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Fluggastrechteverordnung : Es kennen lediglich 14% der Reisenden Ihre Rechte als Passagier bei Flugreisen!

Aufrütteln muss die von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie (Eurobarometer 485), bei der 27.000 Bürger der Europäischen Union zu den Passagierrechten befragt wurden. Diese umfangreiche Studie hat besorgniserregende Ergebnisse gebracht.

56% der Passagiere geben an, dass Sie von der Fluglinie vor Reiseantritt nicht gut über ihre Passagierrechte informiert worden sind.

Passagierrechte Umfrage EU

Auch die nächste Grafik dieser Studie zeigt, dass die Luftfahrtunternehmen ihrer Informationspflicht bis zum heutigen Tag nicht ausreichend nachgekommen sind. Die Passagiere werden ohne Informationen über den weiteren verlauf Ihrer Reise am Flughafen sich selbst überlassen. Gerade auf Urlaubsreisen, in der Regel mit kleinen Kindern stellen Reiseverzögerungen eine starke Belastung dar.

Passagierrechte Information

Die Anzahl der Störungen bei Flugreisen ist vergleichsweise gering.

Studie Passagierrechte Europäische Kommission

Wieviele Betroffene haben eine offizielle Beschwerde eingereicht?

(Gesamtzahl Flug/Bahn/Bus/Schiff)

Passagierrechte Europäische Kommission

Fast die Hälfte der befragten Passagiere hat keine Leistung für die Störung von der Fluglinie bekommen.

Studie Passagierrechte Leistung für Störung

Nur ein sehr geringer Prozentsatz macht berechtigte Ansprüche geltend

Der von den Fluglinien häufig erhobene Einwand, dass die Entschädigungszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung eine enorme finanzielle Belastung darstellen würden und Einfluss, oder gar Ursache für Insolvenzen sind, müssen auf das Schärfste zurückgewiesen werden. Die Störungen im Flugverkehr sind relativ gering, und auch nur ein sehr kleiner Teil der Betroffenen macht einen Anspruch auf Entschädigung gegen das Luftfahrtunternehmen geltend.

Anzahl der betroffenen Passagiere

Laut der EU Studie waren 72% der Befragten von keiner Störung betroffen. 6% der Passagiere waren von einer Ankunftsverspätung von drei oder mehr Stunden betroffen, weitere 6% von einer Flugannullierung (Anspruch nach EU-VO 261/2004 wäre gegeben, außer bei Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstandes). Die Zahl der Störungen und in weiterer Folge der Ansprüche für Entschädigungen ist sehr gering.

Das Fluggastrechteportal FairPlane, 2011 in Wien gegründet, sieht sich als Anwalt und Unterstützer der Flug-Passagiere als Verbraucher. Während der letzten Jahre haben wir zahlreichen Passagieren zu Ihrem Recht auf Entschädigung gem. EU-VO261/2004 verholfen. Wie unkooperativ manche Fluglinien vorgehen und wie ungenügend die Information der Betroffenen über die Fluggastrechte ist, stellen wir leider jeden Tag erneut fest.

Nachdem eine Änderung der Fluggastrechteverordnung in der laufenden Periode des Ratsvorsitzes von Kroatien und Deutschland auf der Agenda steht, möchten wir einen Aufruf und Gedankenanstoß zu diesem Thema deponieren.

Die Fluggastrechteverordnung wurde historisch gesehen vor allem zum Schutz der Passagiere ins Leben gerufen und sollte die Fluglinien zu besserer Planung und Pünktlichkeit anleiten.

Quelle aller dargestellten Grafiken: Eurobarometer 485

Prof. Dr. Ronald Schmid, FairPlane Unternehmenssprecher, Luftrechtsexperte: „Nun ist aus Brüssel zu hören, dass der Rat unter dem Vorsitz Kroatiens die Vorbereitungen treffen will, damit in der zweiten Jahreshälfte 2020 das Reformvorhaben unter dem deutschen Vorsitz endlich vollendet werden kann. In der Veröffentlichung des Rates vom 15.2.2020 (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/air-passenger-rights/) wird suggeriert, es ginge um „Klärung rechtlicher Grauzonen“. In Wirklichkeit schaffen das aber die wenigsten Neuregelungen und nur wenige sind „neue und weitergehende Rechte“; vielmehr beschneiden die meisten im Wesentlichen das durch die Verordnung und die Judikatur des EuGH erreichte Schutzniveau.“

FairPlane Mitgründer Mag. Andreas Sernetz: „Seit dem Bestehen der EU-VO 261/2004 hat sich im Luftverkehrssektor einiges getan: Zahlreiche Airline-Insolvenzen, extremer Preiskampf im Billigflugsektor und immer längere Reaktionszeiten der Luftfahrtunternehmen bei Beschwerden. Wir von FairPlane setzen uns seit Jahren für die Passagierrechte ein und sehen eine Verschlechterung der Verordnung als falsches Signal. Das hohe Schutzniveau der EU-VO 261/2004 darf nicht zugunsten der wirtschaftlich mächtigen Luftfahrtunternehmen auf dem Rücken der unterlegenen Verbraucher geändert werden. “

  • Die Durchsetzung berechtigter Ansprüche ist als Privatperson nicht einfach, da die Luftfahrtunternehmen nicht zeitnah reagieren, es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen, das der Einzelne aber wirtschaftlich nicht riskieren will und kann.
  • Die Schlichtungsstellen, an die sich der Passagier wenden kann, erzielen keine verbindlichen Ergebnisse, auf die sich eine Auszahlung für den Passagier stützen kann. Die Fluglinie kann den Schlichtungsvorschlag ablehnen, außerdem sind nicht alle Luftfahrtunternehmen als Mitglieder für eine Schlichtung gelistet.
  • Durch zahlreiche, meist unnötige Gerichtsverfahren sind die Gerichte überlastet und der Verbraucher muss lange Wartezeiten bis zu einer Auszahlung in Kauf nehmen, oder eben das Prozessrisiko tragen.
  • Im Fall der Insolvenz eines Luftfahrtunternehmens verliert der Verbraucher den im Voraus geleisteten Ticketpreis zur Gänze, da es keine Reisepreissicherung wie in der Pauschalreiserichtlinie gibt. Im Fall der Thomas Cook Pleite konnte mangels zu niedriger Versicherungsdeckung bei der Umsetzung der Richtlinie der Ausfall nicht zur Gänze abdgedeckt werden.

FairPlane steht auf der Seite der Verbraucher und setzt sich seit 2011 für die Rechte der Passagiere ein. Eine Verschlechterung der Fluggastrechte wäre angesichts der dargestellten Problematik das falsche Signal. Daher hat FairPlane in enger Zusammenarbeit mit dem FairPlane Unternehmenssprecher und Luftrechtsexperten Prof. Dr. Ronald Schmid ein Papier zur Verbesserung der Fluggastrechte ausgearbeitet.

Der Luftrechtsexperte und FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid, beleuchtet die historischen Hintergründe der Verordnung und den Ausblick in seinem aktuellsten Aufsatz in der Zeitschrift ReiseRecht Aktuell.
Wir ersuchen die Europäische Kommission bei der Neugestaltung der Fluggastrechteverordnung den hohen Schutzmechanismus zugunsten der Verbraucher nicht aufzuweichen, sondern zu stärken.
Das Schutzniveau der Fluggastrechteverordnung darf nicht zu Lasten der Verbraucher verschlechtert werden! Dafür kämpft FairPlane-die Kraft im Reiserecht!

Über FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services

FairPlane (www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit „FairPlane Express“ erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit „FairPlane Standard“ wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von 24 – 35% (inkl. MwSt.). Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2011 von Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.

Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek

Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel. +43 1 532 01 46 – 58

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