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Lufthansa Bodenpersonal streikt ab Montag Abend bis Mittwoch morgen

Die Streikwelle hat Deutschland fest im Griff. Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten am Boden der Deutschen Lufthansa AG, Lufthansa Technik, Lufthansa Cargo und weiteren Gesellschaften zu einem 35-stündigen Warnstreik aufgerufen. Der Streik beginnt Montagabend (19. Februar) 20.00 Uhr MEZ und endet Mittwochmorgen (21. Februar) um 7:10 Uhr MEZ. ´

Welche Flughäfen von Lufthansa Streik betroffen

Betroffen sind die Flughäfen in Frankfurt, München, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, Köln-Bonn und Stuttgart.

Welche Rechte haben Passagiere bei Streik Lufthansa Bodenpersonal?

  • Entschädigung bis zu 600 €, je nach Flugstrecke
  • Recht auf Betreuungsleistung
  • Ersatzbeförderung oder Ticketkosten Erstattung
  • Frühestmögliche Beförderung zum ersten Abflugort

Entschädigung nach EU-VO!

Die EU-VO 261/2004 sieht bei Flugausfällen je nach Länge der Flugstrecke Ausgleichszahlungen in der Höhe von 250 €, 400 € oder 600 € vor.

Geben Sie Ihren betroffenen Flug einfach zur Prüfung bei FairPlane ein.

Der Streik des Lufthansa Bodenpersonals ist nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand zu qualifizieren. Die Fluglinie muss beweisen, dass Sie alle Maßnahmen ergriffen hat um das Ereignis, den Streik, abzuwenden.

Der EuGH hat in der Rechtssache C-28/20 einen Streik bei Scandinavian Airlines (SAS) nicht als außergewöhnlichen Umstand qualifiziert. Die Fluglinie musste die Ausgleichszahlung an die betroffenen Passagiere leisten.

FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid: „Der EuGH hat in zahlreichen Entscheidungen manche Streiks eben nicht als außergewöhnliche Umstände beurteilt. Auch bei diesem Streik des Bodenpersonals können Passagiere mit einer Ausgleichszahlung rechnen.“

Betreuungsleistung

Ab einer zweistündigen Verspätung besteht ein Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen von der Fluglinie. (bei Flugstrecken bis zu 1.500 km). Bei längeren Flugstrecken erst bei Wartezeiten von drei oder vier Stunden.

Auch Hotelübernachtung bis zum Abflug zahlt die Fluglinie: Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt und auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zu leisten.

FairPlane Tipp: Wenn Sie keine Gutscheine für Speisen, Getränke oder eine notwendige Hotelübernachtung von der Fluglinie bekommen, dann sollten Sie alle Belege sorgfältig aufbewahren werden. Diese Ausgaben müssen von der Fluglinie erstattet werden.

Recht auf Ersatzbeförderung

Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.

Ticketkosten zurückerhalten

Wenn ein Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen will oder kann, hat er das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten. Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge bezahlt werden. Der Reisende kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen.

Betroffene Passagiere werden von LH informiert

Lufthansa schreibt Betroffene per E-Mail oder in der App an, und ermöglicht kostenfreie Umbuchungen. Bei einem wegen Streik des Bodenpersonals annulliertem Flug ruft Lufthansa dazu auf, nicht zum Flughafen kommen. Da die Schalter nicht besetzt sind, macht es keinen Sinn an den Flughafen zu kommen, da hier mangels Personal keine Umbuchung stattfinden kann. Flugtickets können für bestimmte Strecken kostenlos in ein Bahnticket umgewandelt werden.

Alle näheren Informationen finden Sie auf der Informationsseite der Lufthansa.