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Flugausfall wegen Schnee, schlechtem Wetter: Was tun?

Sie wollen in den Urlaub oder zu Ihrer Familie reisen, doch am Flughafen geht nichts mehr. Ihr Flug ist ausgefallen. Starker Schneefall, heftiger Sturm oder eisige Windböen hindern Maschinen am Starten. Der Flugbetrieb wird unterbrochen und es gibt massenhaft Flugausfälle und Flugverspätungen.

Natürlich geht Sicherheit immer vor: Wenn das Wetter sicheres Fliegen unmöglich macht, müssen die Flugzeuge am Boden bleiben. Regelmäßig wird bei heftigem Schneefall, starkem Sturm oder einer Aschewolke aufgrund eines Vulkanausbruchs der Flugverkehr eingestellt.

Bei schlechten Wetter schauen Passagiere durch die Finger

Die EU Fluggastrechte Verordnung sieht in der Regel bei Flugverspätungen über drei Stunden, Flugausfällen und verpassten Anschlussflügen einen Anspruch auf Entschädigung für Fluggäste vor. Die Höhe dieses Anspruches richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt 250, 400 oder 600 Euro. Allerdings muss die Fluggesellschaft diese Entschädigungen nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. Ereignisse wie starker Schneefall, extreme Wetterbedingungen wie Tsunamis, Unwetter, oder die schon erwähnte Aschewolke nach Vulkanausbrüchen sind ein außergewöhnlicher Umstand. Die Airline kann diese Ereignisse nicht beeinflussen. Der Fluggast bekommt keine Entschädigungszahlungen.

Das Wetter ist eine beliebte Ausrede der Airlines

Leider mussten wir in unser langjährigen Unternehmenstätigkeit immer wieder feststellen, dass Fluggesellschaften „schlechtes Wetter“ nur als Ausrede benutzen, um Passagieren die Entschädigung nicht zahlen zu müssen. Ein Indiz dafür ist, wenn Sie am Flughafen feststellen, dass Flieger einer anderen Airline von der Startbahn abheben, während ihr Flieger am Boden bleibt. In diesem Fall war schlechtes Wetter vermutlich nicht der wahre Grund für den Flugausfall. FairPlane verfügt über verschiedenste Flug und Wetterdatenbanken, die genau überprüfen können, ob wegen schlechtem Wetter Flüge abgesagt wurden. Die Fallprüfung bei FairPlane zeigt dann, ob Anspruch auf Entschädigung besteht!

Fairplane-Tipp:

Wenn Ihr Flug wegen schlechtem Wetter gestrichen wird oder ausfällt: beobachten Sie, ob andere Flugzeuge dennoch starten oder landen. Kontrollieren Sie die Anzeigetafel am Airport und dokumentieren Sie dies.

Hier muss die Fluglinie muss trotz schlechten Wetters zahlen

Wenn etwa das Flugzeug nicht rechtzeitig enteist wurde, ist die Fluggesellschaft für die Verzögerung verantwortlich ( Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 06.02.2017- 31 C 3832/15 (83)). Auch wenn Maschinen anderer Fluglinien pünktlich starten, ist es für die Airline schwieriger, höhere Gewalt nachzuweisen. In diesen Fällen haben Passagiere bessere Chancen auf Entschädigung. Die Entschädigung muss die Airline nur zahlen, wenn kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Laut EU-Verordnung 261/2004 steht Passagieren eine Entschädigung zu, wenn ihr Flug eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden Verspätung hat, annulliert wurde oder überbucht ist und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Die Schadensersatzsumme liegt je nach der Länge der Flugstrecke bei 250, 400 oder 600 Euro.

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Flugausfall, schlechtes Wetter – Ihre Rechte!

Die Airline ist verpflichtet Fluggäste über ihre Passagierrechte aufzuklären, das sind vor allem der Anspruch auf Ausgleichszahlung, Ersatzbeförderung oder Ticketkostenrückerstattung und Betreuungsleistung. Leider werden Passagiere hier von der Airline oft im Stich gelassen. Selbst wenn Reisende keinen Anspruch auf eine Entschädigung haben, die Fluggastrechteverordnung sieht noch andere Leistungen für Passagiere vor. Wenn Fluggesellschaften Flüge wegen Schneetreiben, Eis oder Unwetter absagen, haben Sie als Reisender viele weitere Rechte, die Fluggastrechte aus der Verordnung.

Rechte bei Flugausfall wegen Schneefalls, Unwetter auf einen Blick

  • Anspruch auf Entschädigung, Ausgleichsleistung (250-400-600 €) Flug startet in der EU (Fluglinie egal), Flug landet in EU (Fluglinie ist EU Fluglinie).
  • Betreuungsleistung ab 2 Stunden Wartezeit: Speisen Getränke, Hotelübernachtung bis zum neuen Abflug
  • Ersatzbeförderung ODER Ticketkostenrückerstattung

Recht auf Ersatzbeförderung oder Ticketkostenrückerstattung durch die Airline

Der Grund, warum Ihr Flug am Flughafen gestrichen wurde, spielt dafür keine Rolle. Nach der Europäischen Fluggastrechte Verordnung können Passagiere wählen zwischen ERSATZBEFÖRDERUNG ODER TICKETKOSTENRÜCKERSTATTUNG.

Vorsicht Falle!

Wenn Sie eine Ticketkostenrückerstattung beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung mehr! Die EU Verordnung sieht entweder das Eine oder das Andere vor. Bedenken Sie, dass ein neu gebuchter Flug meist viel teurer ist. Wenn Sie Ihre Reise nicht mehr antreten möchten, fordern Sie die Ticketkosten zurück.

Recht auf Betreuungsleistung in der Wartezeit

Bei Annullierungen, Verspätungen wegen Unwetter muss Ihnen die Fluggesellschaft Speisen und Getränke zur Verfügung stellen. Es kann sogar unter Umständen eine Übernachtung in einem Hotel notwendig sein, bis sich die Wetterbedingungen verbessern und der Reisende dann endlich fliegen kann. Bereits ab zwei Stunden Wartezeit besteht dieser Anspruch. 

Fairplane-Tipp:

Werden Ihnen keine Gutschein von der Fluglinie für Speisen und Getränke gegeben, bewahren Sie die Rechnungen für Ihre Ausgaben gut auf und reichen diese dann bei der Fluglinie ein.

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Wie lange muss die Fluglinie diese Betreuungsleistung erbringen?

Prinzipiell, bis die Reise vor dem Ausfall weitergeht, also zeitlich unbegrenzt. EuGH Urteil zu Betreuungsleistung

Der Europäische Gerichtshof hat dies in einem Vorabentscheidungsverfahren bereits entschieden und abgehandelt. Der Fall ist unter Denise McDonagh gegen Ryanair bekannt.

Anlass war die Weigerung von Ryanair, Denise McDonagh nach dem Ausbruch des isländischen Vulkans Eyjafjallajökull, der zur Annullierung ihres Fluges und in größerem Maßstab zur Schließung eines Teils des europäischen Luftraums führte, die in Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 261/2004 vorgesehenen Betreuungsleistungen zu erbringen. 

Die Dame hatte ein Ticket von Porto nach Dublin bei Ryanair gebucht, Kosten 98 Euro. Der Rückflug nach Dublin konnte wegen der großen Aschewolke und dem daraus resultierenden Flugverbot erst am 24. April, statt am 17. April stattfinden. Die weiteren Übernachtungen und die Verpflegung und Getränke bis zum Abflug wollte Frau McDonagh von Ryanair ersetzt bekommen. Die Kosten beliefen sich auf 1.129,41 Euro.

Fairplane-Tipp:

Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die Betreuungspflichten auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen von der Fluglinie erbracht werden müssen. Eine zeitliche Einschränkung ist nicht gegeben. Ryanair musste die angefallenen Kosten ersetzen (Quelle: curia.europa.juris).

Welche Flughäfen sind am häufigsten von Flugabsagen wegen schlechten Wetters betroffen?

Airlines können Vieles: neue Flugstrecken in ihr Programm aufnehmen, neue Reiseziele anfliegen oder den Flugplan überarbeiten. Flugprobleme wegen schlechten Wetters und Annullierungen wegen Schnee sind nicht planbar. Das bedeutet Flugverspätung, Ärger und viel Stress bei den Flugreisenden-dafür gibt es keine Entschädigung.

  • Der Flughafen London Heathrow ist regelmäßig mit dem Wintereinbruch heillos überfordert.

Am 11. Dezember 2022 haben Schneetreiben und gefrierender Nebel zu Störungen im öffentlichen Verkehr geführt, was bei allen Fluggesellschaften dazu geführt hat, dass Piloten, Flugbegleiter und auch Bodenpersonal nicht am Flughafen erschienen sind. Daraus ergaben sich Flugverspätung und Flugverschiebungen.

  • Eisregen sorgte am 14.12.2022 am Flughafen München für einen kompletten Stillstand

Rund 150 Flüge mussten abgesagt werden.

    • Auch der Flughafen Frankfurt musste am 14.12.2022 Fluggästen mitteilen, dass Flüge gestrichen werden.
  • Anfang des Jahres 2022 musste der Flughafen Istanbul wegen starken Schneefalls gesperrt werden 

Die Schneelasten hatten ein Dach im Frachtbereich des Flughafen zum Einstürzen gebracht.

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Flugausfälle in den Wochen von 28.November bis 10.Dezember 2022 in Europa

  • Spitzenreiter war der Flughafen in Paris Charles de Gaulle mit 6,62 % annullierten Flügen
  • Der Airport Dublin in Irland liegt knapp auf Platz zwei mit 6,53% gecancelten Flügen
  • Am Flughafen London Gatwick wurden rund 5% der Flüge gestrichen
  • Flughafen London Heathrow musste 4,8% der geplanten Abflüge streichen

Quelle OAG