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Ihr Recht auf Entschädigung!
Sie haben einen Flug gebucht, fahren rechtzeitig vor Abflug zum Flughafen, checken ein und plötzlich wird Ihnen am Gate das Boarding verweigert. Im Flugverkehr kommt es immer vor, dass ein Passagier, trotz eines gültigen Flugtickets, nicht befördert wird. Reisende sind in solch einer Situation meistens verunsichert und wissen nicht über Ihre Rechte bescheid. Lesen Sie weiter und erfahren Sie alle wichtigen Informationen zur Nichtbeförderung.
Was soll ich bei einer Verweigerung der Beförderung tun?
Rechte bei Nichtbeförderung zusammengefasst
Was ist eine Nichtbeförderung?
Eine Nichtbeförderung bedeutet, dass Sie trotz gültigem Ticket nicht an Bord des Flugzeuges gehen dürfen oder aus dem Flugzeug verwiesen werden. Ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, ist abhängig vom Grund der Nichtbeförderung. In den meisten Fällen liegt eine Flugüberbuchung vor, in diesem Fall könnten Sie Anspruch auf bis zu 600 Euro Ausgleichszahlung haben.

Gründe für eine Nichtbeförderung
Nicht immer besteht Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihnen das Boarding verweigert wird oder Sie aus dem Flugzeug verwiesen wurden.
Flug ist überbucht
Zu spät eingecheckt
"Unruly passenger"
Fehlende Einreisedokumente
Rollstuhl

Entschädigung bei Nichtbeförderung
Die Rechte von Passagieren bei einer Nichtbeförderung werden von der EU-Fluggastrechteverordnung 241/2004 geregelt. Wird Ihnen ohne ersichtlichen Grund das Boarding verweigert, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Bei einer Nichtbeförderung ist es nicht relevant, wann Sie tatsächlich am Zielort angekommen sind. Die Höhe der Entschädigung ist nicht abhängig vom Ticketpreis, sondern von der Flugdistanz.
Höhe der Entschädigung bei Nichtbeförderung
Die Höhe der Entschädigung wird in der Fluggastrechteverordnung geregelt und berechnet sich nicht nach dem gezahlten Ticketpreis, sondern nach der gebuchten Flugstrecke.
250
400
600
* Flüge innerhalb Europa mit über 3.500 km sind auf 400 Euro Entschädigung gedeckelt.
Wie erhalte ich eine Entschädigung bei einer Nichtbeförderung?
Wurde Ihr Flug überbucht und Sie können deswegen nicht mitfliegen, prüfen Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung unverbindlich mit unserem Anspruchsrechner. Bei uns können Sie einfach und ohne Risiko Ihre Ausgleichszahlung für Ihre Nichtbeförderung einfordern. Sie erhalten anwaltliche Vertretung ohne Kostenrisiko und haben keinen weiteren Aufwand.

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