Am Montag waren die Verhandlungen zwischen der größten Fluglotsengewerkschaft (SNCTA)und der Generaldirektion der Zivilluftfahrt (DGAC) gescheitert. Der Streikaufruf erfolgt, weil gegen die Pläne zur Neugestaltung der Flugsicherung in Frankreich protestiert wird, eine Einigung wurde in den Verhandlungen nicht erzielt.
Von Mittwoch auf Donnerstag wurde nun eine Einigung erzielt- zu spät um Flugunregelmäßigkeiten zu vermeinden!
Von Einschränkungen zwischen 50 und 75% wird seitens des Verbands der Flughäfen gesprochen. Die Pariser Flughäfen Charles de Gaulle und Orly werden am stärksten betroffen sein.
Passagiere werden dazu aufgefordert den Status Ihres Flug zu überprüfen, bevor sie zum Flughafen fahren. Betroffen sind nicht nur Inlandsflüge sondern auch Abflüge und Landungen in Frankreich. Es können auch bereits am Mittwochabend Störungen auftreten.
Passagierrechte bei Fluglotsenstreik Frankreich
Entschädigung bis zu 600 € ?
Kann bei Streik auch eine Entschädigung nach EU-VO 261/2004 von bis zu 600 € zustehen? Ob der Streik nun einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und daher die Fluglinie nach der EU-VO 261/2004 von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung befreit ist, muss im Einzelfall geprüft werden.
Der Streik der Fluglotsen in Frankreich ist als außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren. Das Personal kann den Fluglinien nicht direkt zugerechnet werden. Die Luftfahrtunternehmen können keinen Einfluss auf das Stattfinden des Streiks nehmen, daher sind Sie beim Streik der Fluglotsen in Frankreich von einer Ausgleichszahlung befreit.
Ersatzbeförderung
Auch bei Flugausfällen wegen Streiks haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss ihnen die Airline so rasch wie möglich eine Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden.
Betreuungsleistung
Ab einer zweistündigen Verspätung besteht ein Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen von der Fluglinie. (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei längeren Flugstrecken erst bei Wartezeiten von drei oder vier Stunden.
Auch Hotelübernachtung bis zum Abflug zahlt die Fluglinie: Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt und auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zu leisten.
FairPlane Tipp: Wenn Passagiere keine Gutscheine für Speisen, Getränke oder eine notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann sollten alle Belege sorgfältig aufbewahrt werden. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet werden.
Ticketkosten zurück
Wenn ein Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen will oder kann, hat er das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten.Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Der Reisende kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen.
Wegen Fluglotsenstreik bei der Zwischenlandung am Flughafen gestrandet?
Sollten Passagiere bei einer Zwischenlandung von einem Streik betroffen sein, haben Sie das Recht auf frühestmögliche Beförderung zurück zu Ihrem ersten Abflugs Ort und Rückerstattung der Ticketkosten.