Zum Inhalt

Erneut Verdi Aufruf zu Streik-Flugausfälle!

Momentan stehen die Zeichen auf Arbeitskampf!

Beschäftigte im Luftsicherheitsbereich, in der Fluggastkontrolle, der Personal-, Waren- und in der Frachtkontrolle und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind zum Streik aufgerufen. Flugreisende werden dazu aufgerufen sich vorab über den Status Ihres Fluges online bei der Fluglinie zu informieren. Am Flughafen Düsseldorf und Stuttgart wird nur der Notbetrieb aufrecht erhalten.

Wann beginnt der Streik?

Aufgrund von Schichtdiensten beginnt der Streik am Flughafen Köln/Bonn in der Nacht von Donnerstag, 16.03.2023 auf Freitag, 17.03.2023 und endet in Teilbereichen in den frühen Morgenstunden am Samstag,18.03.2023. Fluggäste müssen an diesem Tag mit Verspätungen, längeren Wartezeiten sowie Flugausfällen rechnen.

Keine Ausgleichsleistung bei diesem Streik

Dieser Streik stellt einen außergewöhnlichen Umstand dar. Da das streikende Personal nicht der Fluglinie zuzurechnen ist, hat die Fluglinie, auch durch Ergreifen aller möglichen Maßnahmen keinerlei Einfluss auf diesen Streik. Für Sie als Passagier bedeutet dies, dass Sie keine Ausgleichsleistung nach EU-VO erhalten können.

Pflicht zur Ticketkostenrückerstattung

Allerdings muss Ihnen die Fluglinie eine Ersatzbeförderung anbieten, oder Ihnen die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen zurückerstatten. Sollten Sie ein Bahnticket statt des gestrichenen Fluges angeboten bekommen, überlegen Sie, ob Sie mit einer Flugticket Rückerstattung nicht besser wegkommen.

Man bekommt nämlich nicht beides, sondern entweder die Ersatzbeförderung ODER die Ticketkostenrückerstattung

Wenn die Airline auf die Ticketkosten Rückerstattung nicht reagiert, hilft Ihnen FairPlane mit dem Service Ticketrefund dafür.

Am Rückflug vom Streik betroffen

Sollten Sie im Ausland gestrandet sein, weil Ihr Rückflug wegen des Streiks annulliert wurde, haben Sie diese Rechte:

Die Fluglinie muss Betreuungsleistung erbringen

  • Hotelaufenthalt bis zum nächsten Abflug
  • Verpflegung: Speisen, Getränke
  • Ersetzen der Kosten für Telefonate, E-Mail, Fax

Sollte Ihnen die Fluglinie keine Gutscheine dafür aushändigen, sammeln Sie alle Rechnungen für Ihre Ausgaben und reichen diese Kosten dann bei der Fluglinie ein.