Skip to main content

Hallo, wie können wir behilflich sein?

Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Hilfe zu stornierten Flugtickets

Auftragserteilung

Wie kann ich einen Auftrag bei FairPlane einreichen?

Durch die Eingabe aller notwendigen Informationen in den FairPlane-Anspruchsrechner wird automatisch eine erste Berechnung der voraussichtlichen Höhe Ihrer möglichen Entschädigung angezeigt. Erst wenn Sie den Auftrag im letzten Schritt abschicken, wird dieser entsprechend aufgenommen und Ihnen wird eine Auftragsbestätigung per E-Mail zugesendet.

Die Beauftragung kann ausschließlich über den Anspruchsrechner erfolgen. Sollten Sie Probleme bei der Eingabe haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

Wie hoch ist die Erfolgsprovision?

Wir arbeiten rein erfolgsbasiert – darum berechnen wir nur etwas, wenn Sie eine Entschädigung/Gutschein erhalten. Anfallende Anwalts- und Gerichtskosten trägt FairPlane, sofern diese nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden müssen. Die Provision von FairPlane wird von dem tatsächlich ausbezahlten Betrag der Fluglinie berechnet.

Bei Eingaben von Flugproblemen wie Flugverspätung oder Flugausfall berechnen wir eine Erfolgsprovision in der Höhe von 24-35% (inkl. MwSt.in der Höhe von 20%).

Bei Gepäcksproblemen berechnen wir bei einer Entschädigung bis 200,- Euro eine Provison in der Höhe von 42% (inkl. MwSt. in der Höhe von 20%). Für Gepäckschäden mit einer Entschädigung von über 200,- Euro wird eine Provision in der Höhe von 36% (inkl. MwSt. in der Höhe von 20%) einbehalten.

Sollte unser Vertragsanwalt Ihren Anspruch nicht durchsetzen können, erhalten Sie kein Geld, aber für Sie entstehen keine Kosten. Kein Erfolg-Keine Kosten

Wie lange rückwirkend kann ich ein Flugproblem einreichen?

Sie können Flüge aus der Vergangenheit einreichen. Die Verjährungsfrist für Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen beträgt 3 Jahre. Sie können Flüge bis zu 30 Monate nach Abflug bei FairPlane einreichen.

Die Verjährungsfrist bei Gepäckschäden beträgt 2 Jahre ab Ankunft des Fluges. Sie können Ihren Gepäckschaden bis zu 18 Monate nach Ankunft des Fluges einfordern.

Welche Daten benötige ich für die Eingabe?

Der Anspruchsrechner führt Sie Schritt für Schritt durch die Beantwortung der für uns wesentlichen Fragen zur Prüfung Ihres Anspruchs.

  • Wie lauten Flugnummer und Flugdatum Ihres Problemfluges?
  • Waren Anschlussflüge geplant?
  • Welche Ursache für das Flugproblem wurde von der Fluglinie genannt?
  • Ihr Flugticket bzw. Buchungsbestätigung.
  • Ihre Passagierdaten

Falls Sie uns die Buchungsunterlagen nicht elektronisch (Foto oder Scan) als Upload übermitteln können, senden Sie uns diese bitte per Fax an +43-1-532-01-46-46. Sie haben zusätzlich die Möglichkeit diese Dokumente im Nachhinein in Ihrem Kundenkonto zu hinterlegen.

Wo finde ich meine Flugnummer?

Eine Flugnummer setzt sich aus dem 2-stelligen Code der Fluggesellschaft und der 2- bis 4-stelligen Nummer des Fluges (z.B. LH 1234) zusammen. Nähere Details und Hilfe zur Identifikation Ihrer Flugnummer auf dem Ticket oder in der Buchungsbestätigung finden Sie hier.

Wo finde ich meinen Buchungscode?

Ein Buchungscode – auch genannt Buchungsnummer, Reservierungsnummer, Booking Code oder Airline Auftragsnummer – besteht immer aus einer Kombination aus 6 Zahlen und Buchstaben z.B. ZXGCH4, wobei die Buchstaben immer groß geschrieben werden (BLOCKBUCHSTABEN). Nähre Details und Hilfe zum Buchungscode finden Sie hier.

Kann ich Ansprüche für Mitreisende einreichen?

Sie können für alle Personen der gleichen Buchung bzw. jene die auf dem gleichen Flug gebucht waren, den Anspruch gemeinsam einreichen, sofern die andere Person dem zustimmt oder Ihnen einen Auftrag dazu erteilt hat. Unser FairPlane-Entschädigungsrechner ermöglicht Ihnen eine rasche und unkomplizierte Eingabe weiterer Passagiere während Ihrer Auftragseingabe.

In unserem System wird jeder Kunde einzeln behandelt. Es gibt daher für jeden Mitreisenden eine eigene FairPlane-ID (Auftragsnummer). Es können nicht mehrere Fälle in einer FairPlane-ID zusammengefasst werden, da unsere Vertragsanwälte jeden Fall einzeln betrachten müssen.

Wenn bei der Eingabe nur eine E-Mail Adresse verwendet wurde, werden alle Fälle in einem gemeinsamen Kundenkonto angezeigt. Sollte für den Mitreisenden eine eigene E-Mail Adresse angeben worden sein, erhält dieser ein eigenes Kundenkonto, wo er seine Unterlagen und Daten hochladen kann.

Jeder Mitreisender muss eine Vollmacht für die Bearbeitung seiner Ansprüche unterschreiben und an FairPlane übermitteln. Vollmachten können nicht in Vertretung unterschrieben werden. Bitte beachten Sie, dass bei minderjährigen Passagieren eine Unterschrift von beiden Erziehungsberechtigten notwendig ist. Bei alleinigem Sorgerecht senden Sie uns bitte einen Nachweis an office@fairplane.de.

Bitte beachten Sie, dass es keine Entschädigung für mitgereiste Haustiere oder Instrumente o.ä. gibt, auch wenn für diese ein Sitzplatz gebucht wurde. Ebenso besteht kein Anspruch für Kleinkinder, wenn diese keinen eigenen Sitzplatz hatten.

Kann ich meinen Auftrag widerrufen?

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail oder Post) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Genauere Informationen finden sie den AGB 15. Widerrufsrecht/Verbraucher.

Warum erhalte ich die Meldung "FairPlane kann Ihren Fall nicht übernehmen"?

Es gibt zwei Gründe warum der FairPlane Anspruchsrechner Ihren Fall nicht annimmt.

1. Es gibt einen Fehler in der Eingabe

Bitte kontrollieren Sie Ihre Eingabe. Eventuell ist Ihnen ein Fehler unterlaufen. Sollten Sie Hilfe bei der Eingabe benötigen, kontaktieren Sie uns am besten telefonisch unter +49 611 94 93 30 19 oder +43 1 532 01 46 und halten Sie alle relevanten Daten bereit (Flugnummer, Abflug- und Ankunftszeit, Ersatzflüge usw.).

2. Für Ihren Fall besteht kein Anspruch auf Entschädigung

Unser Anspruchsrechner prüft, ob für Ihren Flug Anspruch auf Entschädigung laut der EU Verordnung 261/2004 besteht. Wenn der Entschädigungsrechner Ihren Anspruch nicht annimmt, bedeutet dies, dass FairPlane Ihren individuellen Fall nicht bearbeiten kann. Es bedeutet jedoch nicht zwingend, dass Ihnen keine Entschädigung zusteht. Selbstverständlich steht es Ihnen daher nach eigenem Ermessen frei, sich direkt an die Fluggesellschaft oder einen Anwalt zu wenden und trotzdem zu versuchen, den Entschädigungsanspruch durchzusetzen.

Es besteht kein Anspruch laut der EU Verordnung 261/2004 wenn:

  • es sich um eine Nicht-EU-Fluglinie handelt mit Abflug außerhalb der EU, da hier keine EU Verordnung geltend gemacht werden kann.
  • ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt wie z.B. Wetter oder Sperre des Flughafens. Unsere Vertragsanwälte prüfen diese Fälle trotzdem ohne Kostenrisiko für Sie.
  • Sie früher als 14 Tage vor Abflug von der Flugannullierung oder Flugplanänderung informiert wurden.
  • die Ersatzbeförderung höchstens eine Stunde früher stattfindet oder maximal zwei Stunden später ankommt als der ursprünglich gebuchte Flug.

Was ist die FairPlane ID?

Die FairPlane-ID ist eine Auftragsnummer. In unserem System wird jeder Fall einzeln behandelt. Es gibt daher für jeden Reisenden eine eigene FairPlane-ID (Auftragsnummer). Es können nicht mehrere Fälle in einer FairPlane-ID zusammengefasst werden, da unsere Vertragsanwälte jeden Fall einzeln betrachten.

Ihre FairPlane-ID finden Sie in Ihrer Auftragsbestätigung, in Ihrem Kundenkonto oder in Statusmails, welche Sie von uns erhalten.
Die FairPlane-ID erkennen Sie am Aufbau: sie beginnt mit dem Jahr und Monat z. B. 20-02/ und mehreren nachfolgenden Ziffern z. B. 20-02/123456.

Wir benötigen die Angabe Ihrer FairPlane-ID aus Datenschutzgründen für jede Auskunft. Sollten Sie Ihre FairPlane-ID nicht wissen, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail unter office@fairplane.de.

Mein Auftrag bei FairPlane

Wie ist der Fortschritt meines Auftrags?

Sie können jederzeit den aktuellen Fortschritt in Ihrem Kundenkonto einsehen. Bei jeder Statusänderung erhalten Sie ein automatisches E-Mail. Bitte seien Sie nicht verunsichert, sollte sich der Status länger nicht ändern. Es handelt sich um eine individuelle Dienstleistung, deren Dauer an (rechtliche) Fristen gebunden ist. Wir arbeiten im Hintergrund laufend an Ihrem Auftrag weiter. Mehr zur Dauer eines Auftrages erfahren Sie beim Punkt „Dauer des Auftrages“ im Hilfebereich.

Welche Unterlagen werden von mir benötigt?

Je schneller Sie uns alle benötigten Unterlagen übermitteln, desto eher können wir mit der Bearbeitung Ihres Falles beginnen. Sie können die Unterlagen in Ihrem Kundenkonto hochladen oder an office@fairplane.de übermitteln.

FairPlane Vollmacht
Nach Auftragserteilung erhalten Sie von uns eine FairPlane-Vollmacht. Bitte unterschreiben Sie diese persönlich. Wir benötigen für jeden Auftrag eine persönliche Unterschrift des betroffenen Passagiers. Die Vollmacht erlaubt unserem Vertragsanwalt für Sie Ihre Ansprüche geltend zu machen. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Sie als Kunde zahlen nur die Provision im Erfolgsfall. Kein Erfolg – keine Kosten!

Buchungsbestätigung des Fluges
Besonders wichtig für die Bearbeitung ist die Buchungsbestätigung des betroffenen Fluges. Zusätzlich können Sie uns auch ihre Bordkarte oder das E-Ticket senden.

Bereits geführter Schriftverkehr mit der Fluglinie
Hatten Sie bereits Schriftverkehr mit der Fluglinie, senden Sie uns diesen bitte per E-Mail mit Angabe Ihrer FairPlane-ID.

Spezielle Unterlagen angefordert
Selten kann es vorkommen, dass wir weitere Unterlagen wie z. B. eine Kopie des Reisepasses benötigen, um Ihren Fall weiter zu bearbeiten, falls das notwendig ist, informieren wir Sie gesondert per E-Mail.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Leider gibt es auf diese wichtige Frage keine klare, abschließende Antwort. Die Dauer für die Bearbeitung Ihres Falles ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, die wir nicht im Voraus kennen können:

  • Grund der Flugverspätung
  • Kooperationsbereitschaft der Fluglinie
  • Beheben von Schriftstücken durch die Fluglinie
  • Anerkennen des Anspruchs durch die Fluglinie
  • Anerkennen der Zuständigkeit der Fluglinie (oftmals Ausrede, dass die ausführende Fluglinie eine andere war)
  • Vorbereitung der Klage (je nach Komplexität des Falles und vorhandenen Informationen aufwendiger)
  • Vergabe eines Verhandlungstermins vom zuständigen Gericht (dauert mitunter bis zu 6 Monate)
  • Erscheinen der Fluglinie (Vertreter) vor Gericht, also das Wahrnehmen des Termins
  • Eventuell Vorabentscheidungsverfahren, das heißt, das zuständige Gericht ruft den Europäischen Gerichtshof wegen der Auslegung der EU-Verordnung an (Dauer ca. 1 Jahr)
  • Urteilsausfertigung durch das Gericht (Dauer ca. 2 Wochen)
  • Zahlung der Fluglinie nach positivem Urteil (oftmals muss selbst nach einem positiven Urteil wieder die Zahlung eingemahnt werden), in seltenen Fällen bis hin zur Exekution
  • Überweisung der Zahlung an den FairPlane Kunden (Kontodaten bereits hinterlegt, korrekte Kontodaten)

Ein Anruf, oder eine E-Mail bei unserem Kundenservice ändert nichts an diesem Umstand.
Wir bitten Sie um Verständnis, dass auch ein Anruf bei unserem Kundenservice zu diesem Thema keine andere Antwort ergibt. Wie schnell der weitere Schritt Ihres Auftrags erfolgt, kann nicht vorhergesagt werden, weil hier das Handeln von mehreren Personen, auf die FairPlane keinen Einfluss hat, ausschlaggebend ist. Selbst eine ungefähre Zeitangabe kann nicht gemacht werden, da selbst bei Fällen des gleichen Fluges die Auszahlung für einen Passagier außergerichtlich erfolgen kann, für den anderen aber erst Klage eingebracht werden muss.

FairPlane ist eine rasche und erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche wichtig.

Wie ist der Ablauf der Fallbearbeitung?

Bitte beachten Sie, dass es sich hier um einen beispielhaften Ablauf bei FairPlane handelt. Es kann jederzeit zu einer Zahlung Ihres Anspruchs oder anderen Schritten kommen.

1. Auftrag wird geprüft: Ihre Eingabe wird geprüft. Erst wenn wir alle notwendigen Informationen und Dokumente von Ihnen erhalten haben, können wir mit der Bearbeitung beginnen.
2. Mahnung: Nachdem Sie die FairPlane-Vollmacht unterschrieben haben, wird die Fluglinie von unseren Vertragsanwälten zur Zahlung aufgefordert. Eine Zahlungsaufforderung ist rechtlich vor der Einbringung einer Klage erforderlich. (dauert in etwa 1-3 Monate)
3. Klage wird geprüft: Reagiert die Fluglinie auf die Zahlungsaufforderung nicht, oder lehnt den Anspruch ab, wird eine Klage geprüft und vorbereitet. Je nach Komplexität des Falles kann diese Prüfung unterschiedlich viel Zeit in Anspruch nehmen. Je mehr Informationen wir bereits von Ihnen erhalten haben, desto schneller können unsere Vertragsanwälte diese Prüfung abschließen. Je besser die Klage und die Begründung Ihres Anspruches, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg vor Gericht.
4. Klage wird eingebracht: Nach Abschluss der Klagsprüfung wird eine Klage beim zuständigen Gericht eingebracht.
5. Verhandlungstermin: Nachdem die Klage eingebracht wurde, müssen wir auf einen Verhandlungstermin warten. Leider haben wir auf die Vergabe der Verhandlungstermine keinen Einfluss. Wenn ein Gericht stark belastet ist, können vom Einlangen der Klage bei Gericht bis zum Gerichtstermin auch sechs Monate und mehr vergehen. Auch wenn die Zeit vom Einbringen der Klage bis zum Verhandlungstermin oft lange dauert: es liegt nicht an FairPlane. Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Verhandlungstermin noch zwei Wochen auf das Urteil per Post warten müssen.
6. Urteil: Etwa zwei Wochen nach dem Verhandlungstermin erhalten unsere Vertragsanwälte das Urteil per Post. Nach einem positiven Urteil fordern die Vertragsanwälte die Fluglinie erneut zur Zahlung auf. Leider bedeutet ein positives Urteil nicht automatisch eine garantierte Zahlung seitens der Fluglinie. Zahlt die Fluglinie weiterhin Ihren Anspruch nicht, muss in seltenen Fällen ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden. Im Normalfall zahlt die Fluglinie innerhalb von 8 Wochen nach dem positiven Urteil Ihre Entschädigung an unsere Vertragsanwälte.
7. Zahlung Ihrer Entschädigung: Sobald wir die Zahlung seitens der Fluglinie erhalten haben, wird eine Überweisung des Betrages abzüglich der Provision an Sie veranlasst. Ihre Kontodaten können Sie direkt im Kundenkonto unter Ihrem Auftrag hinterlegen.

Ändert sich der Status Ihres Auftrages werden wir Sie automatisch per E-Mail und in Ihrem Kundenkonto informieren.

Warum hat mein Mitreisender am selben Flug bereits Geld erhalten und ich nicht?

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Fluglinie den Anspruch für einen Reisenden bezahlt und für den anderen, obwohl es sich um denselben Flug handelt, nicht. Es kann ebenfalls vorkommen, dass für einen Fall die Bezahlung außergerichtlich erfolgt (nach der Mahnung), für den anderen Mitreisenden aber Klage eingebracht werden muss.

Auch für uns ist dieses Vorgehen der Fluglinien nicht verständlich. Natürlich wird Ihr Anspruch weiter verfolgt und weiter bearbeitet.

Was geschieht nach der Auftragserteilung?

Zu Beginn wird Ihr Auftrag geprüft. Erst wenn wir alle Dokumente für Ihren Auftrag erhalten haben (Vollmacht, Buchungsbestätigung, Bordkarten, Belege), können wir mit der Bearbeitung Ihrer Ausgleichszahlung beginnen. Bitte übermitteln Sie uns alle Unterlagen digital, außer wir benötigen diese explizit per Post (z. B. benötigen wir manchmal Ihre persönlich unterschriebene Vollmacht im Original per Post). Ein gut leserliches, hochauflösendes Foto, ein Screenshot oder Scan des Dokumentes ist ausreichend und kann direkt im Kundenkonto unter Ihrem Auftrag hochgeladen werden. Alternativ dazu können Sie uns diese Unterlagen gerne auch per E-Mail an office@fairplane.de unter der Angabe Ihrer FairPlane-ID senden. Ihre FairPlane-ID finden Sie im Kundenkonto unter Ihrem Auftrag, auf der Auftragsbestätigung oder auf Ihrer Vollmacht. Bitte beachten Sie, dass das Senden der Unterlagen per E-Mail oder Post eine längere Bearbeitungszeit nach sich zieht, da die Unterlagen von unseren Sachbearbeitern dem Auftrag zugeordnet werden müssen.

Unterlagen gesendet/hochgeladen, aber der Status ändert sich nicht
Sobald die Unterlagen übermittelt wurden, werden Sie innerhalb von ca. 48 Stunden (werktags) von unseren Sachbearbeitern überprüft. Daher kann es ein wenig dauern, bis der Status des Auftrages geändert wird. Sie werden von uns per E-Mail informiert, sollten Unterlagen fehlen oder falsch sein (z. B. unleserlich). Bei Gepäckaufträgen dauert die Prüfung der Unterlagen länger, da hier individueller auf den jeweiligen Fall eingegangen werden muss. Wir bitten um Verständnis. Ihr Fall ist weiterhin in Bearbeitung.

Was ist der Mahnlauf?

Sobald Ihre Unterlagen überprüft wurden, senden unsere Vertragsanwälte eine Zahlungsaufforderung an die Fluglinie. Dieser Vorgang ist rechtlich notwendig. Sollte die Fluglinie Ihren Anspruch unberechtigt ablehnen oder keine Reaktion zeigen, prüfen unsere Vertragsanwälte eine Klage gegen die Fluglinie. Die Dauer des Mahnlaufes bis zur Klageprüfung beträgt ca. ein bis zwei Monate.

Wann wird die Fluglinie geklagt?

Zeigt die Fluglinie keine Kooperationsbereitschaft, wird von unseren Vertragsanwälten eine Klage geprüft. Im Idealfall ist dieser Schritt innerhalb weniger Tage abgeschlossen. Ist Ihr Fall aber sehr komplex, oder es fehlen wichtige Informationen zu Ihren Flug (wir informieren Sie darüber), kann die Prüfung auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Je besser die Klage und die Begründung Ihres Anspruches, desto größer ist die Aussicht auf Erfolg. Während der Prüfung der Klage wird die Fluglinie natürlich weiterhin zur Zahlung aufgefordert.

Nachdem die Klage vorbereitet wurde, wird sie unmittelbar von unseren Vertragsanwälten beim zuständigen Gericht eingebracht. Nachdem die Klage eingebracht wurde, müssen wir auf einen Verhandlungstermin warten. Leider haben wir auf die Vergabe der Verhandlungstermine keinen Einfluss. Wenn ein Gericht stark belastet ist, können vom Einlangen der Klage bei Gericht bis zum Gerichtstermin sechs Monate oder mehr vergehen.

Auch wenn die Zeit vom Einbringen der Klage bis zum Verhandlungstermin oft lange dauert: Die Vergabe der Gerichtstermine liegt nicht im Einflussbereich von FairPlane. Bitte beachten Sie, dass wir nach dem Verhandlungstermin noch zwei Wochen auf das Urteil per Post warten müssen.

Was bedeutet "Zahlung wurde angekündigt"?

Es kann jederzeit vorkommen, dass die Fluglinie Ihren Anspruch akzeptiert, selbst während der Wartezeit auf einen Verhandlungstermin. Sobald die Fluglinie Ihren Anspruch akzeptiert und eine Zahlung ankündigt, werden Sie per E-Mail und im Kundenkonto von uns informiert. Mit der Zahlung von der Fluglinie an unsere Vertragsanwälte kann in 6 bis 8 Wochen gerechnet werden. Sobald der Betrag auf das Konto der Vertragsanwälte überwiesen wurde, erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail und eine Information in Ihrem persönlichen Kundenkonto. Danach wird die Überweisung an Sie veranlasst, wenn Ihre Kontodaten bereits hinterlegt worden sind.

Bitte beachten Sie, dass eine Ankündigung der Zahlung seitens der Fluglinie keinen garantierten Zahlungseingang an uns darstellt. Es kann vorkommen, dass die Fluglinie die Zahlung ankündigt, aber nicht tätig und unsere Vertragsanwälte eine Klage vorbereiten müssen. In diesem Fall werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt.

Wir bitten daher um etwas Geduld, sollte in Ihrem Auftrag die Zahlung bereits angekündigt worden sein, aber noch nicht tatsächlich an Sie überwiesen wurde.

Was geschieht nach einem positiven Urteil?

Positives Urteil zu Ihrem Fall 
Sobald es ein positives Urteil zu Ihrem Flug gibt, werden Sie umgehend per E-Mail und in Ihrem Kundenkonto informiert. In den meisten Fällen zahlt die Fluglinie bei Vorliegen eines positiven Urteils innerhalb von 8 Wochen. Sie werden umgehend über die Zahlung informiert. Sobald das Geld auf dem Konto unserer Vertragsanwälte eingegangen ist und Sie Ihre Kontodaten an uns übermittelt haben, wird die Überweisung Ihres Anspruchs abzüglich der FairPlane-Provision veranlasst. Es kann einige Werktage dauern bis das Geld auf Ihrem Bankkonto einlangt.

Positives Urteil zu einem Fall eines anderen Passagiers 
Normalerweise bringen unsere Vertragsanwälte zuerst für einen Passagier des Fluges Klage ein. Es wird immer der erste bei FairPlane eingereichte Auftrag geklagt. Nach positiver Entscheidung in einem Verfahren, wird die Fluglinie aufgefordert auch den Anspruchsforderungen aller Mitreisenden nachzukommen. Dies hat auch den Vorteil, dass bessere Chancen für eventuelle nachfolgende Urteile gegeben sind. Aus Erfahrung wissen wir, dass die von unseren Vertragsanwälten geklagten Fluglinien auch den Anspruch von Mitreisenden zahlen, wenn die Klage einer Person auf diesem Flug erfolgreich war. Sollte die Fluglinie der Zahlungsaufforderung nicht nachkommen, werden umgehend die Ansprüche der Mitreisenden mit einer Klage bei Gericht eingefordert.

Wie läuft eine Vollstreckung / Exekution ab?

Zeigt die Fluglinie selbst nach einem positiven Urteil und weiteren Zahlungsaufforderungen keine Reaktion, muss eine Zwangsvollstreckung bei Gericht beantragt werden. Wenn die Fluglinie den Sitz außerhalb Deutschlands oder Österreichs hat, ist es leider schwierig schnell und effektiv eine Zwangsvollstreckung zu führen. Bei Fluglinien außerhalb der EU ist es zudem nicht einfach pfändbares Vermögen zu finden. Die zusätzliche Dauer eines Auftrages kann in diesem Fall bis zu 6 Monate und länger betragen. Während der Zwangsvollstreckung wird die Fluglinie weiterhin laufend zur Zahlung aufgefordert. Ab Einbringung der Zwangsvollstreckung hängt die Dauer einzig vom zuständigen Gericht ab. Unsere Vertragsanwälte haben keinen Einfluss und können diesen Vorgang nicht beschleunigen. Eine Exekution ist nur in sehr seltenen Fällen erforderlich. In den meisten Fällen zahlt die Fluglinie bei Vorliegen eines positiven Urteils innerhalb von 8 Wochen.

Wir informieren Sie umgehend, sobald wir eine Zahlung von der Fluglinie erhalten.

Warum wurde mein Fall abgelehnt?

Es gibt unterschiedliche Gründe warum Ihr Fall abgelehnt wird:

1. Kein Anspruch auf Entschädigung: Nach der Prüfung durch unsere Vertragsanwälte besteht kein Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004.
2. Erforderliche Dokumente wurden nicht an uns übermittelt: Sollten Sie die Vollmacht oder andere wichtige Dokumente nicht an uns übermittelt haben, müssen wir den Auftrag stornieren. Ohne die angeforderten Unterlagen können wir Ihren Auftrag leider nicht bearbeiten.
3. Negatives Urteil zu Ihrem Flug: Leider kommt es selten vor, dass ein negatives Urteil vom Gericht ausgesprochen wird. Wir müssen den Auftrag in diesem Fall dann leider ablehnen.

Es steht Ihnen natürlich frei, noch andere Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruches zu setzen. Bitte beachten Sie dabei die gesetzliche Verjährungsfrist, die in Österreich und Deutschland drei Jahre beträgt, beginnend ab Ihrem Flugdatum.

Die FairPlane Vollmacht

Sie erhalten die Vollmacht nach Auftragserteilung und können diese direkt nach der Eingabe des Falles online Unterschreiben. Sie finden die unterschriebene Vollmacht in Ihrem Kundenbereich.

Eine Vollmacht wird von den meisten Fluglinien eingefordert um nachzuweisen, dass Ihr Vertragsanwalt Sie vertreten darf. Ohne diese Vollmacht wird Ihr Anspruch nicht bearbeitet. Diese Vollmacht bedeutet nicht, dass Sie die Anwalts- und Gerichtskosten tragen müssen, diese werden von FairPlane übernommen, sofern die Fluggesellschaft diese nicht tragen muss. Es entstehen keine Rechtsanwaltskosten für Sie. Sie als FairPlane Kunde zahlen nur die Erfolgsprovision. Haben wir keinen Erfolg, entstehen keinerlei Kosten Für Sie. Die Gerichtskosten trägt FairPlane, sofern diese nicht die unterliegende Partei zahlen muss.

Manche Fluglinien verlangen die Vollmacht im Original. Sie erhalten von uns die Mitteilung, sollten wir die Vollmacht im Original benötigen. Senden Sie nur in diesen Fällen die Vollmacht per Post an uns.

Vollmacht für minderjährige Reisende
Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht für minderjährige Reisende von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden muss. Bei alleinigem Sorgerecht senden Sie uns bitte eine behördliche Bestätigung der alleinigen Obsorgeberechtigung an office@fairplane.de unter Angabe der FairPlane-ID.

Was geschieht im Falle eines negativen Urteils?

Sollte das Gericht in erster Instanz ein negatives Urteil zu Ihrem Fall aussprechen, und der Vertragsanwalt sieht keine ausreichenden Chancen in der zweiten Instanz eine andere Entscheidung bewirken zu können, müssen wir Ihren Auftrag leider ablehnen und können keine weiteren Schritte mehr setzen. Es steht Ihnen natürlich frei, noch andere Schritte zur Durchsetzung Ihres Anspruches zu setzen. Bitte beachten Sie dabei die gesetzliche Verjährungsfrist, die in Österreich und Deutschland drei Jahre beträgt, beginnend ab Ihrem Flugdatum. Durch die Klage bei Gericht wird diese Verjährung aber bis zum Urteil gehemmt, das heißt, Sie haben keinen Nachteil.

Natürlich entstehen keine Kosten für Sie. Kein Erfolgs-Keine Kosten! Die FairPlane Erfolgsprovision zahlen Sie ja nur, wie der Name schon sagt, bei erfolgreicher Fallbearbeitung.

Mein Mitreisender hatte ein positives Urteil. Warum ich nicht?
Leider kann es vorkommen, dass für denselben Flug unterschiedliche Urteile gesprochen werden. Die Entscheidung, ob Anspruch gemäß der EU-Verordnung 261/2004 besteht, liegt im Ermessen des jeweiligen Richters.

Zahlung und Rechnung

Wie erfolgt die Zahlung der Erfolgsprovision?

Die Fluggesellschaft wird die Ausgleichszahlung direkt an die Vertragsanwälte überweisen. Die Erfolgsprovision wird von dieser Ausgleichszahlung abgezogen und FairPlane überweist Ihnen den entsprechend verringerten Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto.

Wann wird die Entschädigung ausbezahlt?

Sobald die Fluglinie die Entschädigung an uns oder unsere Vertragsanwälte überwiesen hat, erhalten Sie eine Abrechnung per E-Mail und eine Auszahlung an Sie abzüglich der vereinbarten Erfolgsprovision (inkl. MwSt.) wird veranlasst.

Haben Sie Ihre Kontodaten bereits bekannt gegeben, dauert es etwa 2-3 Werktage bis das Geld auf Ihrem Konto eingegangen ist. Sollten Sie Ihr Geld nicht innerhalb von 1-2 Wochen erhalten haben, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice unter office@fairplane.de mit Angabe Ihrer FairPlane-ID.

Achtung: Ein positives Urteil, oder eine Zahlungsankündigung stellt keine garantierte Zahlung der Fluglinie an uns dar. Sie erhalten den Betrag erst, sobald die Fluglinie tatsächlich Ihre Ausgleichsleistung an uns gezahlt hat.

Wie kann ich meine Kontodaten bekanntgeben?

Sie können jederzeit Ihre Kontodaten in Ihrem persönlichen Kundenkonto hinterlegen. Die Kontodaten werden zu jedem Fall separat gespeichert. Klicken Sie auf “aktive Aufträge” und auf “Bearbeiten” neben Ihren Auftrag um Ihre Kontodaten einzutragen.

Wollen Sie Ihre Kontodaten nachträglich ändern, senden Sie uns bitte Ihre neuen Kontodaten (IBAN und BIC) an kontodaten@fairplane.de unter der Angabe Ihrer FairPlane-ID sowie Vor- und Nachnamen des Kontoinhabers.

Was soll ich tun wenn die Fluglinie mir die Entschädigung direkt überwiesen hat?

Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn Ihnen die Fluglinie die Entschädiugng direkt überwiesen hat. Wenn Sie uns davon nicht in Kenntnis setzen, führen unsere Vertragsanwälte weiterhin ein Verfahren für Sie und es kann zu erheblichen Kosten (z.B. frustrierte Gerichtskosten) kommen, welche wir an Sie weiterverrechnen müssen.

Bonusmeilen oder Gutscheine

Bitte teilen Sie uns unverzüglich mit, sollte die Fluglinie Ihnen ein Angebot machen und nehmen Sie dieses nicht an. Angenommene Gutscheine oder Bonusmeilen können den vollen Anspruch auf Entschädigung verfallen lassen.

Was ist eine Teilzahlung?

Es kann vorkommen, dass die Fluglinie nur einen Teil der Entschädigung ausbezahlt. Sie erhalten diesen Teil abzüglich der anteiligen FairPlane Erfolgsprovision innerhalb von 3 bis 4 Banktagen auf Ihr Bankkonto, sofern die Kontodaten bereits an uns übermittelt wurden. Die FairPlane Vertragsanwälte arbeiten natürlich weiter und fordern auch den restlichen Betrag bei der Fluglinie ein.

Teilen Sie uns bitte sofort mit, wenn die Fluglinie einen Teil der Entschädigung direkt an Sie überwiesen hat. Wenn Sie uns davon nicht in Kenntnis setzen, führen unsere Vertragsanwälte weiterhin ein Verfahren für Sie und es kann zu erheblichen Kosten (z. B. frustrierte Gerichtskosten) kommen, welche wir an Sie weiterleiten müssen.

Wie geht es weiter wenn die Fluglinie eine Zahlung angekündigt hat?

Sobald die Fluglinie Ihren Anspruch akzeptiert und eine Zahlung ankündigt, kann mit der Zahlung von der Fluglinie an unsere Vertragsanwälte in 6 bis 8 Wochen gerechnet werden.
Sobald der Betrag auf das Konto der Vertragsanwälte überwiesen wurde, erhalten Sie eine Nachricht per E-Mail und eine Information in Ihrem persönlichen Kundenkonto. Danach wird die Überweisung an Sie veranlasst, wenn Ihre Kontodaten bereits hinterlegt worden sind.

Bitte beachten Sie, dass eine Ankündigung der Zahlung seitens der Fluglinie keinen garantierten Zahlungseingang an uns darstellt. Es kann vorkommen, dass die Fluglinie die Zahlung ankündigt, aber nicht tätig und unsere Vertragsanwälte eine Klage vorbereiten müssen. In diesem Fall werden Sie von uns per E-Mail benachrichtigt.

Wir bitten daher um etwas Geduld, sollte in Ihrem Auftrag die Zahlung bereits angekündigt worden sein.

Was soll ich tun wenn ich eine Kostennachricht vom Gericht erhalte?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Gericht dem betroffenen Flugpassagier eine Kostennachricht oder Kostenvorschreibung zusendet. BITTE BEZAHLEN SIE NICHTS EIN, sondern übermitteln Sie das Schreiben an office@fairplane.de. Alle anfallenden Gerichtskosten werden von FairPlane getragen, sofern diese nicht von der Fluggesellschaft übernommen werden müssen.

Warum hat mein Mitreisender bereits Geld erhalten?

Leider kommt es immer wieder vor, dass die Fluglinie den Anspruch für einen Reisenden bezahlt und für den anderen, obwohl es der gleiche Flug ist, nicht. Es kann ebenfalls vorkommen, dass für einen Fall die Bezahlung außergerichtlich erfolgt und für den anderen Mitreisenden Klage eingebracht werden muss. Auch für uns ist dieses Vorgehen der Fluglinien nicht verständlich. Der nicht bezahlte Auftrag wird auf jeden Fall weiter bearbeitet.

Ich benötige eine Rechnung ohne Umsatzsteuer für Unternehmen.

Die Entschädigung gebührt ausschließlich dem Flugpassagier und ist unabhängig vom Zweck und Rechnungsempfänger der Buchung. Nachzulesen in der Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union (EU) Nr. 261/2004.

Aufgrund dieses höchstpersönlichen Anspruchs ist die Voraussetzung für eine Umkehrung der Steuerschuld für Unternehmen nicht gegeben. Somit kann keine Rechnung ohne Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Kann FairPlane die Erfolgsprovision direkt mit meiner Versicherung abrechnen?

Eine direkte Abrechnung zwischen FairPlane und Ihrer Rechtsschutzversicherung ist nicht möglich. Die FairPlane Provision wird von dem auszuzahlenden Betrag in Abzug gebracht. Wenn die FairPlane Provision von Ihrer Rechtsschutzversicherung abgedeckt wird, kann diese von Ihrer Versicherung rückerstattet werden. Reichen Sie dafür die FairPlane Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.

Muss die Entschädigung versteuert werden?

Mit der Entschädigung ist keine Leistung verbunden, daher brauchen Sie diese grundsätzlich nicht zu versteuern. Im Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Die MwSt. in unserer Abrechnung bezieht sich rein auf die Erfolgsprovision.

Mein Kundenkonto

Was ist das Kundenkonto?

Wenn Sie einen Auftrag in unserem Anspruchsrechner anlegen wird ein Kundenkonto für die im Auftrag angegebene E-Mail Adresse erstellt. Sobald Sie auf „Jetzt Beauftragen“ klicken, werden Sie automatisch zu Ihrem Kundenkonto weitergeleitet.

Jeder Mitreisende wird als eigener Fall behandelt und erhält ein eigenes Kundenkonto mit der angegebenen E-Mail Adresse. Ein gemeinsames Kundenkonto wird erstellt, wenn bei den Mitreisenden die gleiche E-Mail Adresse angegeben wird. Sie sehen daher auch nur die Fälle der Mitreisenden in Ihrem Kundenkonto, wenn Sie beim Auftrag die selbe E-Mail Adresse verwenden.

Ein Kundenkonto wird erst bei der Falleinreichung erstellt. Daher ist es nicht möglich ein Kundenkonto ohne Auftrag zu aktivieren.

Wie kann ich mich in meinem Kundenkonto anmelden?

Der Login zu Ihrem Kundenbereich befindet sich auf der Homepage von FairPlane unter “Login” oder direkt auf portal.fairplane.de.

Sobald Sie einen Auftrag über unseren Anspruchsrechner eingegeben haben, können Sie sich jederzeit bei FairPlane anmelden. Bei Ihrer ersten Anmeldung müssen Sie ein Passwort setzen.

Sie können sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem selbst gewählten Passwort anmelden oder alternativ einen Einmal-Link direkt in den Kundenbereich zusenden lassen.

Ich habe mein Passwort vergessen.

Falls Sie Ihr Passwort vergessen haben oder ändern möchten, können Sie es zurücksetzen. Klicken Sie bitte beim Login auf der FairPlane Homepage auf „Passwort vergessen“ oder klicken Sie direkt hier um Ihr Passwort zu ändern. Danach erhalten Sie einen Link per E-Mail, mit dem Sie Ihr Passwort zurücksetzen können.

Welche Daten kann ich ändern?

Persönliche Daten

Sie können Ihre Daten jederzeit in Ihrem Kundenkonto ändern. Bitte beachten Sie, dass wir auftragsbezogene Daten im Auftrag speichern. Kundenkonto-Daten wie z. B. Name können Sie unter „Benutzer“ in Ihrem Kundenkonto ändern. Wollen Sie Daten wie Adresse, Kontodaten oder Geburtsdatum ändern, öffnen Sie “aktive Aufträge” und klicken anschließend auf “Bearbeiten”.

Kontodaten

Die Kontodaten können Sie nur einmal im Kundenkonto hinterlegen. Wenn Sie diese nachträglich ändern wollen senden Sie bitte eine E-Mail an kontodaten@fairplane.de mit Angabe Ihrer FairPlane ID, der neuen Bankverbindung und Vor- Nachnamen des Kontoinhabers.

Wie kann ich meine E-Mail-Adresse ändern?

Sie können einen Auftrag an eine andere E-Mail-Adresse übertragen. Öffnen Sie hierzu die Übersicht oder die Liste aktiver Aufträge, danach den zu übertragenden Auftrag. Unter dem Punkt “E-Mail-Adresse” tragen Sie die neue E-Mail Adresse ein. Es wird eine Bestätigungs-E-Mail an die neue E-Mail Adresse gesendet. Nach Bestätigung mittels Klick auf den entsprechenden Link in der Bestätigungs-E-Mail wird der Auftrag an das Kundenkonto mit der neuen E-Mail Adresse übertragen.

Wie kann ich Dokumente hochladen?

Sie können Ihre Buchungsbestätigung, Vollmacht und weitere benötigte Dokumente in Ihrem Kundenkonto hochladen und bearbeiten. Die Dokumente müssen immer separat zu jedem Auftrag hochgeladen werden. Gehen Sie dazu auf „Alle Aufträge anzeigen“ oder “aktive Aufträge” und klicken Sie auf “Bearbeiten” beim jeweiligen Auftrag, dort gehen Sie auf „Dokumente“.

Der Erhalt der Unterlagen wird nicht gesondert bestätigt. Wurden die Unterlagen von uns manuell geprüft, erhalten Sie einen neuen Auftrags-Status. Bitte senden Sie uns die Unterlagen NICHT erneut, wenn Sie diese bereits übermittelt haben.

Wo sind die Aufträge meiner Mitreisenden?

Jeder Mitreisende zu dem bei der Eingabe eine eigene E-Mail-Adresse angegeben wurde, erhält ein eigenes Kundenkonto. Wenn Sie alle Fälle mit der gleichen E-Mail Adresse einreichen, werden alle Fälle in einem Kundenkonto angezeigt. Sollten Sie eine andere E-Mail Adresse bei Ihren Mitreisenden eingeben, erhält jeder ein eigenes Kundenkonto. Es ist nicht möglich einen Fall in zwei Kundenkonten anzuzeigen.

Wenn Sie Aufträge in einem Kundenkonto zusammenführen wollen, können Sie die Aufträge mit “E-Mail-Adresse ändern” in ein anderes Kundenkonto übertragen.

Hinweis: um alle Aufträge in Ihrem Kundenkonto sehen zu können, wählen Sie „aktive Aufträge“ oder „alle Aufträge anzeigen“ aus. In der Übersicht wird immer nur der neueste Fall angezeigt.

Wie kann ich mein Kundenkonto löschen?

Bitte senden Sie uns eine Löschungsanfrage an office@fairplane.de mit Angabe Ihrer FairPlane-ID.

Hinweis: ein gelöschtes Konto kann nicht mehr wiederhergestellt werden.

Ich habe eine andere Frage

Servicebüro Deutschland

FP Passenger Service GmbH
Postfach 2570
D-65015 Wiesbaden

Tel: +49 611 – 94 93 30 19
(Mo.-Fr. 09:00-12:00 Uhr)
Fax: +49 611 – 94 93 30 19 19

office@fairplane.de

Servicebüro Österreich

FP Passenger Service GmbH
Postfach 66
A-1010 Wien

Tel: +43 1 – 532 01 46
(Mo.-Fr. 09:00-12:00 Uhr)
Fax: +43 1 – 532 01 46 46

office@fairplane.de

Holen Sie sich bis zu € 600,- Entschädigung für Ihre Flugverspätung.

(abzgl. Erfolgsprovision) Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung.

Home » Hilfe