Flug im Paket mit Pauschalreise: Ist die Airline oder der Reiseveranstalter zuständig?
Du hast Flug, Hotel und Transfer bequem als Pauschalreise gebucht – und dann das: Am Abflugtag ist
dein Flug massiv verspätet oder wird kurzfristig gestrichen. Am Flughafen wirst du an den Schalter der
Airline verwiesen, dort heißt es wiederum, zuständig sei der Reiseveranstalter.
Die Folge: Unsicherheit, Stress und die Frage, an wen du dich eigentlich wenden musst. Noch
wichtiger ist aber: Wie kommst du zu deinem Geld?
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Bei einer Pauschalreise mit Flug kommen grundsätzlich zwei Rechtsbereiche ins Spiel: das
Pauschalreiserecht und die Fluggastrechte. - Geht es um typische Flugprobleme wie Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung sind
in erster Linie die Fluggastrechte gegenüber der Airline relevant. Zusätzlich können aber auch
Ansprüche gegen den Reiseveranstalter bestehen, etwa wenn sich deine gesamte Reise
erheblich verkürzt. - Mit FairPlane kannst du deinen Fluganspruch in nur 2 Minuten online prüfen. Die
Durchsetzung erfolgt ohne Kostenrisiko – eine Provision fällt nur im Erfolgsfall an.
An wen wendest du dich zuerst – Airline oder Reiseveranstalter?
Bei Flugverspätung, Annullierung oder Überbuchung stehen meist Ansprüche nach der EU-
Fluggastrechteverordnung im Raum. In diesen Fällen ist die Airline die richtige Ansprechpartnerin.
Dazu gehören insbesondere:
- Betreuungsleistungen wie Essen, Getränke und gegebenenfalls ein Hotel
- Ersatzbeförderung oder Erstattung des Flugpreises
- eine mögliche pauschale Entschädigung nach EU-Fluggastrechten, sofern die
Voraussetzungen erfüllt sind und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen
Wenn sich durch das Flugproblem nicht nur der Flug, sondern die gesamte Pauschalreise
verschlechtert, kommt zusätzlich der Reiseveranstalter ins Spiel.
Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn:
- du deinen Urlaubsort erst deutlich später erreichst
- dir dadurch ein ganzer Urlaubstag verloren geht
- Umbuchungen, Transfers oder andere Ersatzleistungen vor Ort organisiert werden müssen
Wichtig: Die Ansprüche schließen einander nicht zwangsläufig aus. Einen möglichen Fluggastanspruch
gegen die Airline kannst du zusätzlich zu pauschalreiserechtlichen Ansprüchen gegen den
Veranstalter geltend machen.
Pauschalreise-Flug jetzt unverbindlich prüfen
Wenn dein Flug Teil einer Pauschalreise war und es zu Verspätung, Annullierung oder anderem
Flugchaos gekommen ist, solltest du deine Flugansprüche gesondert prüfen lassen.
Mit FairPlane kannst du in nur 2 Minuten online prüfen, ob dir eine Entschädigung zusteht – und in
welcher Höhe.
Deine Vorteile:
- kein Kostenrisiko
- Provision nur im Erfolgsfall
- kaum Aufwand für dich
FairPlane übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Airline. Du musst dich also weder mit
rechtlichen Formulierungen noch mit Fristen oder langwierigen Schriftwechseln beschäftigen.