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Warnstreik Flughafen Leipzig und Dresden

Die Gewerkschaft Verdi hat seit Sonntag den 28.Jänner ab 18:00 zu einem 30-stündigen Streik aufgerufen. Die Anzeigetafeln in der Abflugshalle zeigen zahlreiche Flugstreichungen.

Tarifkonflikt als Ursache für Streik

Die Gewerkschafter fordern eine Abgeltung der Inflation mit einem Betrag von 3.000 Euro sowie einen monatlichen Festbetrag von 650 Euro. Die Flughafen AG lehnt diese Forderung aus wirtschaftlichen Gründen ab. Das Lohnniveau der Angestellten der Flughafen AG liegt rund ein viertel unter dem durchschnittlichen Niveau der Flughafen Mitarbeiter in Deutschland.

Fast alle Passagierflüge gestrichen-Flughäfen Dresden (DRS),Leipzig-Halle (LEJ)

Es streikt Flughafenpersonal das für Verwaltung, Brandschutz, Be – und Entladung, sowie für die Betankung der Flugzeuge zuständig ist.

Betroffen sind vor allem innerdeutsche Verbindungen nach Frankfurt, Düsseldorf und München, aber auch Flüge nach Dubai, Istanbul, Hurghada, Las Palmas, Wien, Amsterdam und Teneriffa. Der Streik wird voraussichtlich bis Dienstag, den 30.01. 0.00 Uhr dauern.  

Welche Rechte haben Passagiere bei Streik?

Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.

Entschädigung nach EU-VO?

Die EU-VO 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € vor.

Der Streikaufruf der Gewerkschaft Verdi ist als außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren. In diesem Fall muss die Fluglinie keine Ausgleichsleistung zahlen. Denn die Fluglinie kann das Ereignis auch nicht durch Aufwenden aller Mühen abwenden. Streikt Personal der Fluglinie selbt, ist das anders zu beurteilen.

Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung

Die Fluglinie muss Ihnen einen Ersatzflug zum frühest möglichen Zeitpunkt anbieten. Wenn Sie keinen Ersatzflug wollen, müssen Ihre Ticketkosten erstattet werden. Die EU-VO sieht dafür eine Frist von sieben Tagen vor.

Betreuungsleistung

Ab einer Wartezeit von 2 Stunden muss die Fluglinie für Getränke und Mahlzeiten sorgen. Wenn der Abflug erst am nächsten Tag stattfinet muss die Airline auch Hotel und eine Beförderung vom und zum Flughafen organisieren. Passiert das nicht, können Sie sich selbst versorgen. Wählen Sie mittelpreisiges Essen und Hotel, bewahren Sie alle Rechnungen auf.