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Harter Brexit und die Auswirkungen auf Flugreisen

Viele offene Fragen und Ungewissheit herrschen rund um einen bevorstehenden Harten Brexit. Was Passagiere erwarten könnte, fasst das Fluggastrechteportal FairPlane kurz zusammen.

Mag. Andreas Sernetz, FairPlane Mitgründer: „ Natürlich gibt es für das Szenario eines harten Brexit auch Notfallpläne der EU-Kommission, aber eine eindeutige Aussage zum Flugverkehr lässt sich aus heutiger Sicht nicht treffen. Von Flugreisen nach dem 30.03.2019 in- oder über das Vereinigte Königreich (VK) würde ich abraten, außer es besteht absolute Notwendigkeit für diese Reise“

  • Ausfälle und Verzögerungen bei Flügen in-nach und über UK

    Es kann bei Flugreisen aus und in das Vereinigte Königreich zu erheblichen Ausfällen und Verzögerungen kommen, aber auch inner gemeinschaftliche Flüge könnten ausfallen. Diese Störungen würden durch fehlende Verkehrsrechte, Betriebsgenehmigungen oder Flugsicherheitsbescheinigungen verursacht werden. Bei der Buchung von transkontinentalen Flügen sollte man auf Strecken ausweichen, die einen Zwischenstopp in Frankreich oder Deutschland machen, aber nicht im Vereinigten Königreich.

  • Welche Fluglinie  für alle anderen Flüge ?

    Verbraucher sollten Fluglinien bevorzugen, die eine EU-Betriebsgenehmigung haben. Dies gilt für alle Flüge, ein Flug von Düsseldorf nach Abu Dhabi, durchgeführt von British Airways, würde nach einem harten Brexit storniert werden.

  • Medizinische Versorgung

    EU-Reisende sollten auch beachten, dass sie nach einem harten Brexit die medizinische Versorgung im Vereinigten Königreich nicht kostenlos in Anspruchnehmen können, was natürlich auch umgekehrt gilt. Man sollte vor Reiseantritt die Erstattungsmöglichkeiten in Drittländern prüfen, oder den Abschluss einer Reisekrankenversicherung in Erwägung ziehen.

  • Einfuhrbestimmungen beachten

    Natürlich ändern sich mit einem harten Brexit auch die Zoll und Einfuhrbestimmungen für Reisende nach England und zurück in ein Land der Europäischen Union.

  • Roaming

    Reisende in das Vereinigte Königreich können nicht mehr vom EU-Roaming profitieren und sollten die anfallenden Kosten der lokalen Mobilfunkanbieter beachten, oder sich vorab bei ihrem Telekommunikationsdienstleister schlau machen.

  • Die EU-Fluggastrechteverordnung ist nur noch eingeschränkt gültig

    Die EU-VO 261/2004 gilt bei einem harten Brexit ab dem Austrittsdatum nicht mehr für Fluggäste, die von einem Flughafen im Vereinigten Königreich einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines EU-Mitgliedstaates antreten, es sei denn das ausführende Luftfahrtunternehmen ist ein Luftfahrtunternehmen der Europäischen Union, wofür die Betriebsgenehmigung und die mehrheitlichen Eigentumsverhältnisse ausschlaggebend sind. Einige Fluglinien haben hier bereits gehandelt und so ihren zukünftigen Flugbetrieb abgesichert. Die Fluggastrechteverordnung gilt aber ab dem Austrittsdatum nicht für Flüge mit Luftfahrtunternehmen von Drittstaaten, die aus dem Vereinigten Königreich in die EU-fliegen.

  • FairPlane Tipp: AGB  der Airlines vor der Buchung genau durchlesen

    Einige Airlines werden für den Sommerflugplan eine „Brexit-Klausel“ für den Fall der Stornierung oder Annullierung des Fluges seitens der Airline in ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen einbauen. Bei kurzfristigen Stornierungen kann der Passagier bei einer Fluglinie aus einem Drittstaat keine zusätzliche Entschädigung nach der EU-VO 261/2004 geltend machen.

  • Führerschein und Versicherungsschutz

    Reisende sollten sich vorab erkundigen, ob ein internationaler Führerschein für einen Mietwagen in England notwendig ist. Bei der Verwendung des eigenen PKW ist eine Nachfrage über den Versicherungsschutz im Drittland beim Versicherer sinnvoll.

  • Studienaufenthalte, Dienstverhältnisse im Vereinigten Königreich

    Für all diese Vorhaben könnte ein Visum notwendig sein, oder die Aufenthaltsdauer zeitlich beschränkt werden.

  • Reisen mit Haustieren

    Der EU-Heimtierausweis ist vermutlich nicht mehr gültig und es könnten zusätzliche veterinärmedizinische Dokumente notwendig sein. Vorabinformationen sollten eingeholt werden.

„Die EU Kommission hat einen Notfallplan für zahlreiche Themen nach einem harten Brexit vorbereitet, der ein Chaos im Flugverkehr und alle Themen rund ums Reisen abfedern sollte. Dennoch ist es sinnvoll, bereits vor der Buchung  mögliche Szenarien eines harten Brexit zu kennen und in die Reiseplanung mit einzubeziehen.“, meint Andreas Sernetz, FairPlane Mitgründer.

Über FairPlane – marktführender Anbieter für Fluggastrechte-Services

FairPlane (www.fairplane.de) gehört zu den führenden Fluggastrechteportalen in Europa und setzt sich als einziger Anbieter sowohl bei Flugverspätungen, -ausfällen und Überbuchungen als auch bei Ticketstornierungen für die Rechte von Flugpassagieren ein. Als Legal Tech Start-Up kombiniert FairPlane modernste IT-Services und europaweite Expertise im Reiserecht durch renommierte Reiserechts-Anwälte wie Prof. Dr. Ronald Schmid. Jeder Flugpassagier kann mit FairPlane seine Entschädigungsansprüche gegenüber Fluglinien ohne Kostenrisiko durchzusetzen. Als europaweit erster Dienstleister bietet FairPlane dem Verbraucher dafür zwei Durchführungswege an: Mit „FairPlane Express“ erhält der betroffene Passagier eine Sofortentschädigung nach 24 Stunden. FairPlane übernimmt dabei das gesamte Durchsetzungsrisiko. Mit „FairPlane Standard“ wird eine Entschädigung erst im Erfolgsfall ausgezahlt, abzüglich einer Erfolgsprovision von 24 – 35% (inkl. MwSt.). Das vielfach ausgezeichnete Unternehmen wurde im Jahre 2011 von Andreas Sernetz und Michael Flandorfer in Wien gegründet und unterhält Büros in Deutschland, Spanien und Großbritannien.

Weitere Presseinformationen bei:
Alexandra Hawlicek

Marketing und Kommunikation
hawlicek@fairplane.de
Tel. +43 1 532 01 46 – 58

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