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Lange Schlangen und Chaos – Flug verpasst!

Noch vor der großen Reisewelle herrscht Chaos an vielen deutschen Flughäfen. Die Schalter zur Abfertigung der Reisenden sind so knapp besetzt, dass es viele Passagiere nicht rechtzeitig zum Gate schaffen und so ihren Flug verpassen. Geschuldet ist das den zahlreichen Kündigungen während der Corona Krise aber auch Krankenständen beim Sicherheitspersonal. Es stehen einfach zu wenige offene Schalter zur Verfügung. Von möglichen 72 Schaltern waren in Düsseldorf letztes Wochenende bloß 12 besetzt! Bis zum Start der Sommerferien müssten laut der Gewerkschaft Verdi unzählige neue Mitarbeiter angestellt werden, um die Kontrollen rascher durchführen zu können. Nur so rasch kann das Personal nicht aufgestockt werden. Für die bevorstehenden Sommerferien heißt es also: viel Zeit am Flughafen einplanen und Nerven bewahren!

Flug wegen zu langer Wartezeit verpasst?

Jeder Reisende weiß, dass die Zeit von der Ankunft am Flughafen bis zum Platz nehmen im Flieger sehr lange dauert. Gepäck einchecken, Sicherheitskontrolle durchlaufen und das richtige Gate für den Abflug finden. Eine frühe Ankunft am Flughafen ist also das Gebot der Stunde! Viele hilfreiche Tipps können Sie dazu in unserem Ratgeber Wie früh am Flughafen sein? nachlesen.

 

Die Schlange vor den Sicherheitskontrollen wird immer länger

Je besser Sie Ihr Handgepäck gepackt haben, desto schneller kommen Sie durch die Sicherheitskontrolle. Wissenswertes zum Thema „Was darf ins Handgepäck?“ können Sie in unserem Ratgeber nachlesen.

Wenn Sie in der Schlange stehen und langsam Angst bekommen, dass Sie es nicht rechtzeitig zum Gate schaffen, müssen Sie handeln!

Sie müssen darauf hinweisen, dass Sie sofort abgefertigt werden müssen, um Ihren Flug nicht zu verpassen. Angesichts der aufgeheizten Stimmung in langen Warteschlangen sicherlich keine leichte Übung. Dokumentieren Sie auch die länge der Schlange und die Uhrzeit, um für Ihre Ansprüche später auch Beweise parat zu haben.

Wie verhält man sich richtig?

  • Rechtzeitig am Flughafen einfinden (Angaben der Fluggesellschaft, des Flughafenbetreibers einhalten, Ankunftszeit auch mit Selfie vor der Anzeigetafel mit Uhrzeit dokumentieren).
  • Bei langen Warteschlangen laut darauf hinweisen, dass man seinen Flug verpassen könnte. Aktives Melden und auch dokumentieren, dass man vorgereiht werden muss. Sie müssen aktiv werden, nur stumm in der Schlange stehen und warten, reicht für Schadenersatz nicht aus (Mitschuld des Passagiers). Unbedingt alles dokumentieren! (Fotos mit Uhrzeit, Nummern mit anderen betroffenen Passagieren austauschen).
  • Sollten Sie dennoch Ihren Flug verpassen, auch dieses Szenario bildlich festhalten (geschlossenes Gate mit Uhrzeit, Ankunftszeit am Flughafen, Schlange bei den Schalten und bei der Sicherheitskontrolle). Es gilt die Devise: Wer schreibt, der bleibt!
  • Achtung! Passagiere werden an vielen Flughäfen nicht ausgerufen, bevor das Gate schließt. Die meisten Flughäfen sind „silent airports“, Passagiere die zu spät am Gate sind, werden nicht ausgerufen.

Was können Sie fordern, wenn Sie wegen langer Wartezeiten den Flug verpassen?

Leider hat das Chaos am Flughafen in den letzten Wochen schon stattgefunden, bevor die großen Ferien begonnen haben. Den Flug zu verpassen ist der größte Albtraum jedes Reisenden. Aber unverschuldetes Verpassen eines Fluges bedeutet auch, dass der Verantwortliche eine Entschädigung zu zahlen hat. Dabei muss man unterscheiden, wo Sie Ihre Zeit liegen gelassen haben. Die Sicherheitskontrollen, bei denen Ihr Gepäck durchleuchtet wird und Sie kontrolliert werden, wird meist über den Bund (Polizei) beauftragt. Die Check-in Schalter der Fluggesellschaften werden von den Airlines selbst betrieben. Je nachdem wo Sie verzweifelt gewartet haben und darauffolgend dann Ihren Flug versäumt haben, gibt es unterschiedliche Ansprüche und Ansprechpartner.

Zeitverlust bei der Sicherheitskontrolle-Flug verpasst

  • Die Sicherheitsfirma (über die Bundespolizei beauftragt, also der Staat) haftet, wenn Sie rechtzeitig am Airport waren, aber trotzdem den Flug verpasst haben. Zum Schadensersatz für den verpassten Flug zählen die Kosten für den neuen Flug und etwaige Kosten für Verpflegung und Übernachtung bis zum erneuten Abflug. Dies allerdings nur, wenn Sie rechtzeitig am Flughafen waren.

Um Schadensersatz zu bekommen, müssen Sie Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland einbringen. Das OLG Hessen hat im Februar diesen Jahres ein Urteil zugunsten von geschädigten Passagieren gefällt. Sie waren rechtzeitig am Flughafen eingetroffen und nach dem Check-in um 9:00 begaben sich die Reisenden nach Bekanntgabe des Gates um 10:00 zur Sicherheitskontrolle. Dort blieben Ihnen noch 90 Minuten bis zum Abflug. Eigentlich mehr als genug Zeit, sollte man glauben. Dennoch verpassten die beiden Ihren Flug von Frankfurt in die Dominikanische Republik.

Falls Sie einen Ersatzflug nehmen, können Sie bei der Fluglinie die Betreuungsleistungen nach EU-Verordnung 261/2004 einfordern, bis Ihr neuer Flug abhebt. Ab einer Wartezeit von 2 Stunden (bei einer gebuchten Flugstrecke von bis zu 1.500 km) haben Sie Anspruch auf Speisen und Getränke während der Wartezeit. Sollte der Flug erst am nächsten Tag stattfinden, muss auch die Übernachtung von der Fluglinie bezahlt werden. Erhalten Sie keine Gutscheine für diese Leistungen, bewahren Sie bitte die Belege für diese Ausgaben auf und fordern Sie die Kosten direkt von der Fluglinie zurück.

Die Fluglinie kann diese Kosten auf dem Regressweg vom Sicherheitsdienstleister zurückfordern.

Zeitverlust beim Check-in Schalter der Fluglinie-

Flug verpasst

Wenn Sie wegen Unterbesetzung des Check-in Schalters bei der Fluglinie Ihren Flug verpassen, schützt Sie die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004

Vorausgesetzt, Sie waren pünktlich mit ausreichendem Zeitpuffer am Flughafen, kann Ihnen eine Entschädigung wegen Nichtbeförderung nach der Fluggastrechteverordnung zustehen. Diese beträgt, je nach Länge der Strecke 250,- 400,- 0der 600 € pro Person.

Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der Distanz Ihres Fluges. Bis 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 €. Von 1.500 bis 3.500 km beträgt sie 400 €. Ab 3.500 km sind es 600 €. Unter gewissen Umständen kann die Fluglinie die Zahlung aber um 50% kürzen.

Zusätzlich können Sie von der Fluglinie eine Ersatzbeförderung ODER die Rückerstattung ihrer Ticketkosten einfordern. Der unverschuldet verpasste Flug wird wie eine Annullierung behandelt. Nach der EU-Verordnung können Sie wählen, ob Sie eine Ersatzbeförderung wollen, oder aber ihre Ticketkosten zurück haben wollen.

FairPlane Tipp: Gehen Sie mit den Beweisen Ihres verpassten Fluges zum Airline-Schalter und verlangen Sie einen Ersatzflug. Es muss nicht zwingend ein Flug derselben Airline sein. Sie können selbst aktiv suchen, ob eine andere Fluglinie einen Flug durchführt. Lassen Sie sich die Kostenübernahme für den Ersatzflug mit einer anderen Fluglinie vom Bodenpersonal schriftlich bestätigen.

Bis zum Abflug eines Ersatzfluges muss die Fluglinie Betreuungsleistungen für die gestrandeten Passagiere erbringen. Die Betreuungsleistung beinhaltet Speisen und Getränke, aber auch Übernachtungen. Meist geben die Fluglinien dafür Gutscheine an die Passagiere aus. Fordern Sie die Mitarbeiter der Fluglinie am Schalter auf, Ihnen Gutscheine für Speisen und Getränke, und wenn notwendig auch für eine Hotel Übernachtung zu geben.

FairPlane Tipp: Sammeln Sie alle Rechnungen für die Ausgaben für Speisen, Getränke, Telefonate, oder Übernachtungen. Die Belege reichen Sie direkt bei der Fluglinie ein. Weisen Sie darauf hin, dass Sie die Betreuungsleistungen nach EU-VO 261/2004 einfordern. Sie haben unverschuldet Ihren Flug verpasst. Die Fluglinie ist dafür verantwortlich und muss Ihre Auslagen refundieren.

FairPlane ist seit 2011 als Fluggastrechteportal tätig. Unsere erfahrenen Vertragsanwälte verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht und einer Entschädigung. Sie prüfen Ihren Anspruch und fordern das Geld bei den Fluglinien ein. Als Passagier ist die Durchsetzung einer berechtigten Forderung oft wie das Verhältnis zwischen David und Goliath. Als Einzelperson ohne anwaltliche Vertretung wird man von den Airlines leider oft ignoriert.

Sie genießen anwaltliche Vertretung ohne Prozesskostenrisiko, denn dieses übernimmt FairPlane.

Nur im Erfolgsfall zahlen Sie unsere Provision. Kein Erfolg-keine Kosten.

FairPlane Provision Entschädigung bei Nichtbeförderung.

FairPlane Provision bei Ticketkostenrückerstattung.

Wir wünschen Ihnen wunderschönen Urlaub und kurze Wartezeiten am Flughafen. Sollten Sie ins Chaos geraten, wissen Sie ja nun, was zu tun ist: Fotografieren, Dokumentieren und Ihre Ansprüche bei FairPlane online prüfen. In fünf Minuten ist die Eingabe erledigt. Verzichten Sie nicht auf das, was Ihnen zusteht!

Prüfen Sie jetzt, ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung UND Ticketkostenrückerstattung haben!

Nichtbeförderung wegen Verzögerung am Check-in Schalter der Airline

Ticketkostenrückerstattung, weil Sie Ihren Flug wegen langen Schlangen beim Check-in Schalter der Fluglinie verpasst haben.

Sollten Sie Aufgrund einer Flugverspätung Ihren Anschlussflug verpassen, haben Sie Anspruch auf Ersatzzahlungen.