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An den Flughäfen Hamburg, Hannover, Berlin (BER)und Bremen hat heute Nacht ein ganztägiger Warnstreik begonnen.

Grund für den Streik ist nach wie vor die Tarifverhandlung für Beschäftigte des öffentlichen Diensts. Passagiere werden dazu aufgerufen den Status Ihres Fluges vor der Anreise zum Flughafen zu überprüfen.

Am Flughafen BER werden rund 200 Abflüge gestrichen, betroffen sind ca. 27.000 Passagiere.

In Hamburg hat der Streik bereits am Sonntag abends begonnen. Der Flughafen spricht von der Absage von 123 Starts und Landungen.

Keine Ausgleichsleistung bei diesem Streik

Dieser Streik stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Da das streikende Personal nicht der Fluglinie zuzurechnen ist, hat die Fluglinie, auch durch Ergreifen aller möglichen Maßnahmen keinerlei Einfluss auf diesen Streik. Für Sie als Passagier bedeutet dies, dass Sie keine Ausgleichsleistung nach EU-VO erhalten können.

Pflicht zur Ticketkostenrückerstattung

Allerdings muss Ihnen die Fluglinie eine Ersatzbeförderung anbieten, oder Ihnen die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten. Sollten Sie ein Bahnticket statt des gestrichenen Fluges angeboten bekommen, überlegen Sie, ob Sie mit einer Flugticket Rückerstattung nicht besser wegkommen.

Man bekommt nämlich nicht beides, sondern entweder die Ersatzbeförderung ODER die Ticketkostenrückerstattung

Wenn die Airline auf die Ticketkosten Rückerstattung nicht reagiert, hilft Ihnen FairPlane mit dem Service Ticketrefund dafür.

Am Rückflug vom Streik betroffen

Sollten Sie im Ausland gestrandet sein, weil Ihr Rückflug wegen des Streiks annulliert wurde, haben Sie diese Rechte:

Die Fluglinie muss Betreuungsleistung erbringen

  • Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug
  • Verpflegung: Speisen, Getränke
  • Ersetzen der Kosten für Telefonate, E-Mail, Fax

Sollte Ihnen die Fluglinie keine Gutscheine dafür aushändigen, sammeln Sie alle Rechnungen für Ihre Ausgaben und reichen diese Kosten dann bei der Fluglinie ein.