Am ersten Ferientag in NRW starteten viele Urlauber in den Süden ans Meer. Es herrschte reges Treiben. Wartezeiten von mehr als fünf Stunden vor den Pegasus Schaltern waren keine Seltenheit. Als dann am Samstag kurzfristig fünf Flüge in die Türkei von PEGASUS Airline gestrichen worden sind, ist das Chaos ausgebrochen. Sechs weitere Flüge wurden auf andere Abflughäfen verlegt. Letztendlich musste die Polizei anrücken um Schlimmeres zu vermeiden. Die Urlauber waren teilweise sehr aggressiv und das Bodenpersonal war fassungslos und von Angst geplagt.
Fluggastrechte
Die Grundlage Ihrer Rechte ist die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.
Flugannullierung
Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie die Wahl zwischen einer alternativen Beförderung oder der vollen Rückerstattung Ihrer Ticketkosten.
Betreuungsleistung
Ab 2 Stunden Wartezeit am Flughafen stehen Ihnen Betreuungsleistungen zu.
Entschädigungshöhe
Informiert Sie die Fluglinie weniger als 14 Tage vor Abflug von der Flugannullierung, haben Sie möglicherweise zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 125 bis 600 Euro.
Außergewöhnliche Umstände
Bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen.
Verjährungsfrist
Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Jetzt online Geld zurückholen!
Photocredit: Juke Schweizer