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Klauseln für Ticketrückerstattung bei SWISS gesetzwidrig!

Der Verein für Konsumenteninformation (Österreich) hat in einer Verbandsklage strittige Klauseln in den Beförderungsbedingungen der Fluglinie SWISS erfolgreich gekippt. Es geht um die Ticketkostenrückerstattung.

Laut EU-Fluggastrechteverordnung haben Passagiere bei von der Fluglinie stornierten Flügen das Recht innerhalb von sieben Tagen die Ticketkosten zurückerstattet zu bekommen (Art. 5 Abs. 1 lit a iVm Art. 8 Fluggastrechte-VO). Dieses Recht steht dem Passagier unabhängig von der Art der Buchung zu. Ob also der Flug vom Passagier selbst, oder aber über eine Buchungsplattform, einen Vermittler, oder ein Reisebüro gebucht worden ist.

Eine der beanstandeten Klauseln sieht vor, dass die Rückerstattung von Flugtickets, die mit Kreditkarte bezahlt wurden nur auf dieses zurückerstattet werden können. Durch diese Klausel werden andere Rückzahlungsarten wie Banküberweisung, Scheck oder auch Barzahlung aber völlig ausgeschlossen. Das widerspricht der EU-Fluggastrechteverordnung. Wenn das Kreditkartenkonto zum Zeitpunkt der Rückerstattung nicht mehr besteht, kann es keine Rückerstattung geben? Schon der einfache Hausverstand zeigt, dass diese Bestimmung gesetzwidrig ist.

Eine weitere Klausel hat vorgesehen, dass bei Vorliegen eines „zufriedenstellenden Nachweises“ die Rückzahlung nicht an den Passagier, sondern an den Zahler erfolgen kann. Als Argument wurde vorgebracht, dass Reisebüros über Buchungssysteme eigene Kreditkarten verwenden.

Dem Oberlandesgericht war bereits die unbestimmte Formulierung „zufriedenstellender Zahlungsnachweis“ ausreichend um die Klausel als unzulässig zu erklären.

Das rechtskräftige Urteil des OLG Wien bekräftigt, dass eine Rückzahlung direkt an den Passagier des gebuchten Fluges erfolgen muss.

Oft werden Passagiere bei der Rückerstattung sprichwörtlich im Kreis herumgeschickt: die Fluglinie fordert auf sich an den Reisevermittler zu wenden und umgekehrt. Die Folge ist meist ein Spießroutenlauf und stark verzögerte Rückzahlungen.

FairPlane bietet für die Ticketkostenrückerstattung bei abgesagten Flügen den Service Ticketrefund an: Zahlt die Fluglinie innerhalb der gesetzlichen Frist von 7 Tagen den Flugpreis zurück, ist dieser Service ohne Kosten.

Auch die Tatsache, dass Reisende oft monatelang im Voraus den gesamten Flugpreis bezahlen und bei Annullierungen dann ihrem Geld hinterherlaufen müssen, ist kein tragbarer zustand. FairPlane fordert bereits seit langem, dass der komplette Ticketpreis erst kurz vor dem Reiseantritt bezahlt werden soll. Auch bei Pauschalreisen funktioniert diese stufenweise Bezahlung.

SWISS hat angegeben, dass es sechs Monate dauern wird um die Bestimmungen in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) gemäß dem Urteil zu ändern.