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Corona Fluggutscheine zu Bargeld machen

Corona Fluggutscheine zu Bargeld machenBereits Anfang dieses Jahres hat FairPlane berichtet, dass die Fluggastrechte während der Corona Pandemie missachtet wurden. Der Europäische Rechnungshof hat dies in einem Sonderbericht festgehalten.

Nachdem zu Anfang der Corona Pandemie der Flugverkehr innerhalb kürzester Zeit zum Erliegen gekommen ist, wurden seitens der Luftfahrtunternehmen unzählige Flüge abgesagt.

Wenn die Fluglinie selbst einen Flug streicht und annulliert, ist sie verpflichtet die Ticketkosten innerhalb von sieben Tagen an den Passagier zurückzuzahlen.

Trotz dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung in der EU-Fluggastrechte Verordnung, warten manche Passagiere immer noch auf eine Rückerstattung. Die Informationspflicht an die Passagiere wurde von den Airlines missachtet. So wurde kommuniziert, dass ein Gutschein angenommen werden muss. Die Behauptung, dass Gutscheine angenommen werden müssen, war nicht richtig.In der EU-Verordnung 261/2004 sind die Modalitäten bei der Annullierung eines Fluges seitens der Airline geregelt: Nimmt der Passagier keine Ersatzbeförderung an, hat er Anspruch auf Rückerstattung der Ticketkosten innerhalb von 7 Tagen. Eine Pflicht zur Annahme von Gutscheinen statt Bargeld besteht nicht.Im Rahmen eines Dialogs der Europäischen Kommission, internationalen Verbraucherschutzverbänden und Fluggesellschaften haben sich 16 Fluggesellschaften verpflichtet Passagiere bei Annullierungen besser zu informieren und die Rückzahlung der Ticketkosten innerhalb des gesetzlichen Rahmens von sieben Tagen zu erledigen. Das entspricht der gesetzlichen Verpflichtung. 14 Airlines haben sich auch bereit erklärt, bereits ausgegebene Gutscheine BAR auszuzahlen.Diese Airlines haben sich verpflichtet:

Fluglinie

Rückzahlung Ticket Rückzahlung Gutscheine in BAR
Aegean Airlines
Air France
Alitalia
Austrian Airlines
British Airways
Brussels Airlines
Easyjet
Eurowings
Iberia
KLM
Lufthansa
Aegean Airlines
Norwegian
Ryanair
TAP
Vueling
Wizz Air

Die VERPFLICHTUNGEN im Detail:

  • Der verbleibende Rückstand bei der Erstattung ist in den allermeisten Fällen abgebaut worden, und die Fluggäste werden im Einklang mit dem EU-Recht innerhalb von sieben Tagen eine Erstattung erhalten.
  • Die Fluggäste werden klarer über ihre Fluggastrechte bei Annullierung eines Fluges durch eine Fluggesellschaft informiert.
  • Die verschiedenen Optionen der Fluggäste bei Annullierungen durch die Fluggesellschaft – anderweitige Beförderung, Rückerstattung und, wenn dies von der Fluggesellschaft angeboten wird, Erstattung durch einen Gutschein – werden auf den Websites der Fluggesellschaften sowie in ihren E-Mails und anderen Mitteilungen an die Fluggäste gleiche Sichtbarkeit erhalten.
  • Die Fluggesellschaften werden in ihrer Kommunikation mit den Fluggästen klar zwischen Annullierungen durch die Fluggesellschaft (und den sich daraus ergebenden gesetzlichen Ansprüchen des Fluggasts) und den Annullierungen durch den Fluggast (und etwaigen vertraglichen Rechten, die der Fluggast in diesen Fällen nach den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft haben kann) unterscheiden.
  • Gutscheine können den Fluggästen nur gegeben werden, wenn diese sich ausdrücklich dafür entscheiden. Alle 16 Fluggesellschaften mit Ausnahme von Iberia und Wizz Air haben zugesagt, dass ungenutzte Gutscheine, die den Fluggästen zu Beginn der Pandemie nahegelegt worden waren, auf Wunsch des Fluggasts ausgezahlt werden können.
  • Fluggäste, die ihren Flug über Vermittler gebucht haben und Schwierigkeiten haben, von diesem eine Erstattung zu erhalten, können sich direkt an die Fluggesellschaft wenden und eine direkte Erstattung verlangen. Von den Fluggesellschaften wird erwartet, dass sie die Fluggäste über diese Möglichkeit und die Voraussetzungen für die Beantragung einer direkten Erstattung auf ihren Websites informieren

(Quelle Europäische Kommission)FairPlane hat aus diesen Gründen seine Services bereits im Jahr 2021 um den Service Ticketkostenrückerstattung erweitert. 

Wenn Sie diese Rückerstattung gegen Erfolgsprovision von FairPlane erledigen lassen wollen, geben Sie Ihre Daten hier ein. Im Textfeld erläutern Sie, dass Sie den Gutschein nicht verwendet haben und daher eine Rückerstattung in bar wollen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie keinen Ersatztransport in Anspruch genommen haben.Vor allem im Hinblick auf die milliardenschweren Staatshilfen die Fluggesellschaften während der Pandemie erhalten haben, ist das moralische Verhalten bei der schleppenden Ticketkosten Rückzahlung den Passagieren gegenüber mehr als verwerflich. FairPlane kämpft seit vielen Jahren für eine Vorkasse-Regelung bei Flugtickets, damit die Passagiere nicht den gesamten Flugpreis lange im Voraus zahlen müssen und dann ihrem Geld hinterherlaufen müssen.

Flug wegen Corona storniert?

Hat die Fluglinie storniert, erhalten Sie Ihre Ticketkosten zurück (Wenn Sie eine Ersatzbeförderung in Anspruch genommen haben, sind die Ticketkosten damit abgegolten).

Flugannullierung

Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie die Wahl zwischen einer alternativen Beförderung oder Ticketkostenrückerstattung. Es kann auch ein Anspruch auf  Entschädigung von bis zu EUR 600,- zustehen

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Photocredit: Bild von moerschy auf Pixabay