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Keine freie Liege am Pool -Reisemangel!

Davon können Pauschalreisende ein Lied singen: schon in den frühen Morgenstunden sind alle Liegen reserviert. Im Netz kursieren Videos, die den morgendlichen Ansturm auf die begehrten Liegen dokumentieren. Nach entspanntem Urlaub sieht das nicht gerade aus! Dass die „besetzten“ Liegen oft stundenlang nicht benützt werden ist vielen Hoteliers und natürlich den Urlaubern schon lange ein Dorn im Auge.

Frust im Urlaub-alle Liegen besetzt

Ein Pauschalreisender hat wegen nicht verfügbaren Pool Liegen nun das Gericht angerufen und machte einen Reisemangel geltend. Die gebuchte Pauschalreise nach Rhodos versprach Erholung und Entspannung. Insgesamt fünf Swimmingpools und rund 500 Pool Liegen sollten der urlaubenden Familie zur Verfügung stehen.

Hotel untersagte Liegen Reservierung durch Aushang

Das bekannte Problem der „der frühe Vogel fängt den Wurm“ veranlasste das Hotel Regeln für die Reservierung auszuhängen. Eine Liege darf maximal 30 Minuten reserviert werden, ohne sie tatsächlich zu nutzen. Freilich hielt sich keiner der Urlauber daran und das Hotel selbst entfernte die Handtücher von den unbenutzten Liegen auch nicht.

Mangel bei Pauschalreise richtig melden

Wenn bei einer Pauschalreise etwas schiefläuft, ist es immens wichtig diesen Mangel auch anzuzeigen. Erste Anlaufstelle ist das Hotel selbst. Man meldet den Mangel und bittet um Behebung. Wird der Mangel nicht behoben, informiert man den örtlichen Vertreter des Reiseveranstalters und verlangt eine schriftliche Bestätigung der Reklamation. Hilfreich ist es den Mangel auch mit Fotos zu dokumentieren, das sichert Beweise für eine spätere Mängelrüge. Auch Zeugen, die den Mangel bestätigen können sind hilfreich.

Nach der Rückkehr muss der Mangel schriftlich und am besten per Einschreiben beim Reiseveranstalter reklamiert werden. Das Reisebüro ist nicht der richtige Adressat Ihrer Beschwerde, es ist nur Vermittler der Reise. Nach deutschem Recht haben Sie für eine Reisepreisminderung ein Monat nach Rückkehr von der Reise Zeit, um Ihren Anspruch zu wahren.

Reiseveranstalter lehnte Preisminderung ab

Der genervte Urlauber hat beim Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung verlangt. Dieser hat aber mit folgender Begründung abgelehnt: Es habe sich um ein „friedliches Wettrennen um die begehrten Plätze am Pool mit dem besseren Ende für den sprichwörtlichen frühen Vogel gehandelt“ – und nicht wie vom Urlauber vorgetragen um einen Reisemangel.

AG Hannover hat Reisepreisminderung zugesprochen

Da der Reiseveranstalter eine Zahlung abgelehnt hat, ging der Pauschalreisende mit seinem Anliegen zu Gericht. Wenn zugesagte Leistungen nicht erbracht werden, kann eine Reisepreisminderung geltend gemacht werden. Der Reiseveranstalter hat eingewandt, dass der betroffene Reisende ja in den frühen Morgenstunden Liegen hätte reservieren können. Das Gericht sah es als unzumutbar, dass die Familie selbst von „unrechtmäßig“ reservierten Liegen Handtücher entfernen sollte, um einen Platz zu bekommen. Das sei nicht zumutbar, der Reiseveranstalter hätte Abhilfe schaffen müssen.

AG Hannover Urteil vom 20.12.2023 – 553 C 5141/23

Höhe der Reisepreisminderung

Die betroffene Familie hat eine Reisepreisminderung in der Höhe von 798 Euro gefordert. Das Gericht hat den Klägern für nicht benutzbare Liegen eine Reisepreisminderung von 15% des Tagesreisepreises, in Summe 322,77 Euro ab der erstmaligen Rüge dieses Mangels zugesprochen.

Wonach richtet sich Höhe der Erstattung bei Reisemangel?

Eine Orientierungshilfe bietet die Kemptener Reisemängeltabelle und die Frankfurter Tabelle. Beide Tabellen beinhalten Urteile zum Reiserecht. Diese Urteile sind natürlich Einzelentscheidungen und können nicht eins zu eins auf ähnliche Sachverhalte angewandt werden. Allerdings zeigen Sie sehr anschaulich, wie in gleichgelagerten Fällen entschieden worden ist und diesen als Richtschnur für zukünftige Entscheidungen.

FairPlane Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig, wie Sie Mängel rügen müssen, um Ihre Ansprüche zu wahren. Auf unserer Homepage gibt es zahlreiche Ratgeber, die einen guten Überblick bieten.

Das neue Pauschalreiserecht