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Die kuriosesten Ausreden für Flugverspätungen

Die kuriosesten Ausreden für FlugverspätungenGin statt Wasser und resolute Biene: FairPlane stellt die kuriosesten Ausreden für Flugverspätungen vor

Flugverspätungen und -annullierungen sind für Betroffene ärgerlich. Schuld haben häufig extremes Wetter oder technische Defekte. Manche Gründe muten aber skurril an. Wir haben die kuriosesten Ausreden der Airlines gesammelt, die häufig sogar vor Gericht als Entlastung dienen sollten:Grundsätzlich gelten herrenlose und ungesicherte Tiere als Sicherheitsrisiko an Bord. Eine Fluggesellschaft versuchte sich mit dem Argument zu entlasten, dass vor dem Start eine Ratte als blinder Passagier an Bord gesichtet wurde, jedoch trotz stundenlanger Suche nicht gefunden werden konnte. „Beweisfotos“ des Nagetiers konnte die Airline nicht vorzeigen, so dass sich letztendlich nicht sicher feststellen ließ, ob der Grund der Verspätung tatsächlich in der Suche nach dem ungebetenen Gast lag oder nicht eher „rosa Elefanten“ gesichtet wurden.Grundsätzlich können bestimmte Wetterbedingungen eine Fluggesellschaft von Entschädigungszahlungen entlasten. Nachdem am Flugzeug vor dem Abflug ein technischer Defekt festgestellt wurde, wandte die Fluggesellschaft im Klageverfahren vergeblich ein, sie habe den Flug aus wetterbedingten Gründen nicht pünktlich starten können, weil sie im Regen das Flugzeug nicht reparieren konnte. Das Gericht hat hier richtig darauf verwiesen, dass eine Reparatur für gewöhnlich im Hangar erfolge und dort sowohl Flugzeug als auch Techniker vor Regen geschützt seien.Im engen Rumpf eines Flugzeuges freut sich jeder Passagier über saubere Sitze und gute Luft. Entleert sich der Magen eines Mitglieds einer Partytruppe durch zu viel Alkoholkonsum, rechtfertigt dies eine länger dauernde Reinigungsaktion allemal. Die Airline dafür haftbar zu machen, lehnte das Gericht daher ab.Manchmal kann Übereifer ins Auge gehen. Eine Fluggesellschaft versuchte sich einmal durch folgende Behauptung vor Gericht zu entlasten: Während der Sicherheitsanweisungen der Stewardess soll ein Passagier den Instruktionen zum Öffnen des Notausgangs im Flugzeug auffällig genau gefolgt sein und den theoretischen Ernstfall im Selbstversuch in die Praxis umgesetzt haben. Trotzdem nach Angaben der Fluggesellschaft die Flugbegleiterin heldenhaft versuchte, sich zwischen Passagier und Notausgang zu werfen, schaffte es dieser, die Tür zu öffnen und die Notrutsche auszulösen. Die Reparatur zog sodann eine mehrstündige Verspätung nach sich.Nicht nur für Piloten gelten strenge Arbeitszeitrichtlinien. Auch Flugbegleiterinnen können keine unbegrenzten Überstunden zugemutet werden. So verspätete sich schon so mancher Flug, weil die Kabinen-Crew durch eine Verspätung auf einem vorherigen Flug ihre Arbeitszeit überschritten hatte und Ersatzpersonal erst Stunden später eintraf.Hunde in handtaschenfreundlichem Format dürfen mit bei Frauchen oder Herrchen in der Kabine fliegen. Wie bei Menschen auch, freut sich nicht jeder Vierbeiner über den bevorstehenden Flug. Empfindlichen Naturen kann sich schon Mal vor Aufregung der Magen umdrehen. Das abgebrochene Boarding sowie die mehrstündige Reinigung nahmen die Passagiere dann mit Fassung hin.Ein Flugzeug muss funktionieren – auch die Toiletten. Trifft hier ein Defekt auf, gilt dieser nicht als außergewöhnlicher Umstand. Eine Airline argumentierte, dass unsachgemäßer Gebrauch der Passagiere mehrere Toiletten einer Maschine unbrauchbar und eine Reparatur nötig machte. Die mehrstündige Verspätung sei daher ein außergewöhnlicher Umstand und die Airline müsse daher keinen Schadenersatz zahlen. Das Gericht schloss sich diesem Argument jedoch nicht an und die betroffenen Passagiere erhielten ihre Ausgleichszahlung.Eine ver(w)irrte Biene schafft es auf Platz 3 der skurrilsten Ausreden der Fluggesellschaften. Bei einer Maschine hatte sich nach Auskunft der Airline eine Biene in ein so genanntes Pitotrohr an der Flugzeugnase verkrochen und war zum Aussteigen nicht mehr zu überreden. Da die Fluggesellschaft die Öffnung eben jenes Pitotrohres mit einer Schutzkappe hätte versehen müssen, wurde den Passagieren im Prozess eine Entschädigung zugesprochen.Eine Stewardess wollte die Flugzeugtüre öffnen, nachdem das Boarding bereits abgeschlossen war. Dabei vergaß sie, dass die Notrutschen bereits aktiviert waren. Mit Öffnen der Flugzeugtür rollte vor den verdutzten Passagieren die Notrutsche aus. Der Austausch nahm mehrere Stunden in Anspruch. Grundsätzlich trägt eine Fluggesellschaft das Risiko, wenn eine Maschine aufgrund eines Defekts nicht rechtzeitig einsetzbar ist. Dies gilt erst recht, wenn das Flugzeug durch das eigene Personal außer Gefecht gesetzt wird. So musste die Airline zahlen.Eine Fluggesellschaft versuchte ihren um mehr als 24 Stunden verschobenen Flug damit zu begründen, dass der Copilot am Morgen des Abfluges im Hotel ein Glas Wasser bestellt habe und versehentlich ein Glas Gin-Tonic serviert bekam. In der weiteren Stellungnahme der Fluggesellschaft hieß es dann, dass der Pilot so durstig gewesen sei, dass er die „klare Flüssigkeit“ weder an Geruch noch an Geschmack erkannt habe und erst einmal ein halbes Glas austrank. Die Fluggesellschaft war der Meinung, dass sie durch dieses unverschuldete Versehen zu keiner Ausgleichsleistung gegenüber ihren Passagieren verpflichtet sei. Dies sah das Gericht anders.Rund fünf Stunden später als geplant, erreichten die Passagiere auf Ihrem Flug von Kuba über Paris letztendlich Hannover. Denn der Flug von Havanna startete verspätet: Eine Vogelspinne sei in der Business Class aufgefunden worden, hieß es von Air France. Daher musste das Flugzeug vorschriftsmäßig mit Zyankali besprüht werden und ein anderes Flugzeug führte den Flug verspätet durch.

Die betroffenen Passagiere vermuteten eher einen technischen Defekt hinter der Verspätung und klagten auf Entschädigung nach der EU Fluggastrechteverordnung 261/2004. Für die zurückgelegte Entfernung von Havanna nach Hannover waren das 600 Euro pro Passagier.

Das Amtsgericht Hannover verlangte Beweise für das tatsächliche Vorhandensein der Vogelspinne an Bord, aber diese konnte Air France aber nicht liefern. Somit lag kein außergewöhnlicher Umstand vor, sondern ein technisches Gebrechen. Air France muss die Entschädigung für die Verspätung zahlen. Damit lässt sich dieser Vorgang von Verzögerungstaktik nahtlos in die Serie: „Die kuriosen Ausreden der Airlines“ einreihen.

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