagen werden benötigt?

4.1. Sie werden die Vertragsanwälte bei der Durchsetzung der Forderung unterstützen und sämtliche Ihnen bekannten und für die Bearbeitung relevanten Daten und Informationen uns oder den Vertragsanwälten zur Verfügung stellen. Auf Nachfrage von uns oder den Vertragsanwälten werden Sie zugehörige Unterlagen, wie insbesondere Bordkarten, Buchungsbestätigungen oder sonstige Flugnachweise während der gesamten Vertragslaufzeit uns überlassen. Sie werden uns nach dem Einreichen der Forderung sämtliche bisherige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen. Zusätzlich benötigen unserer Vertragsanwälte eine unterfertigte Vollmacht, teilweise auch als Original, um gegenüber der Fluggesellschaft Sie vertreten zu können. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen nicht oder nicht ausreichend nach, so ist FairPlane neben der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund auch berechtigt, vom Auftraggeber einen Kostenbeitrag in Höhe von 36,- € inkl. Umsatzsteuer zu fordern. Dies gilt nur, wenn die angeforderte Mitwirkung in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und dem Erstattungsprozess steht.

4.2. Sie versichern durch die Akzeptanz dieser AGB, dass Sie sämtliche Flugdaten und Informationen nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben haben, dass Sie selbst Inhaber der vertragsgegenständlichen Forderung sind bzw. darüber verfügen dürfen sowie dass Sie keine über Ihre Angaben hinausgehenden Ausgleichszahlungen erhalten hat.

Wie muss ich mich gegenüber der Airline verhalten?

4.3. Sie sind verpflichtet, uns und die Vertragsanwälte unverzüglich zu informieren, wenn Zahlungen der Fluggesellschaft an Sie direkt geleistet werden oder wenn Sie von der Fluggesellschaft ein Schreiben/Gutschein erhalten. Sie erteilen Ihre ausdrückliche Zustimmung, dass die Fluggesellschaft ausschließlich an uns und/oder die Vertragsanwälte schuldbefreiend leisten kann.

4.4. Sie verpflichten sich weiters, für die Dauer der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung von uns keine eigenen Handlungen oder Verfahren zu führen sowie keine rechtsverbindlichen Erklärungen, insbesondere gegenüber der Fluggesellschaft, abzugeben. Soweit die Fluggesellschaft oder Vertreter der Fluggesellschaft mit Ihnen in Kontakt treten, werden Sie uns unverzüglich in Kenntnis setzen.

4.5. Sie verpflichten sich, die vertragsgegenständliche Forderung nur mit der vorherigen Einwilligung von uns an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

ABSCHNITT IV

ALLES KLAR GEREGELT: DAS ERFOLGSENTGELT (STAND FEBRUAR 2019)

Wenn es ums Geld geht, dann sind klare Vereinbarungen wichtig. Sie zahlen im Erfolgsfall 24% bis 35% (inkl. MWSt) der erhaltenen Ausgleichsleistung / Entschädigung. Alles über unser erfolgsbasiertes Entgelt, die Abrechnung und Zahlung erfahren Sie in diesem Abschnitt.

5. Entgelt und Abrechnung

Wie hoch ist unser Entgelt?

Für unsere Leistungen erhalten wir ein pauschales erfolgsabhängiges Entgelt gestaffelt nach der Höhe der von der Fluggesellschaft tatsächlich geleisteten Entschädigung (Ausgleichszahlung) zzgl. jener auf die Entschädigung anrechenbaren Zahlungen von der Fluggesellschaft oder Dritten ohne Zinsen und allfälliger Nebenforderungen und entsprechend nachstehender Tabelle.

5.1 FairPlane Standard

Für unsere Leistung berechnen wir im Erfolgsfall eine Provision in der Höhe von 24 – 35% (inkl. MwSt.). Die Höhe der Provision richtet sich nach einem Risikoanteil, der individuell, anhand der Flugdaten ermittelt wird, sowie einem Bearbeitungsanteil in der Höhe von 6%. Vor der Beauftragung von FairPlane wird die tatsächliche Provision für Ihren Flug im Anspruchsrechner und auf Ihrer Auftragsbestätigung ausgewiesen.

Auszahlung
(ohne allfällige Zinsen)
max. 24%max. 27%max. 29%max. 32%max. 35%
€ 0,01 bis € 99,99€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00
€ 100,00 bis € 149,99€ 24,00€ 27,00€ 29,00€ 32,00€ 35,00
€ 150,00 bis € 199,99€ 36,00€ 40,50€ 43,50€ 48,00€ 52,50
€ 200,00 bis € 249,99€ 48,00€ 54,00€ 58,00€ 64,00€ 70,00
€ 250,00 bis € 299,99€ 60,00€ 67,50€ 72,50€ 80,00€ 87,50
€ 300,00 bis € 349,99€ 72,00€ 81,00€ 87,00€ 96,00€ 105,00
€ 350,00 bis € 399,99€ 84,00€ 94,50€ 101,50€ 112,00€ 122,50
€ 400,00 bis € 449,99€ 96,00€ 108,00€ 116,00€ 128,00€ 140,00
€ 450,00 bis € 499,99€ 108,00€ 121,50€ 130,50€ 144,00€ 157,50
€ 500,00 bis € 549,99€ 120,00€ 135,00€ 145,00€ 160,00€ 175,00
€ 550,00 bis € 599,99€ 132,00€ 148,50€ 159,50€ 176,00€ 192,50
€ 600,00 bis € 649,99€ 144,00€ 162,00€ 174,00€ 192,00€ 210,00
5.2 FairPlane Risiko Only

Mit FairPlane Risiko Only bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Anspruch auch in jenen Ländern zu verfolgen, in denen FairPlane keinen Vertragsanwalt, beziehungsweise Vertreter am Gerichtsstandort hat. Derzeit ist FairPlane in Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien und Tschechien tätig. Damit erweitert sich unser Aktionsradius. Sie können bei dieser Service-Variante einen Anwalt Ihrer Wahl für die Bearbeitung Ihres Anspruches beiziehen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Anwalt an das FairPlane EDV-System anschließt. Bei dieser Service-Variante wird nur der Risikoanteil als Erfolgsentgelt berechnet. Dieser liegt zwischen 18% – 29%. Der Bearbeitungsanteil von 6% entfällt.

Erfolgsprovision
FairPlane Risiko Only (mit eigenem Anwalt)
Auszahlung
(ohne allfällige Zinsen)
max. 18%max. 21%max. 23%max. 26%max. 29%
€ 0,01 bis € 99,99€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00€ 0,00
€ 100,00 bis € 149,99€ 18,00€ 21,00€ 23,00€ 26,00€ 29,00
€ 150,00 bis € 199,99€ 27,00€ 31,50€ 34,50€ 39,00€ 43,50
€ 200,00 bis € 249,99€ 36,00€ 42,00€ 46,00€ 52,00€ 58,00
€ 250,00 bis € 299,99€ 45,00€ 52,50€ 57,50€ 65,00€ 72,50
€ 300,00 bis € 349,99€ 54,00€ 63,00€ 69,00€ 78,00€ 87,00
€ 350,00 bis € 399,99€ 63,00€ 73,50€ 80,50€ 91,00€ 101,50
€ 400,00 bis € 449,99€ 72,00€ 84,00€ 92,00€ 104,00€ 116,00
€ 450,00 bis € 499,99€ 81,00€ 94,50€ 103,50€ 117,00€ 130,50
€ 500,00 bis € 549,99€ 90,00€ 105,00€ 115,00€ 130,00€ 145,00
€ 550,00 bis € 599,99€ 99,00€ 115,50€ 126,50€ 143,00€ 159,50
€ 600,00 bis € 649,99€ 108,00€ 126,00€ 138,00€ 156,00€ 174,00

5.3 Wir und/oder die betrauten Vertragsanwälte sind berechtigt, unser Entgelt (Ziffer 5.1) von den Zahlungen in Abzug zu bringen, die von der Fluggesellschaft an uns oder die Vertragsanwälte geleistet werden. Nach Erhalt der Forderung von der Fluggesellschaft werden wir oder die Vertragsanwälte den entsprechend verringerten Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto überweisen. Sie erhalten von uns eine entsprechende Abrechnung. Wird eine falsche Kontoverbindung von Ihnen angegeben und wurde auf dieses Konto überwiesen, gilt diese Verpflichtung von Fairplane als erfüllt. Wenn Sie uns eine Kontoverbindung bekanntgeben erklären Sie über das Konto und/oder die Entschädigung verfügungsberechtigt zu sein. Sollten Sie eine Entschädigung direkt von der Fluggesellschaft erhalten, Sind Sie verpflichtet unser Entgelt binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt an uns zu bezahlen. Dasselbe gilt, wenn Sie sich anstatt der Barzahlung der Entschädigung für einen Gutschein entscheiden. Wir sind berechtigt Gutscheine Zug um Zug gegen Bezahlung des verrechneten Entgelts herauszugeben.

5.4. Auf Ihre Anfrage werden wir den überwiesenen Betrag aufschlüsseln und den tatsächlich erhaltenen Erstattungsbetrag gerne nachweisen.

5.5. Die von der Fluggesellschaft geleisteten Verzugszinsen stehen jedenfalls zur Gänze Ihnen zu. Zahlungen werden – soweit keine Widmung durch die Fluggesellschaft erfolgte – in der Reihenfolge zuerst Ausgleichsleistung dann Kosten und dann Zinsen verbucht.

ABSCHNITT V

AUCH DAS BESTE SERVICE ENDET EINMAL: DIE VERTRAGSBEENDIGUNG

Der beste Grund für eine Vertragsbeendigung ist Ihr Erfolg und Sie haben Ihre Entschädigung erhalten. In diesem Abschnitt finden Sie auch alle anderen Gründe, die zu einer Beendigung führen können.

6. Rücktritt und Vertragsbeendigung

Wann und wie kann ich vom Vertrag zurücktreten?

6.1. Unternehmer: Sie sind berechtigt, binnen sieben Werktagen von diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Frist berechnet sich ab dem Vertragsabschluss gemäß Ziffer 2.1. Samstage und Sonn- und Feiertage werden in diese Frist nicht eingerechnet. Sie können den Rücktritt nicht mehr nach Einreichen der Forderung bei der Airline erklären.

Verbraucher: Beachten Sie abweichend Ihr gesetzliches Widerrufsrecht! Näheres zum Widerrufsrecht finden Sie hier Punkt 14.

Was sind die Gründe für eine Vertragsbeendigung?

6.2. Das Vertragsverhältnis zwischen uns, den beauftragten Vertragsanwälten und Ihnen endet, wenn die Forderung durch die Fluggesellschaft gezahlt wurde und Fairplane und/oder die Vertragsanwälte den anteiligen Betrag an Sie weitergeleitet haben.

6.3. Das Vertragsverhältnis endet weiters durch Erklärung von uns, dass die Forderung wegen Aussichtslosigkeit der Beitreibung nicht weiter durchgesetzt werden kann. Die Beurteilung der Aussichtslosigkeit erfolgt durch die Vertragsanwälte und steht diesen hierbei ein eigenes Ermessen unter der Bedingung einer pflichtgemäßen Prüfung zu.

6.4. Für den Fall, dass die Vertragsanwälte innerhalb von sechs Wochen nach Auftragserteilung nicht aktiv gegenüber der Fluggesellschaft geworden sind oder trotz eingeleiteter Maßnahmen innerhalb von 24 Monaten keine Begleichung der Forderung erreichen konnten, steht Ihnen ein ordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und entfaltet sofortige Wirkung.

6.5. Im Übrigen ist das Vertragsverhältnis von beiden Seiten aus wichtigem Grund kündbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Sie gegenüber uns oder den Vertragsanwälten falsche Angaben gemacht haben oder nicht alle angeforderten Informationen oder Unterlagen – binnen einer angemessen Frist – eingereicht haben.

Was sind die Rechtsfolgen einer Vertragsbeendigung oder eines Rücktritts?

6.6. Mit Rücktritt vom Vertrag oder Beendigung des Vertrags zwischen Ihnen und uns endet auch das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Vertragsanwalt. Der Vertragsanwalt ist jedoch weiterhin berechtigt, von uns bevorschusste Gerichtsgebühren und Kosten, Sachverständigenkosten, weiterhin einbringlich zu machen.

Verbraucher: Beachten Sie abweichend Ihr gesetzliches Widerrufsrecht und dessen Folgen! Näheres zum Widerrufsrecht finden Sie hier Punkt 14.

ABSCHNITT VI

Ihr aufgegebenes Fluggepäck war beschädigt, verspätet oder ging verloren? Hier finden Sie die Bestimmungen dafür:

7. FairPlane Gepäckservice

Wie hoch ist das Entgelt beim Gepäckservice?

7.1 FairPlane Gepäck Standard

Für unsere Leistungen im Rahmen unseres Gepäckservices erhalten wir ein pauschales erfolgsabhängiges Entgelt gestaffelt nach der Höhe der von der Fluggesellschaft oder Dritten tatsächlich geleisteten Entschädigung für Ihren Gepäckschaden zzgl. jener auf die Entschädigung anrechenbaren Zahlungen von der Fluggesellschaft oder Dritten ohne Zinsen und allfälliger Nebenforderungen und entsprechend nachstehender Tabelle:

Auszahlung
(ohne allfällige Zinsen)
Erfolgsprovision
FairPlane Standard Gepäck
(inkl. Mehrwertsteuer)
€ 0,01 bis € 49,99€ 0,00
€ 50,00 bis € 99,99€ 21,00
€ 100,00 bis € 149,99€ 42,00
€ 150,00 bis € 199,99€ 63,00
€ 200,00 bis € 249,99€ 72,00
250 €,00 bis € 299,99€ 90,00
€ 300,00 bis € 349,99€ 108,00
€ 350,00 bis € 399,99€ 126,00
400 €,00 bis € 449,99€ 144,00
€ 450,00 bis € 499,99€ 162,00
€ 500,00 bis € 549,99€ 180,00
€ 550,00 bis € 599,99€ 198,00
600 €,00 bis € 649,99€ 216,00
und in € 50,00 Schritten fortlaufendBei einem Entschädigungsbetrag unter € 200,- verlangt FairPlane eine Provision von 42% (inkl. MwSt.). Für Gepäckschäden, die zu einer Auszahlung von mehr als € 200,- führen, wird eine Provision von 36% (inkl. MwSt.) von der ausgezahlten Entschädigung für den Schaden als Erfolgsprovision einbehalten.
7.2 FairPlane Gepäck Risiko Only

Mit FairPlane Risiko Only bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihren Anspruch auch in jenen Ländern zu verfolgen, in denen FairPlane keinen Vertragsanwalt, beziehungsweise Vertreter am Gerichtsstandort hat. Derzeit ist FairPlane in Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien und Tschechien tätig. Damit erweitert sich unser Aktionsradius. Sie können bei dieser Service-Variante einen Anwalt ihrer Wahl für die Bearbeitung Ihres Anspruches beiziehen. Voraussetzung dafür ist, dass sich der Anwalt an das FairPlane EDV-System anschließt. Bei dieser Service-Variante wird nur der Risikoanteil als Erfolgsentgelt berechnet. Dieser liegt bei 26% oder 32%. Der Bearbeitungsanteil von 10% entfällt.

Auszahlung
(ohne allfällige Zinsen)
Erfolgsprovision
FairPlane Gepäck Risiko Only
(mit eigenem Anwalt)
€ 0,01 bis € 49,99€ 0,00
€ 50,00 bis € 99,99€ 16,00
€ 100,00 bis € 149,99€ 32,00
€ 150,00 bis € 199,99€ 48,00
€ 200,00 bis € 249,99€ 52,00
250 €,00 bis € 299,99€ 65,00
€ 300,00 bis € 349,99€ 78,00
€ 350,00 bis € 399,99€ 91,00
400 €,00 bis € 449,99€ 104,00
€ 450,00 bis € 499,99€ 117,00
€ 500,00 bis € 549,99€ 130,00
€ 550,00 bis € 599,99€ 143,00
600 €,00 bis € 649,99€ 156,00
und in € 50,00 Schritten fortlaufend

Leider kann FairPlane Aufträge erst ab einer Mindestforderung von  175 € bearbeiten.

(Die Höhe der Forderung ergibt sich aus der Summe der betragsmäßigen Angaben wie zum Beispiel den Ersatzkäufen, den Reparaturkosten des Koffers, dem Zeitwert für den Koffer samt Inhalt u.s.w.)

Schadensersatzforderungen, die betragsmäßig unter 175 € liegen, werden nicht zur Bearbeitung angenommen.

Was muss ich tun?

7.3. Wir führen keine fristwahrende Meldung im Sinne des Montrealer Übereinkommens durch. Wenn keine fristwahrende Meldung erfolgt, verlieren Sie unter Umständen Ihre Ansprüche. Wir übernehmen nur Ansprüche zur gerichtlichen Durchsetzung bei denen Sie eine Meldung im Sinne des Montrealers Übereinkommens durchgeführt und uns nachgewiesen haben. Insbesondere bei Fehlens eines ausreichenden Nachweises sind wir berechtigt, Ihren Auftrag jederzeit für die Bearbeitung abzulehnen.

7.4. Die übrigen Abschnitte – mit Ausnahme Abschnitt VIII. – der AGB gelten auch für unser Gepäckservice sinngemäß.

ABSCHNITT VII

Sie wollen noch schneller zu einer Entschädigung gelangen und haben sich für FairPlane Express entschieden? Hier erfahren Sie, wie es geht:

8. FairPlane Express

Wann und wie kann ich vom Vertrag zurücktreten?

8.1. Sofern Sie sich auf unserer Web-Site für FairPlane Express entscheiden, bieten Sie uns an, Ihren Ausgleichsanspruch gegen Abtretung zu einem individuell festgesetzten Betrag (Entschädigung) käuflich zu erwerben. An dieses Angebot sind Sie 72 Stunden gebunden. Sie gewährleisten uns, dass Ihre Angaben, die Sie auf unserer Website bzw. auf anderem Wege machen, vollständig und richtig sind und Sie weder vom Luftfahrtunternehmen noch von einem Dritten die Ausgleichszahlung oder einen Teil davon erhalten haben.

8.2. Wir teilen Ihnen dann per E-Mail mit, dass wir bereit sind, Ihren Anspruch zu dem jeweils individuell festgesetzten Betrag (Entschädigung) zu erwerben. Lehnen wir den Ankauf ab, wird ihr Fall als Prozessfinanzierungsfall nach Maßgabe dieser Bedingungen weitergeführt.

8.3. Sie erhalten Ihre Entschädigung binnen 24 Stunden nachdem sämtliche laut unserer Website/Schreiben erforderlichen Unterlagen und Erklärungen in der jeweils erforderlichen Form bei uns vorliegen.

8.4. Weitere Voraussetzungen für FairPlane Express:
Sie haben sich mindestens 45 Minuten vor der angegebenen Abflugzeit an dem, am Flughafen angegebenen Gate, zur Abfertigung eingefunden. Ausnahmen gelten nur bei Flugannullierungen oder anderslautenden Anweisungen durch die Airline.
Sie haben das Flugticket nicht zu einem nicht-öffentlich reduzierten Tarif bzw. zu einem Expediententarif erworben.

8.5. Insbesondere Abschnitt III. gilt sinngemäß, wobei Sie insbesondere allfällige direkt vom Luftfahrtunternehmen oder Dritten für die Ausgleichsleistung erhaltene Zahlungen an uns umgehend melden und weiterleiten, allfällige im Nachhinein erforderliche Unterlagen und Erklärungen in der erforderlichen Form umgehend übermitteln oder sämtliche zur Anspruchsverfolgung erforderlichen Informationen vollständig und richtig uns bzw. unsere Anwälten zur Verfügung stellen. Werden uns oder unseren Vertragsanwälten diese Unterlagen bzw. Erklärungen nicht weitergeleitet oder zur Verfügung gestellt, sehen wir uns gezwungen, Sie auf die Höhe des Schadenersatzes zu belangen.

ABSCHNITT VIII

ZU GUTER LETZT: DIE SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Jeder Vertrag braucht einen Rahmen: Hier sehen Sie, welches Recht anwendbar ist, was gilt, wenn wir verschiedener Meinung sind und wo Erfüllungsort und Gerichtsstand sind.

9. Anwendbares Recht

Welches Recht gilt?

9.1. Für sämtliche sich aus den Verträgen zwischen Fairplane und dem Auftraggeber ergebenden formellen und materiellen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Verbraucher: Hier gilt das jeweilige Recht entsprechend der zwingenden Verweisungsnormen

10. Erfüllungsort

Was gilt bei Konflikten?

10.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen FairPlane und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen den Parteien abgeschlossen Vertrag ist, soweit gesetzlich insbesondere konsumentenschutzrechtlich zulässig, der Firmensitz von FairPlane in 1010 Wien.

10.2. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Auftraggebers liegt. In diesem Fall findet 9.1. keine Anwendung.

11. Änderung und Schriftform

Was gilt bei abweichenden Vereinbarungen?

11.1. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen grundsätzlich, soweit gesetzlich insbesondere konsumentenschutzrechtlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

12. Aufrechnungsverbot

Wann darf ich aufrechnen?

12.1. Sie sind nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit von Ihnen stehen, rechtskräftig festgestellt oder von FairPlane anerkannt wurden.

13. Salvatorische Klausel

13.1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.

14. Widerrufsrecht / Verbraucher

Anfang Widerrufsbelehrung:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

FP Passenger Service GmbH
Fleischmarkt 3-5/14
1010 Wien
Tel.: +4315320146
Fax:  +4315320146-46
E-Mail: office@fairplane.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück. Sie können auch ein anderes Formular oder ein eigenes Schreiben verwenden.

Muster-Widerrufsformular

An
FP Passenger Service GmbH
Fleischmarkt 3-5/14
1010 Wien

E-Mail: office@fairplane.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:

Bestellt am:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

___________
(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung