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Ferienzeit ist Flugverspätungszeit?

Ferienzeit ist Flugverspätungszeit?

Als Passagier sollte man sich nicht entmutigen lassen und über seine Rechte Bescheid wissen

Wiesbaden/Wien (OTS) – Bei höherem Reiseaufkommen nehmen Flugverspätungen und Ausfälle stark zu. Natürlich haben die Luftfahrtunternehmen einige der 25 Punkte der Luftfahrtgipfel zur Verbesserung der Pünktlichkeit bereits umgesetzt, dennoch wird auch 2019 ein turbulenter Flugsommer prognostiziert: Fluglotsenmangel, Tarifkonflikte und Kapazitätsengpässe aufgrund des erhöhten Reiseaufkommens verzögern die Flugreise.

Wie viele Flüge waren in den letzten 30Tagen verspätet? Easyjet ist Spitzenreiter mit 23.701 Verspätungen, gefolgt von Lufthansa mit 12.034. Vueling, und Turkish Airlines verzeichnen an die 8.000 Verspätungen in den letzten 30 Tagen. Dann folgen British Airways (7.126), Air France (6.287), Wizz (5.303) Air und Austrian Airlines (4.926).

Wer ist Spitzenreiter bei Annullierungen? Easyjet hat in den letzten 30 Tagen 397 Flüge annulliert, Lufthansa 363, dann folgen HOP!, Flybe, Wideroe und Austrian Airlines (210).

FairPlane Tipps für Flugreisende:Passagiere sollten immer pünktlich beim Check in erscheinen und die Anzeigetafel im Auge behalten. Änderungen der Abflugzeit und Boarding werden an vielen Flughäfen nicht gesondert ausgerufen („Silent Airport“). Ab einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden auf den Abflug, muss die Fluglinie den Passagieren im Rahmen der „Betreuungsleistungen“ Speisen und Getränke zur Verfügung stellen (Telefonat, Fax oder E-Mail, ebenso Hotelübernachtung bei langer Verzögerung des Abflugs). Wenn man dafür keine Gutscheine von der Fluglinie erhält, einfach die Belege für diese Ausgaben aufbewahren und das Geld von der Fluglinie einfordern.

Wird ein Flug annulliert, haben Passagiere Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung der Ticketkosten. Wird der Passagier weniger als 14 Tage vor Reiseantritt von der Annullierung seines Fluges informiert, kann zusätzlich auch ein Anspruch auf Ausgleichsleistung (250 – 600 €) bestehen.

Die EU-VO 261/2004 schützt die Rechte von Flugreisenden. FairPlane rät Passagieren Ihren Anspruch auf Entschädigungszahlung rasch und kostenlos online zu prüfen. Dem Reisenden kann eine Zahlung von bis zu 600 €, je nach Flugstrecke zustehen, wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort angekommen ist. Die FairPlane Vertragsanwälte prüfen jeden Anspruch sehr genau und konnten auch bei scheinbar aussichtslosen Fällen (Vogelschlag, Streik) eine Zahlung für den Passagier erreichen.

Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek

Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel. +43 1 532 01 46 – 58