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Die Fluggastrecht experten

Frankreich Streik

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Frankreich Streik Aktuell

Die Streiks der letzten Monate haben für viel Turbulenzen an französischen Flughäfen gesorgt. Auch jetzt noch können Verspätungen oder Flugausfälle an französischen Flughäfen auftreten. In diesem Artikel finden Sie alle Informationen, die Ihnen bei den Streiks 2022 weiterhelfen.

Fluggastrechte beim Frankreich Streik

Bei einem Flugausfall (Annullierung), Flugverspätung über drei Stunden oder Überbuchung haben Fluggäste Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung laut der EU-Verordnung 261/2004. Die Höhe der Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis und Wartezeit. Entscheidend ist die Flugdistanz zwischen den Reisezielen:

  • Bei 0 bis 1.500 Kilometer haben Reisende Anspruch auf 250 Euro
  • Bei 1.501 bis 3.500 Kilometer besteht für Reisende Anspruch auf 400 Euro
  • Ab 3.501 Kilometern haben Reisende Anspruch auf bis zu 600 Euro(Flüge innerhalb der EU sind auf 400 Euro gedeckelt)

Die Fluglinie ist von Entschädigungszahlungen nur dann befreit, wenn sogenannte „außergewöhnliche Umstände“ vorlagen. Auch Streik zählt grundsätzlich zu den außergewöhnlichen Umständen.

Jedoch ist es noch nicht europaweit geklärt, wann ein Streik als „außergewöhnlicher Umstand“ zu werten ist. Ein Streik muss daher im Einzelfall geprüft werden, ob Anspruch auf Entschädigung besteht.

Entscheidend ist zu wissen, wer gestreikt hat. Denn es macht einen Unterschied, ob Mitarbeiter der Fluggesellschaft streiken oder Mitarbeiter von anderen Dienstleistern wie zum Beispiel Fluglotsen. Bei eigenen Mitarbeitern hat die Fluglinie die Möglichkeit, den Streik abzuwenden.

Ein außergewöhnlicher Umstand liegt laut der Verordnung dann vor, wenn die Fluggesellschaft alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, es sich um ein außerhalb des regulären Betrieb liegendes Ereignis handelt und der Umstand nicht vorhersehbar war. Die Frage ist, ob Frankreich alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Auswirkungen des Streiks zu vermeiden?

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Ersatzbeförderung beim Frankreich Streik

Auch bei Flugausfällen wegen Streiks haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden.  Da bei dem Generalstreik in Frankreich vor allem die öffentlichen Verkehrsmittel lahmgelegt sind, kommt diese Beförderung im Moment in ganz Frankreich wohl eher nicht zur Anwendung. Auch Zugverbindungen von Deutschland und anderen Ländern nach Frankreich sind von den fast 90% der Ausfälle im Zugverkehr teilweise betroffen.

Betreuungsleistungen bei Wartezeit am Flughafen

Sie haben ab einer zweistündigen Verspätung einen Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen von der Fluglinie. (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei Flugstrecken von mehr als 1.500 km erst ab drei Stunden Wartezeit. Ist die Flugstrecke mehr als 3.500 km, so muss Sie die Fluglinie erst an vier Stunden Wartezeit verpflegen. Meist werden von der Fluglinie Gutscheine ausgeteilt. Sollten Sie keine Gutscheine erhalten, dann heben sie die Belege für alle Ausgaben gut auf. Diese kosten könne Sie direkt von der Fluglinie fordern.

Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Die Fluglinie muss auch für die Übernachtungskosten der noch nicht beförderten Passagiere aufkommen. Die erwähnten Betreuungsleistungen müssen zeitlich unbeschränkt für die Dauer des Streiks angeboten werden, somit ist gewährleistet, dass alle europäischen Fluggäste ausreichend während eines Streiks versorgt sind (EuGH – Donagh/Ryanair).

Tipp: Sollten Sie keinen Gutschein für Speisen, Getränke oder eine notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann bewahren Sie alle Belege für Ihre Ausgaben sorgfältig auf. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet werden.

Ticketkosten zurück beim Frankreich Generalstreik

Wenn Sie als Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen wollen, oder der Flug mehr als 5 Stunden verspätet ist, dann haben Sie das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten von der Fluglinie. Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Man kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen.

Frankreich Streik

Die wichtigsten Fragen

Wie stark ist der Flugverkehr von den Streiks in Frankreich betroffen?

Besonders stark betroffen ist vor allem der Bahnverkehr mit ca. 80% Ausfällen. Der Flugverkehr ist wegen Streiks des Bodenpersonals mit ca. 20 % betroffen. Durch diesen Umstand wird das Erreichen der Flughäfen Paris Charles de Gaulle, Paris Orly und in Frankreich mittels Bahn so gut wie nicht möglich sein. 

Wie stark der Flugverkehr von den mehrtägigen Streiks beeinträchtigt wird, kann schwer abgeschätzt werden, es kommt darauf an, welche Berufsgruppen sich dem Streik noch weiter anschließen. EasyJet berichtet, dass auch Flüge, die nicht durch Frankreich fliegen, möglicherweise davon betroffen sind, da 65% der easyJet-Flüge über den französischen Luftraum durchgeführt werden und sich dadurch verspäten könnten. Air France streicht nach eigenen Angaben rund 15 % der Mittelstreckenflüge und 30 % der Kurzstreckenflüge. Auch Flüge von Lufthansa und Ryanair können betroffen sein.

Am Beispiel von EasyJet zeigt sich, dass nicht unbedingt das Ziel des Fluges in Frankreich selbst liegen muss, um wegen des Streiks in Frankreich selbst annulliert zu werden.

FairPlane Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig, bevor Sie zum Flughafen aufbrechen, ob Ihr Flug planmäßig abhebt. Sollte Ihr Flug wegen des Generalstreiks in Frankreich ausfallen, nehmen Sie sofort Kontakt mit ihrer Fluglinie auf. 

Wieviel Entschädigung erhalte ich bei einem Flugausfall?

Je nach Flugdistanz beträgt die Entschädigungshöhe zwischen 250 und 600 Euro. Zwischen 0-1.500 km können Sie 250 Euro einfordern. Zwischen 1.501-3.500 km besteht Anspruch auf 400 Euro und ab 3.501 km beträgt die Entschädigung 600 Euro.

Haben Pauschalreisende Anspruch auf Reisepreisminderung aufgrund einer Flugverspätung?

Ab einer Verspätung von mehr als fünf Stunden kann eine Reisepreisminderung beim Reiseveranstalter gefordert werden.

Erhalte ich Geld zurück, wenn der Flug aufgrund des Frankreich Streiks annulliert wurde?

Sie haben die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung oder Erstattung der Ticketkosten. Zusätzlich kann Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro bestehen, wenn der Frankreich Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet wird.

Wer zahlt das Hotel, wenn der Flug wegen dem Frankreich Streik ausfällt?

Müssen Sie zusätzlich eine Nacht oder mehr in Frankreich verbringen, weil Ihr Flug aufgrund des Streiks annulliert wurde, muss die Fluglinie eine Unterbringung für Sie organisieren und die Kosten tragen.

Ist der Frankreich Generalstreik ein außergewöhnlicher Umstand?

Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Frankreich Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist. Generell zählt Streik zu den außergewöhnlichen Umständen. Es zahlt sich aus, den betroffenen Flug prüfen zu lassen.

Kann bei Streik auch eine Entschädigung nach EU-VO 261/2004 von bis zu 600 Euro zustehen?

Ob der Frankreich Streik nun einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und daher die Fluglinie von der Pflicht zur Zahlung einer Entschädigung befreit ist, muss im Einzelfall geprüft werden.