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EU-Kommission will Rechte von Reisenden stärken

Hintergrund der Überarbeitung der Passagierrechte sind die Erfahrungen aus der Covid 19 Pandemie, die aufzeigte, dass Rückzahlungen an Reisende aber auch Informationen über Verzögerungen unzureichend sind. Auch die Thomas Cook Pleite während der Pandemie hat verdeutlicht, dass ein besserer Insolvenzschutz für Reisende nötig ist.

Rund 13 Milliarden Passagiere, die in der EU mit dem Flugzeug, Zug, Bus oder mit der Fähre reisen, unterliegen jährlich den EU-Passagierrechten. Diese Zahl wird voraussichtlich bis 2030 15 Milliarden und bis 2050 fast 20 Milliarden erreichen.

Die Vorschläge der Kommission konzentrieren sich im Wesentlichen auf drei Aspekte

  • Verstärkung der Fahrgastrechte (Flug, Bahn, Schiff, Bus)
  • Schutz von Pauschalreisenden
  • Bessere multimodale Reiseinformationsdienste und Schaffung eines gemeinsamen europäischen Mobilitätsdatenraums

Die geplanten Änderungen für Flugreisende in der Verordnung EU-VO 261/2004

Alle Informationen direkt von der Fluglinie, auch bei Buchung über Plattform

Einen Hauptpunkt stellt die Verbesserung der Information für Passagiere, die über ein Buchungsportal gebucht haben dar. Diese Personen sollen künftig direkt von der Fluglinie über Flugplanänderungen informiert werden. In der Vergangenheit war es für Reisende die Ihre Flüge über eine Plattform und nicht direkt bei der Fluglinie gebucht haben oft schwierig, diese Informationen zu bekommen. Auch bei der Rückerstattung von Tickets oder der Geltendmachung von Ansprüchen wurden die Reisenden „im Kreis herumgeschickt“. In Zukunft sollen Passagiere alle relevanten Informationen für die Reise (einschließlich Verspätungen, Annullierungen, Betreuung, Umleitung, Erstattung, Entschädigungsanträge) direkt von der Fluggesellschaft erhalten, auch wenn sie über einen Vermittler gebucht haben. Das stellt auch eine Erleichterung für Luftfahrtunternehmen und Vermittler dar.

Vermittler müssen die Kontaktdaten der Passagiere an die Fluglinie übermitteln

Die Buchungsplattformen müssen alle relevanten Kontaktdaten des Passagiers an die Fluglinie übermitteln. Die Fluglinie selbst darf diese Daten natürlich nur zur Benachrichtigung von Reiseplanänderungen oder Informationen über die Rechte von Entschädigungen an die Fluggäste verwenden. Wenn die Daten zu anderen Zwecken verwendet werden, wird es Sanktionen geben. Die strengen Aufbewahrungsfristen gemäß der DSGVO müssen eingehalten werden. 

Ticketkostenrückerstattung

Eigentlich ist die Rückerstattung der Ticketkosten an der Passagier bereits mit einer Frist von 14 Tagen in der EU-VO 261/2004 geregelt. In der Corona Pandemie hat sich aber gezeigt, dass diese Frist so gut wie nie eingehalten wurde. Gerade bei Buchungen über Plattformen bestand die Schwierigkeit darin, dass bei der Buchung über Vermittler die Bankdaten des Vermittlers hinterlegt waren. Eine direkte Auszahlung an den Passagier war mangels gespeicherter Bank Daten mit einer einfachen Rückbuchung daher nicht möglich.

Die geplante Neuregelung sieht folgendes vor:

Wenn die Rückerstattung über einen Vermittler abgewickelt wird, der das Ticket von seinem eigenen Bankkonto bezahlt hat, müssen sowohl das Luftfahrtunternehmen als auch der Vermittler sicherstellen, dass der Passagier die Rückerstattung innerhalb von 14 Tagen erhält. Das Luftfahrtunternehmen muss dem Vermittler innerhalb von 7 Tagen die Kosten erstatten, der Vermittler dem Passagier innerhalb weiterer 7 Tage.

Wenn Passagiere ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse angeben, erhalten sie alle wichtigen Informationen in digitaler Form.

Musterschreiben für Entschädigungen

Passagiere, die eine individuelle Entschädigung für Ihr Flugproblem geltend machen wollen, können ein von der EU bereitgestelltes Antragsformular verwenden. Passagiere können die von der Kommission bereitgestellten EU-weiten Standard-Erstattungs- und Entschädigungsformulare verwenden. Diese werden leicht verständlich, für Menschen mit Behinderungen zugänglich und in allen Amtssprachen der EU verfügbar sein. Passagiere sind nicht verpflichtet, solche Formulare zu verwenden. Wenn ein Beförderer jedoch eine Anfrage über ein solches Formular erhält, darf er diese nicht ablehnen.

Mehr Transparenz- mit welcher Fluglinie soll man fliegen?

Passagiere können leichter Entscheidungen darüber treffen, mit welchem Luftfahrtunternehmen sie reisen, da die Luftfahrtunternehmen regelmäßig Berichte über die Umsetzung ihrer Passagierrechte veröffentlichen müssen (z. B. Bereitstellung von Informationen, Bearbeitung von Beschwerden, Pünktlichkeit der Dienste, Unterstützung für Menschen mit Behinderungen).

Verbesserungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität

Wenn eine Fluggesellschaft einen Fluggast mit Behinderungen oder eine Person mit eingeschränkter Mobilität dazu verpflichtet, mit einer Person zu reisen, weil der Fluggast Hilfe benötigt, um die Anforderungen an die Flugsicherheit zu erfüllen (z.B. zur Befestigung des Sicherheitsgurts), ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Begleitperson kostenlos zu befördern und diese Person, wenn dies praktisch möglich ist, neben dem Fluggast, den sie unterstützt, zu platzieren. Dieses Recht besteht bereits bei Bahn-, Schiffs- oder Busreisen.

FairPlane begrüßt diese Vorhaben. Über die geplanten Änderungen betreffend Pauschalreisen und multimodaler Reisen werden wir Sie in einem neuen Beitrag informieren.

EU-Verkehrskommissarin Adina Vălean: „Die EU verfügt über den weltweit stärksten Rahmen für Passagierrechte, aber dies bedeutet nicht, dass wir nicht noch mehr tun sollten, indem wir aus mehr als zehn Jahren Erfahrung in diesem Bereich lernen. Mit diesen Vorschlägen wollen wir nicht nur die Anwendung und Durchsetzung der bestehenden Vorschriften verbessern, sondern auch drei wesentliche Lücken schließen: Erstens soll sichergestellt werden, dass die Fahrgäste bei der Buchung ihrer Fahrscheine bei Vermittlern gleich gut geschützt und betreut werden; zweitens soll der Schutz auf Fahrgäste ausgedehnt werden, die auf einer Reise verschiedene Verkehrsträger kombinieren; und drittens soll die besondere Unterstützung für Fahrgäste mit Behinderungen verstärkt und sichergestellt werden, dass ihr Recht auf ein menschenwürdiges Reisen respektiert wird.

(Quelle: https://germany.representation.ec.europa.eu/news/lehren-aus-der-covid-19-pandemie-eu-kommission-will-rechte-von-reisenden-starken-2023-11-29_de)