Die Bundesregierung hat sich auf einen Haushaltsentwurf für 2024 geeinigt. Einer der Punkte betrifft auch den Flugverkehr: für Inlandsflüge soll die Steuerbefreiung für Kerosin abgeschafft werden.
Warum wird Kerosin in der Luftfahrt nicht besteuert?
Kerosin ist verkürzt zusammengefasst deswegen nicht besteuert, weil die notwendige Infrastruktur durch Luftfahrtunternehmen und Passagiere mitfinanziert werden. Bei jedem Start und jeder Landung werden Flughafengebühren fällig- anders als im Straßen- oder Schienenverkehr, wo die notwendige Infrastruktur vom Staat finanziert wird.
Die UN-Luftfahrtorganisation ICAO regelt die Finanzierung des Luftverkehrs, die Steuerbefreiung für Flugzeugkraftstoff ist im Chicagoer Abkommen geregelt.
Kerosinbesteuerung EU oder nationales Recht?
Prinzipiell dürfen die EU-Mitgliedstaaten kommerzielle Inlandsflüge besteuern. Die EG-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) vom 27. Oktober 2003 ist die Rechtsgrundlage. EU-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit eine Steuer auf Turbinenkraftstoff u.a. für kommerzielle Inlandsflüge einzuführen.
Aktuell hat nur Norwegen eine Besteuerung von Kerosin vorgesehen. Die Niederlande haben im Jahr 2012 eine Kerosinsteuer eingeführt, aber bald wieder verworfen.
Das Deutsche Luftverkehrsamt kritisiert das Vorhaben der Deutschen Bundesregierung und befürchtet einen Verlust der Wettbewerbsfähigkeit und eine Verschiebung der Luftverkehrs ins Ausland.
Umweltschutzorganisationen sehen in dem Vorhaben nur Gutes: eine höhere Besteuerung von Inlandsflügen würde Bahnfahrten für diese Strecken attraktiver machen und zu einer Reduzierung des CO2 Ausstoßes führen.