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Streik an Deutschlands Flughäfen geht am Donnerstag weiter!

Am Donnerstag den 14. März hat die Gewerkschaft Verdi erneut zu Streiks aufgerufen. Diesmal streiken die Beschäftigten der Fluggastkontrolle, der Personen- und Warenkontrolle, der Frachtkontrolle und des Servicebereichs.

Am Donnerstag, den14. März 2024 werden folgende Flughäfen bestreikt:

Berlin, Hamburg, Karlsruhe/Baden Baden, Köln und Stuttgart.

Weitere Streiks finden am Freitag, den 15. März 2024 statt.  aBetroffen sind die Flughäfen Dortmund, Dresden, Karlsruhe/Baden Baden, Hannover, Leipzig und Weeze, sowie zusätzlichder Flughafen München schon vom 14. bis 15. März.

Ihre Passagierrechte bei Streik des Sicherheitspersonals

  • Recht auf Betreuungsleistung
  • Ersatzbeförderung oder Ticketkosten Erstattung
  • Frühestmögliche Beförderung zum ersten Abflugort

Recht auf Ersatzbeförderung

Auch bei Flugausfällen wegen Streiks haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss ihnen die Airline so rasch wie möglich eine Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden

Recht auf Ticketkosten -Erstattung

Wenn ein Passagier die angebotene Ersatzbeförderung nicht in Anspruch nehmen will oder kann, hat er das Recht auf Rückerstattung der Ticketkosten. Der Ticketkostenersatz muss binnen 7 Tagen ohne Abzüge zurückbezahlt werden. Der Reisende kann also zwischen der angebotenen Ersatzbeförderung oder dem Ersatz der bezahlten Ticketkosten wählen.

Recht auf Betreuungsleistung

Auch Hotelübernachtungen, die Fahrt vom Flughafen zum Hotel und retour sowie Speisen und Getränke bis zum neuen Abflug muss die Fluglinie bezahlen. Sollte sich der Abflug so lange verzögern, dass eine Übernachtung nötig wird, zählt das auch zu der Betreuungsleistung. Diese ist in der EU -Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt und auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen zu leisten.

Eine Ausgleichsleistung kann bei dem Streik des Sicherheitspersonals leider nicht gefordert werden. Der Streik ist als außergewöhnlicher Umstand zu werten. Die Fluglinien haben keinen Einfluss auf diesen Streik.