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Hilfe

Hallo, wie können wir behilflich sein?

Hier finden Sie die Antworten auf Ihre Fragen.

Ticketerstattung

Häufig gestellte Fragen

Was kostet die Unterstützung bei Ticketerstattung mit FairPlane?

FairPlane arbeitet innerhalb der gesetzlichen Frist (Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen) gratis, danach rein erfolgsbasiert:

  • Sie beauftragen FairPlane. Zahlt die Fluglinie innerhalb  von sieben Tagen nach dem Tätig werden unserer Vertragsanwälte, ist unser Service für Sie kostenlos (Einlangen der Zahlung auf dem Konto der Vertragsanwälte). Sie erhalten die zurückgeholten Ticketkosten zu 100% ohne Abzüge.
  • Zahlt die Fluglinie später, aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Tätig werden unserer Vertragsanwälte, fällt im Erfolgsfall eine Provision von max. 14% (inkl. MwSt.) an.
  • Sind danach noch weitere Schritte bis zur tatsächlichen Zahlung nötig (Mahnschreiben, Verhandlungen oder auch das Beschreiten des Gerichtswegs durch unsere Vertragsanwälte), beträgt die Erfolgsprovision maximal 28% inkl. MwSt. Die Erfolgsprovision ist mit maximal € 500,- gedeckelt.

Erfolgsprovision von Ticketerstattung (ohne allfällige Zinsen) (inkl. Mehrwertsteuer)

Rückerstattung/TicketkostenErfolgsprovision  für Geldeingang von Airline zwischen 8 und 14 TagenErfolgsprovision für Geldeingang von Airline nach 14 Tagen (inkl. außergerichtlichem und gerichtlichem Tätigwerden der Vertragsanwälte)
€ 0,01 bis € 49,990,00 €0,00 €
€ 50,00 bis € 99,997,00 €14,00 €
€ 100,00 bis € 149,9914,00 €28,00 €
€ 150,00 bis € 199,9921,00 €42,00 €
€ 200,00 bis € 249,9928,00 €56,00 €
250 €,00 bis € 299,9935,00 €70,00 €
€ 300,00 bis € 349,9942,00 €84,00 €
€ 350,00 bis € 399,9949,00 €98,00 €
400 €,00 bis € 449,9956,00 €112,00 €
€ 450,00 bis € 499,9963,00 €126,00 €
und in 49,99 € Schritten fortlaufend

Welche Vorteile habe ich mit FairPlane?

FairPlane und die von uns hinzugezogenen Experten haben Zugriff auf verschiedenste Flugdatenbanken. Zusätzlich sind unsere Vertragsanwälte über die aktuellste europäische und nationale Fluggastrechtsprechung informiert. Durch den Zugriff auf diese Daten,  und aufgrund der  juristischen Kompetenzen unserer Vertragsanwälte im Fluggastrecht kann eine solide Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussichten Ihrer Flugticketersatzkosten abgegeben werden. Wir nehmen nicht nur viel Arbeit ab, sondern erhöhen durch unser Fachwissen auch die Erfolgschancen der Rückerstattung Ihrer Flugticketkosten. FairPlane arbeitet erfolgsbasiert – somit tragen Sie keinerlei Kostenrisiko, innerhalb der gesetzlichen Frist ist der Service kostenlos!

  • Sie beauftragen FairPlane. Zahlt die Fluglinie innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen nach dem Tätig werden unserer Vertragsanwälte, ist dieser Service für Sie kostenlos (Einlangen der Zahlung auf dem Konto der Vertragsanwälte). Sie erhalten die zurückgeholten Ticketkosten zu 100%, ohne Abzüge.
  • Zahlt die Fluglinie später,  aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Tätig werden unserer Vertragsanwälte, fällt im Erfolgsfall eine Provision von max. 14% (inkl. MwSt.) an. Haben wir keinen Erfolg, haben Sie keine Kosten. Provision nur im Erfolgsfall!
  • Sind danach noch weitere Schritte bis zur tatsächlichen Zahlung nötig (weiteres Mahnschreiben, Verhandlungen oder auch das Beschreiten des Gerichtswegs durch unsere Vertragsanwälte), beträgt die Erfolgsprovision max. 28% (inkl. MwSt.). Sie haben kein Kosten-oder Prozessrisiko, denn nur im Erfolgsfall wird die Erfolgsprovision vom zurück geholten Betrag abgezogen. Haben wir keinen Erfolg, haben Sie keine Kosten!
  • Die Provision ist mit 500 € gedeckelt. Das Beste: Wenn Sie eine Ticketrechnung einreichen, auf der z. Bsp. vier Personen angeführt sind, zahlen Sie nur einmal Provision.

Nach welcher Rechtsgrundlage holt FairPlane meine Ticketkosten zurück?

FairPlane fordert Ihre Ticketkosten zurück, nachdem die Fluglinie von sich aus Ihren gebuchten Flug storniert hat. Rechtsgrundlage dafür ist die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004. Voraussetzung für die Beauftragung von FairPlane ist, dass Sie weder einen Gutschein angenommen haben, noch einer vorgeschlagenen Umbuchung seitens der Fluglinie zugestimmt haben.

Bedenken Sie, dass es keinerlei gesetzliche Verpflichtung zur Annahme von Gutscheinen gibt, auch wenn Ihnen die Fluglinien das suggerieren wollen.

Kann ich FairPlane beauftragen, wenn ich bereits einen Gutschein von der Fluglinie bekommen habe, oder einer Umbuchung zugestimmt habe?

Leider nein!

Mit der Annahme eines Gutscheins für Ihren stornierten Flug sind auch Ihre Ticketkosten abgegolten. Das gilt natürlich auch, wenn Sie einer Umbuchung zugestimmt haben. FairPlane kann keine weiteren Zahlungen für Sie mehr zurückholen. Ihre Ansprüche sind dadurch abgegolten.

Ab welchem Gesamtflugpreis beginnt FairPlane mit der Bearbeitung meines Falles?

Bei einfachen Strecken (one-way) oder Hin UND Rückflug gelten folgende Untergrenzen für eine Bearbeitung durch FairPlane

  • Es wurde ein one-way Ticket von der Fluglinie storniert. Also nur eine Strecke, z. B. ein Flug von Düsseldorf nach London. FairPlane kann ab einem Flugpreis von € 100,- beauftragt werden.
  • Es wurde der Hin- und Rückflug von der Fluglinie storniert. Z. B ein Flug von Düsseldorf nach London und von London nach Düsseldorf. FairPlane kann ab einem Flugpreis von € 100,- beauftragt werden.

Welche Fälle kann FairPlane übernehmen, ist es egal welche Fluglinie meinen Flug storniert hat, oder von wo ich abgeflogen bin?

Da der Anspruch auf Rückerstattung der FairPlane auf der EU-VO 261/2004 beruht, gelten die Anspruchsvoraussetzungen daraus:

FairPlane nimmt alle Flüge, die von der Fluglinie storniert worden sind zur Prüfung an, wenn sie

  • aus einem EU- Mitgliedstaat abgeflogen wären, egal mit welcher Fluglinie
  • innerhalb der EU geflogen wären, auch hier spielt die Fluglinie keine Rolle

Wären Sie aus einem EU Drittstaat (Nichtmitglied der EU) abgeflogen (z.B. Türkei, USA, Ägypten etc.), dann kann FairPlane den Flug nur annehmen, wenn er von einer Europäischen Fluglinie durchgeführt worden ist, oder von einer Fluglinie, die Ihren Hauptsitz innerhalb der EU hat.

Bearbeitet FairPlane die Fälle aller Fluglinien?

FairPlane übernimmt Fälle aller Fluglinien. Voraussetzung ist, wie im vorhergehenden Punkt beschrieben:

Ihr Flug wurde von der Fluglinie wegen Covid-19 storniert und wäre

  • aus einem EU- Mitgliedstaat abgeflogen (Düsseldorf-New York)
  • innerhalb der EU geflogen (London-Amsterdam)

Wären Sie aus einem EU Drittstaat (Nichtmitglied der EU) abgeflogen (z.B. Türkei, USA, Ägypten etc.), dann kann FairPlane den Flug nur annehmen, wenn er von einer Europäischen Fluglinie durchgeführt worden ist, oder von einer Fluglinie, die Ihren Hauptsitz innerhalb der EU hat.

Wären Sie z. B. mit United Airlines (amerikanische Fluglinie) :

von Düsseldorf nach New York geflogen, besteht möglicherweise ein Anspruch – FairPlane kann tätig werden.

von New York nach Düsseldorf geflogen, kein Anspruch, denn New York ist Drittland und United Airlines keine EU-Fluglinie

von New York nach Düsseldorf mit Lufthansa geflogen, kann ein Anspruch bestehen, es liegt eine EU-Fluglinie vor, FairPlane kann beauftragt werden.

Wie hoch ist die maximal mögliche Rückerstattung meiner Ticketkosten?

Die maximal mögliche Rückerstattung des Flugticketpreises beträgt 100%. Bei Stornierung durch die Fluglinie muss der gesamte Ticketpreis rückerstattet werden.  Zahlt die Fluglinie innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen, ist dieser Service kostenlos für Sie. Bei bestehendem Rechtsschutz und positiver Deckungsprüfung erhalten Sie ebenfalls 100% der Rückerstattung. 

  • Sie beauftragen FairPlane. Zahlt die Fluglinie innerhalb der gesetzlichen Frist von sieben Tagen nach dem Tätig werden unserer Vertragsanwälte, ist dieser Service gratis für Sie (Einlangen der Zahlung auf dem Konto der Vertragsanwälte). Sie erhalten die zurückgeholten Ticketkosten zu 100% ohne Abzüge.
  • Zahlt die Fluglinie später, aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Tätig unserer Vertragsanwälte, fällt im Erfolgsfall eine Provision von 14% (inkl. MwSt.) an.
  • Sind danach noch weitere Schritte bis zur tatsächlichen Zahlung nötig (Mahnschreiben, Verhandlungen oder auch das Beschreiten des Gerichtswegs durch unsere Vertragsanwälte), beträgt die Erfolgsprovision 28% inkl. MwSt.

Benötige ich eine Bestätigungs-E-Mail dass die Airline meinen Flug storniert hat?

Ein Bestätigungsschreiben von der Airline, oder ein Screenshot der SMS Benachrichtigung der Stornierung ist natürlich sehr hilfreich und erleichtert unseren Vertragsanwälten die Arbeit enorm. FairPlane hat zahlreiche Datenbanken, aus denen ebenfalls Informationen über die Flugannullierung gewonnen werden können. Sollten wir neben den von Ihnen gemachten Angaben weitere Informationen benötigen, kontaktieren wir Sie per E-Mail.

Ich habe mehrer Mitreisende, denen derselbe Flug storniert wurde, alle sind auf meiner Rechnung. Kann ich für alle die Daten für die Rückerstattung eingeben?

Wenn Sie und Ihre Mitreisenden alle auf demselben Flug gebucht waren und die Fluglinie Ihren Flug wegen Covid-19 storniert hat, können Sie die Eingabe im Online-Rechner für alle Mitreisenden erledigen. Die gesamte E-Mail Kommunikation läuft dann über Sie, und Sie erhalten auch die Ticketkostenrückerstattung für Ihre Mitreisenden. Wir setzen voraus, dass Sie von den Mitreisenden zu diesen Handlungen ermächtigt worden sind. Auf der Vollmacht steht der „Hauptreisende“, die „Mitreisenden“ sind ebenfalls in der Vollmacht angeführt. Die Abtretungserklärung umfasst alle Rückzahlungsansprüche aus der Buchung.

Anspruchsrechner

Häufig gestellte Fragen

Welche Informationen und Dokumente benötigt FairPlane zur Prüfung meines Anspruchs?

Folgende Informationen/Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • Information, dass der Flug von der Fluglinie storniert worden ist
  • Ticketkosten inklusive Steuern und Gebühren in Euro
  • Ihre E-Mailadresse
  • Ihren Buchungscode (PNR) und das planmäßige Abflugsdatum
  • Die Reiserechnung (kann auch später per E-Mail an office@fairplane.de zugesendet werden)
  • Ihren Namen, Adresse und Telefonnummer, sowie auch all diese Informationen von ihren Mitreisenden

Wie setzt sich der Rechnungsbetrag des Flugtickets zusammen, was soll ich eingeben?

Ein Flugpreis setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Führen Sie nur folgende Kosten an – nur diese können von FairPlane geltend gemacht werden:

  • Flugpreis (Air Fare)
  • Steuern und Gebühren
  • Zuschläge (internationaler Zuschlag des Luftfahrtunternehmens, Kerosinzuschlag)
  • Sitzplatzreservierung
  • Gepäckaufzahlung

Führen Sie folgende Kosten nicht an. Diese können von FairPlane nicht geltend gemacht werden:

  • Servicepauschale / Service Fee (z.B. für Flugbuchung)
  • Zahlungsentgelte (OPC Kreditkartengebühr)
  • Aufpreis für Premium Services

Ich habe alle Felder im Auftrag an FairPlane abgeschickt! Welche Schritte folgen?

Binnen weniger Minuten erhalten Sie von uns eine Bestätigungs-E-Mail für den von Ihnen eingegebenen Auftrag. Nach nochmaliger Überprüfung Ihres Anspruchs werden Sie umgehend von unseren Vertragsanwälten kontaktiert.

Zahlt die Fluglinie innerhalb von sieben Tagen (gesetzliche Frist lt. EU-VO 261/2004, Einlangen auf dem Konto unserer Vertragsanwälte) ist der Service von FairPlane für Sie kostenlos.

Kann ich auch für andere Personen einen Anspruch einreichen?

Ja, Sie können auch für Ihre mitreisenden Personen einen Auftrag auf FairPlane erteilen. Die Eingabe der Mitreisenden folgt am Ende des online-Formulars, nachdem Sie ihren Namen und Adresse eingegeben haben, werden Sie automatisch nach Mitreisenden gefragt.

Die Mitreisenden müssen alle auf demselben Flug gebucht sein, den die Fluglinie wegen Covid-19 storniert hat. Die gesamte E-Mail-Kommunikation läuft dann über Sie, und Sie erhalten auch die Ticketkostenrückerstattung für Ihre Mitreisenden. Wir setzen voraus, dass Sie von den Mitreisenden zu diesen Handlungen ermächtigt worden sind.

Warum muss ich eine Vollmacht mit Abtretungserklärung unterschreiben, kann ich das online erledigen?

Die Vollmacht benötigen wir von Ihnen, damit unsere Vertragsanwälte für ihre bei FairPlane beauftragte Ticketkostenrückerstattung tätig werden können und Sie vertreten dürfen. Die Abtretungserklärung (Seite 2 der Vollmacht) benötigt unser Vertragsanwalt um die Auszahlung einziehen zu dürfen, und ist dadurch vertraglich verpflichtet das Geld an Sie weiterzuleiten.

Die Vollmacht und die Inkassozession (Abtretungserklärung) können Sie bequem und einfach direkt online mit der Maus unterschreiben. Bitte versuchen Sie die Unterschrift so leserlich wie möglich zu „schreiben“, vielen Dank!

Wie hoch ist mein Entschädigungsanspruch?

Die maximal mögliche Rückerstattung des Ticketpreises beträgt 100%. Bei Stornierung durch die Fluglinie muss der gesamte Ticketpreis rückerstattet werden.  Zahlt die Fluglinie innerhalb von sieben Tagen (gesetzliche Frist gem. EU-VO 261/2004) nach dem ersten Anschreiben durch unsere Vertragsanwälte, ist unser FairPlane Service für Sie kostenlos (Einlangen der Zahlung auf dem Konto der Vertragsanwälte). Auch bei bestehendem Rechtsschutz und positiver Deckungsprüfung erhalten Sie 100% der Rückerstattung ohne Provisionsabzug.

Zahlt die Fluglinie später, aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Mahnschreiben unserer Vertragsanwälte, fällt im Erfolgsfall eine Provision von max. 14% (inkl. MwSt.) an.

Sind danach noch weitere Schritte bis zur tatsächlichen Zahlung nötig (Mahnschreiben, Verhandlungen oder auch das Beschreiten des Gerichtswegs durch unsere Vertragsanwälte), beträgt die Erfolgsprovision max. 28% inkl. MwSt.

Kann ich meinen Anspruch kostenlos prüfen lassen?

Ja. Mit unserem Anspruchsrechner können Sie ihren Anspruch kostenfrei überprüfen lassen. Legen sie gleich los.

Fragen zum Ablauf

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich mich über den aktuellen Stand meiner Ticketkostenrückerstattung informieren?

Sie erhalten umgehend eine Empfangsbestätigung nachdem Sie Ihren Auftrag abgeschickt haben. Nach nochmaliger Überprüfung Ihres Anspruchs werden Sie nach ca. 3-5 Arbeitstagen direkt per E-Mail über die weitere Vorgehensweise informiert.

Haben Sie Fragen während des Bearbeitungsprozesses, kontaktieren Sie uns bitte unter office@ticketrefund.de

Wie lange dauert es, bis ich meine Ticketkosten zurück erhalte?

Dabei spielen die Einzelheiten des jeweiligen Falles und die Fluggesellschaft (auch deren Kooperationsbereitschaft) eine wesentliche Rolle. Zahlt die Fluglinie die Ticketkosten bereits außergerichtlich, also nach den Aufforderungsschreiben unserer Vertragsanwälte, kannes schnell gehen. Muss allerdings Klage geprüft werden und ein Gerichtsverfahren angestrengt werden, dauert es länger. Eine genauere Angabe ist leider nicht möglich. Wir tun unser Bestes um Ihren Fall so schnell wie möglich erfolgreich abzuwickeln, doch leider haben wir auf die Reaktionszeiten der Airlines bzw. der Gerichte keinen Einfluss.

Ich habe bereits Geld/Gutschrift von der Airline erhalten. Soll ich FairPlane darüber informieren?

Es ist sehr wichtig, dass Sie FairPlane oder unseren Vertragsanwälten Bescheid geben, sobald Sie Geld oder eine Gutschrift von der Airline erhalten, da wir die weitere Vorgangsweise abstimmen müssen.
Haben Sie vor Kontakt mit FairPlane Geld/Gutschrift erhalten, so geben Sie das bitte direkt bei der Eingabe im Online-Rechner wahrheitsgemäß an.
Nach der Beauftragung von FairPlane, d.h. während wir Ihren Fall bereits bearbeiten, dürfen Sie KEINE Zahlung oder Gutschrift annehmen, denn durch die Inkassozession (unterschriebene Vollmacht, Seite 2), sind Sie dazu nicht berechtigt. Nur der Vertragsanwalt darf die Forderung von der Fluglinie einziehen.
Nehmen Sie dennoch eine Zahlung an und informieren uns nicht über diesen Umstand,  müssen wir die entstanden Kosten (mangels Ihrer wahrheitsgemäßen Angaben) einer Weiterbetreibung an Sie weiter verrechnen.

Die Fluglinie hat mir einen Teilbetrag angeboten. Was soll ich tun?

Bitte leiten Sie uns die Nachricht der Fluglinie unter office@fairplane.de weiter und nehmen Sie keine Zahlung an. Die unterschriebene Inkassozession in der Vollmacht berechtigt nur den Vertragsanwalt zur Annahme einer Zahlung, die er an Sie weiterleitet.

Wer trägt die Kosten der FairPlane Vertragsanwälte?

Die Kosten der Vertragsanwälte werden von FairPlane getragen, sofern die Fluggesellschaft diese nicht tragen muss. Sie tragen kein Prozessrisiko. Nur im Erfolgsfall wird die FairPlane Provision vom rückerstatteten Ticketpreis zum Abzug gebracht. Zahlt die Fluglinie innerhalb von 7 Tagen, ist unser Service kostenlos, es fällt keine Erfolgsprovision an. Auch bei der Variante FairPlane mit Rechtsschutzdeckung wird keine Erfolgsprovision abgezogen. Wenn FairPlane nichts für Sie erreichen kann, zahlen Sie auch nichts, denn das ist unser Credo: Kein Erfolg von FairPlane – keine Kosten für Sie!

Wie erfolgt die Zahlung der Erfolgsprovision?

Die Fluggesellschaft zahlt die rückerstatteten Ticketkosten wegen der Inkassozession direkt an die Vertragsanwälte. Zahlt die Fluglinie innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen, ist der Service kostenlos, es wird keine Erfolgsprovision abgezogen.

Die Erfolgsprovision (0% – max. 28% inkl. MwSt., je nach Zahlungseingang des Luftfahrtunternehmens) wird vom Erstattungsbetrag der Fluglinie abgezogen und FairPlane oder die Vertragsanwälte überweisen Ihnen diesen Betrag auf das von Ihnen angegebene Konto, Details finden Sie in Ihrer Abrechnung. Haben wir keinen Erfolg-haben Sie keine Kosten. Provision nur im Erfolgsfall!

Wann muss ich meine Kontodaten bekannt geben?

Sie müssen uns Ihre Kontodaten erst bekannt geben, sobald wir die Ticketkosten von der Fluglinie erhalten haben. Wir und Ihre Vertragsanwälte werden Sie umgehend per Statusmail informieren, sobald Ihre Kontodaten für die Überweisung benötigt werden.

Weitere Fragen

Wie lange gilt der Vertrag mit FairPlane und wie lange kann ich diesen kündigen?

Der Vertrag läuft in der Regel so lange, bis die Forderung durch die Fluggesellschaft gezahlt wurde und FairPlane und/oder die Vertragsanwälte den anteiligen Betrag an Sie weitergeleitet haben. Sie können den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen wenn die Vertragsanwälte innerhalb von sechs Wochen nach Auftragserteilung nicht gegenüber der Fluggesellschaft aktiv geworden sind oder trotz eingeleiteter Maßnahmen innerhalb von vierundzwanzig Monaten keine Begleichung der Forderung erreichen konnten.

Zudem steht Ihnen auch das Recht zu, binnen vierzehn Werktagen ab Vertragsabschluss von diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Samstage und Sonn- und Feiertage werden in diese Frist nicht eingerechnet.

Für Details lesen Sie bitte den Punkt: Widerrufsbelehrung.

Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

FP Passenger Service GmbH
Fleischmarkt 3–5/14
1010 Wien
Tel.: +4315320146
Fax: +4315320146-46
E-Mail: office@fairplane.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

Muster-Widerrufsformular:

An
FP Passenger Service GmbH
Fleischmarkt 3–5/14
1010 Wien

E-Mail: office@fairplane.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:

Bestellt am:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

___________
(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Kontakt

Servicebüro Deutschland

FP Passenger Service GmbH
Gutenbergplatz 1
65187 Wiesbaden

Tel: +49 611 – 94 93 30 19
(Mo.-Fr. 09:00-12:00 Uhr)
Fax: +49 611 – 94 93 30 19 19

office@fairplane.de

Servicebüro Österreich

FP Passenger Service GmbH
Fleischmarkt 3-5/14
1010 Wien

Tel: +43 1 – 532 01 46
(Mo.-Fr. 09:00-12:00 Uhr)
Fax: +43 1 – 532 01 46 46

office@fairplane.de