Zum Inhalt

EU-VO 261/2004 als Ursache für die zahlreichen Insolvenzen bei Fluglinien?

EU-VO 261/2004 als Ursache für die zahlreichen Insolvenzen bei Fluglinien?

FairPlane sieht in dieser fragwürdigen Behauptung der Fluglinien eine Tendenz die EU-Fluggastrechteverordnung zu Lasten der Verbraucher zu beschneiden.

Wiesbaden/Wien (OTS) – Es werden immer mehr Stimmen aus der Luftfahrt laut, dass die zahlreichen Insolvenzen dieses Jahres (Small Planet, Azur Air Deutschland, Cobalt Air, Primera Airlines, VLM, Fly Niki, Air Berlin…) nicht nur, aber auch auf die hohen Entschädigungszahlungen der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 zurückzuführen sind.

Dezidiert hat Small Planet Deutschland die Ausgleichszahlungen als einen der Hauptgründe für den Insolvenzantrag in Eigenverwaltung genannt. Erst wird weitergeflogen-dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet und die Verbraucher bekommen kein Geld mehr. Durch diese Vorgehensweise wird die EU-VO eigentlich ausgehebelt. Bereits ein Euro mehr pro Ticket könnte Abhilfe schaffen.

„Wir begrüßen diese Entscheidung, denn getrennte Verfahren von Air Berlin in Deutschland und NIKI in Österreich verhindern einen Interessenskonflikt des Masseverwalters und eine mögliche Verkleinerung der Masse von NIKI – denn einer der größten Schuldner von NIKI ist Air Berlin“, so FairPlane-Geschäftsführer Andreas Sernetz.

Mit der Meinung, dass das Verfahren nach Österreich gehört, ist FairPlane nicht alleine. Immer wieder äußerten sich Gläubigerschutzvertreter und Juristen teils offen (Der Standard vom 15.12.2017), teils unter vorgehaltener Hand (Aerotelegraph (ehem. Austrian Aviation Net) vom 15.12.2017) sehr kritisch zu der Einschätzung, dass das Insolvenzverfahren für NIKI in Deutschland abzuhandeln wäre.

Der Luftrechtsexperte Prof. Ronald Schmid, FairPlane (www.fairplane.de) Unternehmenssprecher, hält das für absurd. „Die Luftfahrtunternehmen übersehen geflissentlich, dass die meisten massiven Verspätungen, die Ausgleichszahlungen auslösen, hausgemacht sind. Wer seinen vertraglichen Pflichten (Beförderungen wie vereinbart) nicht nachkommt, muss eben für die gesetzlich geregelten Folgen einstehen. Wenn im Flugbetrieb außergewöhnliche Umstände, die die Fluglinie selbst nicht beeinflussen kann, vorliegen, ist eine Ausgleichsleistung ohnedies ausgeschlossen. Daher sehe ich hier keinen Grund zu jammern.“

Die Belastungen der Airlines wären auch leicht vermeidbar. Lufthansa-Chef Carsten Spohr meinte jüngst in einem Interview, dass sein Unternehmen im Jahr 2018 Entschädigungszahlungen in der Höhe von 250 Mio. Euro zahlen müsse, „normal“ wären 100 Mio. Euro. Eine Größe- die den Luftfahrtunternehmen also bekannt ist und für die dementsprechend auch Rücklagen gebildet werden sollten.

Wenn beispielsweise Lufthansa – wie von FairPlane seit Jahren vorgeschlagen – pro Flugschein nur EINEN EURO mehr erheben würde, hätte das Unternehmen bei 130 Millionen Fluggästen im Jahr (2017) schon einen Betrag in der Höhe von 130 Mio. EUR, der in einem „Entschädigungstopf“ bereitgestellt werden könnte, beisammen. Dass Kunden einen Flug zu einem Preis von 249 € buchen, zum Preis von 250 € aber nicht mehr, glaubt wohl auch die Luftfahrtindustrie nicht ernsthaft.

Aber anstatt Lösungen zu finden, wird lieber versucht, den europäischen Gesetzgeber zu überzeugen, die gewährten Fluggastrechte so zu beschneiden, dass die Luftfahrtunternehmen weniger in die Verantwortung genommen werden. Diesem Versuch muss entschieden entgegen getreten werden!

FairPlane hofft, dass beim nächsten Luftfahrtgipfel auch Vertreter der Reisenden gehört, und eingeladen werden. Briefe an die zuständigen Politiker wurden von FairPlane bereits verschickt.

Rückfragen & Kontakt:

Prof. Dr. Ronald Schmid
Unternehmenssprecher FairPlane
ronald.schmid@fairplane.de

 

Alexandra Hawlicek
Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel.: +43 1 532 01 46 – 58
Mobil.: +43 69910779592