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Häufig gestellte Fragen

Welcher Anspruch besteht? Höhe der Entschädigung bei Flugumbuchung

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke und ist nicht von den Ticketkosten abhängig. Für Strecken bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 €, Bei Strecken zwischen 1.500 und 3.000 km werden 400 € ausbezahlt. Langstrecken über 3.000 km bringen 600 € Entschädigung.

Werden Sie 8-14 Tage vor Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ausgleichsleistung, wenn Ihr Flug mehr als 2 Stunden früher startet, oder mehr als 4 Stunden später ankommt. Wurden Sie 8-14 Tage vor dem Abflug von der Fluggesellschaft informiert, verringert sich die Höhe des Entschädigungsanspruchs auf 50%. Natürlich immer unter der Voraussetzung, dass kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, denn dann muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen (Vogelschlag, Vulkanausbruch, Unwetter).

Warum wurde mein Anspruch auf Entschädigung um 50% gekürzt?

Die Fluglinie darf die Entschädigung um 50% kürzen, wenn folgendes auf den Ersatzflug zutrifft:

Die Verspätung beträgt mehr als drei, aber weniger als vier Stunden. (Flugstrecke >3.500 km)

Der Ersatzflug bei Annullierung erreicht mehr als zwei Stunden später das Ziel. (bis 1.500 km)

Der Ersatzflug hat das Ziel nicht mehr als drei Stunden später erreicht. (> 1.500 km < 3.500 km)

Flugzeitänderung bei der Pauschalreise. Welche Rechte habe ich?

Ein Urlauber hat nach dem Reiserecht verschiedene Ansprüche. Er kann bei unzumutbaren Flugzeiten von der Reise zurücktreten und das Geld zurückverlangen. Er kann jedoch auch eine prozentuale Erstattung des Reisepreises verlangen (Reisepreisminderung). Die Höhe der Reisepreisminderung ist von der Flugzeitänderung abhängig. Kontaktieren Sie in dem Fall direkt Ihren Reiseveranstalter. Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 besteht ebenfalls bei einer Pauschalreise. Erhalten Sie eine Entschädigung von der Fluglinie, müssen Sie sich diese auf eine Reisepreisminderung anrechnen lassen, man erhält für den Schaden nur einmal Schadensersatz.

Was tun, wenn die Flugzeit aufgrund außergewöhnlicher Umstände geändert wird?

Ist der Grund der Flugzeitänderung ein außergewöhnlicher Umstand wie schlechtes Wetter oder politische Unruhen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Wenn Sie den neuen angebotenen Flug nicht antreten wollen, verlangen Sie die Rückerstattung Ihrer Ticketkosten von der Fluglinie.

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Welche Rechte habe ich, wenn der Flug aufgrund eines Streiks verschoben wird?

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist oder die Fluglinie eine Entschädigung zahlen muss. Bei uns können Sie Ihren Fall von erfahrenen Vertragsanwälten überprüfen lassen.

Welche Betreuungsleistungen stehen mir bei einer Flugzeitänderung zu?

Warten Sie aufgrund einer Flugzeitänderung länger als 2 Stunden am Flughafen, muss die Fluglinie Ihnen Versorgungsleistungen anbieten. Dazu zählen Essen und Getränke, aber auch Hotelübernachtungen und Taxifahrten.

Wer zahlt Hotel und Mietwagenkosten wegen Umbuchung?

Wenn Sie separate Buchungen von Flug, Hotel oder Mietwagen gemacht haben, ist jeder Vertrag einzeln zu betrachten. Ändern sich die Flugzeiten und Sie können daher nicht rechtzeitig im Hotel sein, oder Ihren Mietwagen in Empfang nehmen, müssen Sie sich selbst um eine Erstattung kümmern. Die Fluglinie zahlt Ihnen bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen eine Entschädigung. Die “frustrierten Kosten” für Hotel und Mietwagen zahlt die Fluglinie nicht, weil Sie nicht Vertragspartner ist. Bei einer Pauschalreise wurden diese Leistungen ja gemeinsam gebucht. Hier können Sie beim Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung geltend machen. Wenn Sie von der Fluglinie eine Entschädigung erhalten haben, so ist diese auf eine Reisepreisminderung anzurechnen.

Was genau ist eine Umbuchung?

Von einer Umbuchung spricht man dann, wenn der Passagier von der Fluglinie vom ursprünglich gebuchten Flug auf einen anderen Flug umgebucht wurde. Es ändert sich auch die Flugnummer. Wird die Flugnummer beibehalten und es ändern sich nur die Flugzeiten, spricht man von einer Flugzeitenänderung. Die Abgrenzung ist manchmal nicht leicht, wenn eine Fluglinie den Flug immer wieder verschiebt und die Flugnummer gleichbleit, kann man auch von einer Umbuchung sprechen.

Gründe für eine Umbuchung durch die Fluglinie

Gerade in unsicheren Zeiten, wie der Corona Pandemie kommt es sehr häufig vor, dass Fluglinien viele Flüge anbieten, die dann aber nicht voll gebucht sind. Aus wirtschaftlichen Gründen werden dann mehrere Flüge auf einen zusammengelegt. Dier Passagiere der gestrichenen Flüge werden auf einen anderen Flug umgebucht. Natürlich können auch außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie ein Unwetter, dann kann der Flug nicht stattfinden und die Passagiere werden auf einen anderen Flug umgebucht. Beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen.

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Ich will meinen Flug selbst umbuchen

Bitte beachten Sie, dass bei einer Stornierung Kosten auf Sie zukommen. Es gibt auch sogenannte „nicht stornierbare Tickets“. Einzig die nicht angefallenen Steuern und Gebühren erhalten Sie von der Fluglinie zurück. Meist ist dies leider ein sehr geringer Betrag. Mehr finden Sie in unserem hilfreichen Ratgeber Flug umbuchen.

Hier finden Sie unseren Ratgeber Flug umbuchen

Was tun bei einer Flugumbuchung, Flugzeitenänderung?

Werden Sie von der Fluglinie von einer Umbuchung informiert, kontrollieren Sie, ob die neuen Flugzeiten für Sie annehmbar sind. Ist dies nicht der Fall, fordern Sie eine kostenlose Stornierung Ihres Fluges und Ticketkostenrückerstattung. Wurden Sie weniger als 14 Tage vor Abflug von der Flugzeitänderung/Umbuchung informiert, haben Sie auch Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.

Flugumbuchung, Flugzeitenänderung Entschädigung

Wurden Sie 0-7 Tage vor Abflug von der Umbuchung informiert, können Sie Anspruch auf Entschädigung haben. Hebt Ihr Flug mehr als eine Stunde früher ab, oder landet mehr als 2 Stunden später, als ursprünglich geplant, haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigungshöhe, schließlich haben sich die Flugzeiten geändert. (Liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor, besteht der Anspruch nicht.)

Werden Sie 8-14 Tage vor Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ausgleichsleistung, wenn Ihr Flug mehr als 2 Stunden früher startet, oder mehr als 4 Stunden später ankommt. Wurden Sie 8-14 Tage vor dem Abflug von der Fluggesellschaft informiert, verringert sich die Höhe des Entschädigungsanspruchs auf 50%.

Wurden Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert, über die Änderung des Flugplanes informiert, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung.

Flugumbuchung zu einem anderen Flughafen?

Die Verlegung des Abflugortes ist leider eine weit verbreitet Unsitte der Luftfahrtunternehmen. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes besagt, dass der Abflugort „in der selben Region“ liegen muss, denn das wäre für den Passagier hinnehmbar. Wenn durch die Verlegung an einen anderen Abflugort allerdings eine Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort eintritt, muss eine Ausgleichszahlung an den Passagier geleistet werden. Es handelt sich dann um eine Flugverspätung.

Airline lehnt Entschädigungszahlung wegen Corona ab!

Am Anfang der Corona Pandemie wurden viele Flüge gestrichen. Eine Entschädigungszahlung stellte einen außergewöhnlichen Umstand dar und die Fluglinie musste nicht zahlen. Die im Voraus bezahlten Ticketkosten muss die Fluglinie innerhalb von 7 Tagen zurückerstatten. Es besteht keine Pflicht zur Annahme von Gutscheinen! Im laufe der Pandemie werden nun aber viele Flüge aus rein wirtschaftlichen Gründen umgebucht, Flugzeiten geändert oder der Flug komplett annulliert. Das stellt keinen außergewöhnlichen Umstand mehr dar. Die Airline muss, wenn alle Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, eine Entschädigung zahlen.

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Ihre Rechte bei Flugzeit Änderung oder Umbuchung

Wird Ihr Flug weniger als zwei Wochen vor dem Abflug umgebucht, oder die Flugzeit geändert, können Sie Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung oder Ersatzbeförderung haben UND ZUSÄTZLICH Anspruch auf Entschädigung in der Höhe von € 250, €400 oder € 600, je nach Länge der Flugstrecke.

Sie müssen von der Fluglinie über eine Flugzeiten Änderung informiert werden. Kontrollieren Sie daher vor Ihrem Urlaub Ihre E-Mails. Meist bietet Ihnen die Fluglinie dann mehrere Möglichkeiten an: die neuen Flugzeiten annehmen, das Ticket später benutzen, oder die Ticketkosten zurückerstattet bekommen, also gar nicht fliegen.

Vorsicht! Bitte reagieren Sie auf dieses Schreiben innerhalb der gesetzten Frist. Viele Airlines streichen Ihre Buchung, wenn Sie nicht reagieren. So sind schon viele Urlauber am Flughafen gestrandet, statt am Urlaubsort gelandet.

Prof. Dr. Ronald Schmid

Muss jede Flugzeitänderung angenommen werden?

Prof. Dr. Ronald Schmid, FairPlane Unternehmenssprecher und Luftrechtsexperte:

“Der Fluggast muss nicht alles akzeptieren, was Ihm die Airline anbietet. Passagiere haben bei einer Umbuchung das Recht auf Beförderung „auf den nächsten erreichbaren Flug, der am Markt verfügbar ist“. Einen Flug am nächsten Tag, oder von einem anderen Abflugort muss man also nicht akzeptieren, nur weil das der nächste Flug der gebuchten Fluglinie ist. Eine andere Airline fliegt vielleicht schon früher, auf diesen Flug hätte man Anspruch. Allerdings zieren sich die Airlines, und es ist gar nicht so einfach sich hier durchzusetzen.“

Wann wurden Sie über die Änderung der Flugzeit informiert?

Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie von einer bevorstehenden Flugzeitenänderung informiert worden sind. Die Fluggesellschaft muss Ihnen deutlich mitteilen, per SMS, E-Mail oder telefonisch, dass Ihr Flug verschoben wird. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung und Ticketkostenrückerstattung ODER Ersatzbeförderung kann bestehen, wenn Sie erst 0-14 Tage vor dem Abflug über die Umbuchung informiert worden sind.

0-7 Tage

vor Abflug informiert

Hebt Ihr Flug mehr als eine Stunde früher ab, oder landet mehr als 2 Stunden später, als ursprünglich geplant, haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigung, schließlich haben sich die Flugzeiten geändert (Ausnahme. außergewöhnlicher Umstand). Zusätzlich können Sie einen Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung ODER Ersatzbeförderung haben.

8-14 Tage

vor Abflug informiert

Anspruch auf eine Ausgleichsleistung (Entschädigung) haben Sie, wenn Ihr Flug mehr als 2 Stunden früher startet, oder mehr als 4 Stunden später ankommt (Ausnahme außergewöhnlicher Umstand). Zusätzlich können Sie einen Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung ODER Ersatzbeförderung haben.

Mehr als 14 Tage

vor Abflug informiert

Wurden Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug über die Änderung des Fluges informiert, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. Ist ein Ersatzflug für Sie nicht annehmbar, muss die Fluglinie Ihre Ticketkosten zurückerstatten.

Wie lange vor Abflug am Flughafen sein?

Ihr Recht auf Entschädigung!

Sie haben einen Flug gebucht und kurz vor dem Abflugdatum erfahren Sie, dass die geplanten Flugzeiten geändert wurden. Besonders ärgerlich ist es, wenn die Flugzeitenänderung die bisherige Reiseplanung beeinträchtigt. Doch einfach hinnehmen müssen Sie die Änderung der Flugzeiten nicht. Hier erhalten Sie wertvolle Informationen zum Thema Flugzeitenänderung, die Passagiere beachten sollten. Bei einer Flugzeitenänderung kann Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Rechte bei Flugzeitänderung zusammengefasst

Beweise

Wurden Sie 0-14 Tage vor dem Abflug über die Änderung informiert, kann Anspruch auf Entschädigung bestehen.

Entschädigungshöhe

Die Höhe der Entschädigung liegt zwischen 250 und 600 Euro.

Betreuungsleistungen

Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen. Sie müssen Getränke, Verpflegung und die Möglichkeit zu einem Telefonat, Fax oder E-Mail erhalten.

Außergewöhnliche Umstände

Ein außergewöhnlicher Umstand befreit die Fluglinie von Entschädigungszahlungen.

EU-Fluggastrechteverordnung

Als Grundlage dient die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.

Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist für Flugzeitänderungen beträgt drei Jahre nach Flugdatum.

Was soll ich bei einer Änderung der Flugzeiten tun?

Check-in

Seien Sie als betroffener Passagier bei einer kurzfristigen Flugzeitenänderung dennoch rechtzeitig am Check-in.

Beweise sammeln

Sammeln Sie Beweise (E-Mails, SMS, Fotos) und bewahren Sie diese sorgfältig auf.

Bestätigung der Fluggesellschaft

Lassen Sie sich den Grund für die Änderung der Flugzeiten schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen.

Betreuungsleistungen

Bestehen Sie auf Betreuungsleistungen vor Ort (Essen, Trinken).

Entschädigungshöhe prüfen

Prüfen Sie mit unserem Anspruchsrechner Ihre Entschädigungshöhe.

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Fluggastrechte bei Flugzeitänderung

EU-Verordnung (EG) Nr 261/2004

Bucht man eine Reise, wählt man häufig bewusst den teureren Flug mit besseren Abflug- oder Ankunftszeiten. Wenn sich die Flugzeit dann ändert, oder sogar aus einem gebuchten Flug ohne Zwischenstopp eine mehrstündige Odyssee mit Anschlussflügen wird, ist das besonders ärgerlich. Ganz egal, ob Sie eine Geschäftsreise planen, oder in den Urlaub fliegen. Doch Sie müssen die geänderten Flugzeiten nicht einfach hinnehmen, denn es kann Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro bestehen.

Ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) vom 9. Juni 2015 (Az.: X ZR59/14) ergab, dass eine Flugzeitenänderung um mehrere Stunden einer Flugannullierung gleichkommt, weil die Fluggesellschaft die ursprüngliche Planung des Fluges aufgibt. Das Reiserecht räumt betroffenen Fluggästen Anspruch auf eine Entschädigung ein. Passagiere haben je nach Flugdistanz in so einem Fall Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125 Euro und 600 Euro pro Person laut der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Genauso wie bei Flugausfällen haben Sie die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung oder der Rückerstattung der Ticketkosten innerhalb von 7 Tagen und gegebenenfalls auch einen kostenlosen Rücktransport zum Ausgangsort.

Mehr zu Flugausfall
Erneut Streikaufruf Verdi-Flugausfälle!
Essen Flugverschiebung

Recht auf Betreuung bei einer Flugzeitverschiebung

Erfahren Sie sehr kurzfristig über die Flugzeitenänderung und sind sogar schon am Flughafen, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen ab einer Wartezeit von zwei Stunden. Dazu gehören neben Snacks und Getränken auch Taxikosten und sogar Hotelübernachtungen. Ansprüche auf Betreuungsleistungen seitens der Airlines bestehen auch, wenn ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Sollten Sie die Kosten nicht direkt vor Ort erstattet bekommen, heben Sie die Belege gut auf und reichen Sie diese im Nachhinein bei der Fluggesellschaft ein.

Mehr zu Betreuungsleistungen

Höhe der Entschädigung bei einer Flugzeitänderung

Die Höhe der Ausgleichszahlung wird in der Fluggastverordnung geregelt und berechnet sich nicht nach dem gezahlten Ticketpreis, sondern nach der gebuchten Flugstrecke.

250
(Kurzstrecke bis 1.500 km)
400
(Mittelstrecke bis 3.500 km)
600
(Langstrecke mehr als 3.500 km)

* Flüge innerhalb Europas sind mit über 3.500 km sind auf 400 Euro Entschädigung gedeckelt.
Je nach Länge der Flugstrecke kann der Anspruch um 50 % gekürzt werden.

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Änderung der Flugzeit aufgrund außergewöhnlicher Umstände

Liegen außergewöhnliche Umstände vor, ist die Fluggesellschaft bei einer  Flugzeitenänderung nicht zur Zahlung von Entschädigungen verpflichtet. Airlines müssen jedoch beweisen, dass die Umstände außerhalb des Einflussbereichs der Fluglinie vorlagen, die eine Verschiebung des Fluges unumgänglich machten.

Außergewöhnliche Umstände sind zum Beispiel:

Sperrung eines Flughafens

Schlechtes Wetter

Streik

(muss im Einzelfall bewertet werden, ist nicht automatisch ein außergewöhnlicher Umstand)

Vogelschlag

Versteckte Herstellerfehler

Blitzschlag

Mehr zu außergewöhnlichen Umständen
Wie lange vor Abflug am Flughafen sein?
Endlose Warteschlangen am Flughafen, Flug verpasst

Flugzeit verschoben aufgrund von Streik

Im Flugverkehr kommt es immer wieder zu Streiks. Es ist jedoch im Einzelfall zu prüfen, ob ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist, oder ob die Passagiere eine Ausgleichszahlung einfordern können. Anspruch auf Versorgungsleistungen haben Fluggäste bei einem verschobenen Flug in jedem Fall.

Mehr zu Streik im Flugverkehr

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Was ist der Unterschied zwischen Flugverspätung und Flugzeitenänderung?

Gerade bei kurzfristigen „Flugzeitänderungen“ z .B. am Abflugtag, stellt sich die Frage, ob es sich um eine Flugverspätung oder um eine Änderung der Flugzeiten handelt. Grundsätzlich kann eine Vorverlegung des Fluges als Flugzeitenänderung betrachtet werden. Das gleiche gilt, wenn der Ankunfts- oder Abflughafen geändert wird, oder es eine neue Flugnummer gibt. Das sind Indizien für eine Flugverschiebung. Bei kurzfristiger Flugzeitenänderung kann jedoch in vielen Fällen davon ausgegangen werden, dass es eine Flugverspätung ist, wenn der Abflugort, Zielort oder die Flugnummer gleich bleiben. Bei einer Flugverspätung hat man Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug drei Stunden verspätet ankommt.  Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob durch das Reiserecht Anspruch auf Entschädigung besteht, lassen Sie Ihren Fall von unseren spezialisierten Vertragsanwälten prüfen. Sie können direkt Ihre Flugdaten in unseren Anspruchsrechner eingeben. Nur nur im Erfolgsfall berechnen wir unsere Provision.

Mehr zu Flugverspätung

Flugzeit Änderung, Umbuchung bei Pauschalreise

Der Reiseveranstalter ist für alle Anfragen zuständig und auch für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise verantwortlich.

In der Regel ist in einem Pauschalreisevertrag vom Veranstalter ein sogenannten “Änderungsvorbehalt” vorgesehen. In den Reiseunterlagen ist bei den Flugzeiten oft der Zusatz „vorläufige Flugzeiten“ zu finden. Damit kommt zum Ausdruck, dass die angegebenen Flugzeiten noch nicht verbindlich sind, und es vor dem Reiseantritt noch zu einer Änderung kommen kann. Hintergrund für diese Vorgehensweise ist, dass Pauschalreisen meist sehr früh geplant werden und die Reiseveranstalter nicht genau abschätzen können, welche Flüge beim Reiseantritt dann tatsächlich verfügbar sind.

Aber nicht jede Flugdatenänderung muss hingenommen werden, die Flugzeiten dürfen sich nur unerheblich ändern. Wenn es sich um eine “wesentliche” Änderung“, handelt hat man das Recht, Einspruch einzulegen und auf eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung auf eine andere Reise zu bestehen (alternativ kann man die Änderung im Gegenzug für eine Preisminderung akzeptieren). Was “wesentlich” bedeutet, hängt von der Reise selber ab (Reisedauer, wann wäre der ursprüngliche Flug gewesen etc.). Wird der Flug nur um ein paar Stunden verschoben, ist das zumutbar, sollte die Nachtruhe betroffen sein, kann dies schon zu viel sein.

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