Nach den Verdi Streiks vorletzter Woche geht es heute an den NRW Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf weiter. Alleine in Düsseldorf werden heute, Montag den 27.02. 198 Flüge (Starts und Landungen) gestrichen! Eigentlich sollte es 330 Flugbewegungen geben. Nur rund 21 Flüge werden auf andere Flughäfen umgeleitet, teilte ein Sprecher des Flughafens mit. Grund für die erneute Bestreikung von Flughäfen ist die laufende Tarifverhandlung für öffentlich Bedienstete, aber auch die laufenden Verhandlungen für Angestellte der Luftsicherheit.
Am Flughafen Köln/Bonn begann der Streik bereits in der Nacht von Sonntag den 26. Februar auf heute, Montag den 27. Februar. Heute waren in Köln 136 Starts und Landungen geplant.
Durch die Schichtdienste enden die Streiks in der Nacht vom 27. Februar auf den 28. Februar an beiden Flughäfen.
Die bestreikten Airports rufen Reisende dazu auf, nicht an den Flughafen zu kommen, wenn feststeht, dass der Flug annulliert wurde.
Keine Ausgleichsleistung bei diesem Streik
Dieser Streik stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Da das streikende Personal nicht der Fluglinie zuzurechnen ist, hat die Fluglinie, auch durch Ergreifen aller möglichen Maßnahmen keinerlei Einfluss auf diesen Streik. Für Sie als Passagier bedeutet dies, dass Sie keine Ausgleichsleistung nach EU-VO erhalten können.
Pflicht zur Ticketkostenrückerstattung
Allerdings muss Ihnen die Fluglinie eine Ersatzbeförderung anbieten, oder Ihnen die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten. Sollten Sie ein Bahnticket statt des gestrichenen Fluges angeboten bekommen, überlegen Sie, ob Sie mit einer Flugticket Rückerstattung nicht besser wegkommen.
Man bekommt nämlich nicht beides, sondern entweder die Ersatzbeförderung ODER die Ticketkostenrückerstattung
Wenn die Airline auf die Ticketkosten Rückerstattung nicht reagiert, hilft Ihnen FairPlane mit dem Service Ticketrefund dafür.
Am Rückflug vom Streik betroffen
Sollten Sie im Ausland gestrandet sein, weil Ihr Rückflug wegen des Streiks annulliert wurde, haben Sie diese Rechte:
Die Fluglinie muss Betreuungsleistung erbringen
- Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug
- Verpflegung: Speisen, Getränke
- Ersetzen der Kosten für Telefonate, E-Mail, Fax
Sollte Ihnen die Fluglinie keine Gutscheine dafür aushändigen, sammeln Sie alle Rechnungen für Ihre Ausgaben und reichen diese Kosten dann bei der Fluglinie ein.