Jeder stürzt sich enthusiastisch in die Urlaubsplanung und so mancher übersieht dabei, dass der Reisepass bereits abgelaufen ist! Schreck und Chaos am Flughafen sind dann leider vorprogrammiert.
Zehn Jahre ist in der Regel ein Reisepass gültig. Zahlreiche Länder setzen bei der Einreise jedoch voraus, dass der Reisepass noch drei Monate über den geplanten Ausreisetermin hinaus gültig ist. In einigen Ländern wird sogar eine Gültigkeit von sechs Monaten nach dem Ausreisetermin verlangt. Genaue länderspezifische Reiseinformationen sind unter den jeweiligen Einreisebestimmungen Ihrer Urlaubsdestination erhältlich.
Reisedokumente für Kinder
In Deutschland wurde der Kinderpass Ende 2023 abgeschafft. Die Kosten von 13 € waren gering, die jährliche Verlängerung kostete 6 Euro. Abgelöst wurde der Kinderpass durch den elektronischen Reisepass, der eine Gültigkeit von sechs Jahren hat. Die Kosten dafür belaufen sich auf 37, 50 Euro. Dieses Reisedokument kann allerdings bereit vor dem Ablauf von sechs Jahren seine Gültigkeit verlieren, nämlich dann, wenn sich das Aussehen des Kindes im Vergleich zu dem Foto auf dem Reisedokument sehr stark verändert hat.
Bestehende Kinderpässe bleiben natürlich gültig. Vorsicht ist dennoch geboten: die USA akzeptiert den gültigen Kinderreisepass NICHT, weil dieser keinen Chip hat, wie der neue Kinderpass.
Personalausweis reicht für Reisen im Schengenraum und der Europäischen Union
Je nachdem, wo Ihr Urlaubsziel liegt, kann für Ihr Kind und Sie selbst auch der Personalausweis ausreichend sein.
FairPlane Tipp: Überprüfen Sie IMMER frühzeitig vor dem Antritt Ihrer Urlaubsreise die Gültigkeit der Reisedokumente! Es kann auch notwendig sein, weitere Einreisedokumente beim Flugantritt vorzulegen: beispielsweise der ESTA Antrag, welcher mindestens 72 Stunden vor Abreise erledigt werden muss. In die Türkei dürfen Sie beispielsweise nur einreisen, wenn Ihr Pass bei der Einreise noch weitere sechs Monate gültig ist.
Die aktuellen Einreisebestimmungen für Ihr Urlaubsland finden Sie auf den Seiten des Außenministeriums oder des Auswärtigen Amts.
Einreise nur mit Reisepass, der noch mehr als 6 Monate gültig ist
Es gibt viele Länder, in die man nur einreisen darf, wenn der Reisepass noch sechs Monate nach dem Einreisedatum gültig ist: Ägypten, Bahamas, Barbados, Brasilien, Bolivien, China, Chile, Costa Rica, Ecuador, Fidschi, Dominikanische Republik, Indonesien, Israel, Jamaika, Kenia, Kuba, Marokko, Mexiko, Namibia, Oman, Peru, Philippinen, Russland, Singapur, Sri Lanka, Thailand, Trinidad und Tobago, Tunesien, Venezuela, Vereinigte Arabische Emirate.
Pass abgelaufen – Was tun?
So penibel man seine Reise auch geplant hat, kann es durchaus vorkommen, dass mit dem Reisepass etwas nicht stimmt. Der Schreck ist ziemlich groß, wenn man erst am Flughafen feststellt, dass der Reisepass nicht mehr gültig ist. Am Flughafen gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich für diesen Fall Hilfe zu holen. Bei Reisen innerhalb der EU, kann man sich am Flughafen an das Büro der Bundespolizei oder an die Aussweisstelle wenden, welche einen Reiseausweis-Ersatz ausstellt. Die eigene Identität muss hier mittels abgelaufenen Reisepass oder mit einem Führerschein mit Lichtbild nachgewiesen werden. Auch einige Nicht EU-Länder kennen diesen Reiseausweis an.
Für die meisten Ziele außerhalb der EU ist jedoch unbedingt ein Reisepass erforderlich. Hier müssen Sie sich einen vorläufigen Reisepass besorgen. Diesen kann Ihnen während der Öffnungszeiten die kommunale Pass- und Ausweisbehörde – meist ist das das Einwohnermelde- oder Bürgeramt bzw. die zugehörige Bezirkshauptmannschaft – ausstellen und aushändigen. In vielen Ländern wie zum Beispiel USA, Australien und Türkei muss der Reisepass noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Eine Ausnahme stellen jedoch Reisen in die USA dar – hier ist der vorläufige Reisepass alleine nicht ausreichend. Für dieses Reiseziel ist mindestens noch ein sogenannter Express-Reisepass erforderlich. Dieser ist zusätzlich mit einem Speicherchip ausgerüstet, der die von den USA verlangten Foto- und Fingerabdrücke speichert. Die Ausstellung eines Express-Passes dauert im Idealfall drei bis vier Werktage, die Kosten belaufen sich bei Personen über 25 Jahre auf circa 92 Euro.
Vor einem Urlaub sollte immer rechtzeitig die Gültigkeit der Reisedokumente geprüft werden. Dann spart man sich Ärger, Zeit sowie teure Mehrkosten und kann viel entspannter in die Ferien starten.
Reisedokumente als Kopie/in der Cloud ablegen
Es ist immer sinnvoll vor der Reise Kopien von wichtigen Dokumenten (Reisepass, Führerschein, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis)) zu machen, und getrennt von den Originalen aufzubewahren. Man kann die Kopie des Reisepasses auch am Smartphone abspeichern, oder in die Cloud stellen. Wurde der Reisepass gestohlen, muss immer eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden. Nach der Anzeige verständigen Sie Ihre Botschaft oder das Konsulat. Dort wird Ihnen ein Notfallreisepass ausgestellt. Zuhause muss erneut eine Anzeige bei der Polizei mit der ausländischen Anzeige gemacht werden.
Sind noch 2-3 Tage Zeit, kann noch ein Expresspass ausgestellt werden. Dieser ist jedoch teuer. Ist weniger Zeit kann nur noch ein Notpass ausgestellt werden. Je nach Reiseziel ist der Notpass unterschiedlich lange gültig. Sie sollten sich daher unbedingt vor der Abreise informieren, wie lange der Notpass in Ihrem Zielland gültig ist bzw. ob ein Notpass überhaupt gültig ist. Manchmal ist eine Einreise mit einem Notpass nur in Kombination mit einem Visum möglich.
Als gestohlen/verloren gemeldeten Pass wieder gefunden
Wenn Sie Ihren Pass bereits gestohlen oder verloren gemeldet haben, sollten Sie nicht mehr damit verreisen. So ein Pass berechtigt nicht mehr zum Grenzüberschritt und es kann die Einreise oder das Boarding am Flughafen verweigert werden. Gestohlene Dokumente werden zur Fahndung ausgeschrieben. Auch wenn Sie der wahre Eigentümer des Reisedokuments sind, es kann die Einreise, das Boarding auf dem Flug verweigert werden.
Übrigens: Verweigert die Fluglinie Ihnen die Beförderung, weil Sie keine gültigen Reisedokumente haben oder keine Einreiseerlaubnis, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Fluglinie darf Personen ohne Einreiseerlaubnis nicht befördern. Anderenfalls kann es passieren, dass die Fluglinie hohe Strafen zahlen muss. Informieren Sie sich sicherheitshalber auch immer bei den zuständigen Behördern, wenn Sie Fragen zu den Einreisebestimmungen haben.
Name auf Flugticket anders als im Reisepass
Um auf Ihrer Urlaubsreise keine Probleme zu bekommen, ist es unbedingt notwendig, dass der Name auf Ihrem Flugticket genau so lautet, wie der Name in Ihrem Reisepass. Vielleich haben Sie Ihr Ticket ja bereits vor der Hochzeit, diue mit einer Namensänderung verbunden war, gekauft.?
Hier ist es dringend anzuraten, den Namen auf dem Flugticket zu ändern, damit er mit den Reisepapieren übereinstimmt. Leider lassen sich die Fluglinien diese Änderungen oft teuer bezahlen. Genauere Kosten für diese nachträgliche Namensänderung finden Sie in den Vertragsbestimmungen der Fluglinie, bei der Sie gebucht haben.