Die norwegische Billigfluggesellschaft Flyr wurde im August 2020 gegründet und war seit Juni 2021 operativ tätig. Die Gründung einer Fluglinie mitten in Zeiten der Corona Pandemie hat sich als schwieriges Unterfangen erwiesen. Der Ausbruch des Angriffskriegs auf die Ukraine hat das junge Luftfahrtunternehmen durch stark gestiegene Kerosinpreise zusätzlich belastet. Bereits 2022 wurde der Winterflugplan zusammengestrichen um Einsparungen in der Höhe von 40 Millionen zu erreichen.
Die Suche nach neuen Investoren blieb erfolglos. Daher hat der Verwaltungsrat gestern Abend beschlossen, dass der Flugbetrieb eingestellt wird.
Der Aktienhandel wurde gestoppt und heute Morgen hat Flyr Insolvenz angemeldet.
Alle Flüge sind annulliert worden und werden auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Was können betroffene Passagiere tun?
Passagiere, die einen gebuchten Flug bei Flyr haben können bereits bezahlte Flugtickets nur mehr zur Insolvenztabelle anmelden. Meist ist allerdings so wenig Vermögen vorhanden, dass es kaum Aussicht auf eine Rückzahlung gibt. Fluggäste haben meist keine bevorrechtigte Gläubigerstellung.
Auch ist die Anmeldung zur Insolvenztabelle mit Koste verbunden, die den ausgezahlten Betrag auch übersteigen können. Im Gegensatz zu Reiseveranstaltern gibt es bei Luftfahrtunternehmen keine verpflichtende Insolvenzgeldabsicherung. In trauriger Erinnerung ist uns allen die Air Berlin Pleite geblieben. Zigtausende Kunden haben das Geld für Ihre Tickets, welches Sie wie üblich im Vorhinein bezahl haben, verloren.
FairPlane Tipp: Wenn Sie betroffen sind, versuchen Sie über das Chargeback Verfahren Ihrer Kreditkartenfirma die bezahlten Ticketkosten zurück zu erhalten.
Insolvenzabsicherung bei Pauschalreisen,
Flug mit Flyr?
Sollten Sie ein Flugticket von Flyr als Baustein Ihrer Pauschalreise in den Reiseunterlagen haben, dann muss der Reiseveranstalter einen Ersatzflug für die Reise finden.
Sollte kein Flug für diesen Zeitraum zur Verfügung stehen, ist es möglich, dass die Reise gestrichen wird. Sie müssen alle Anzahlungen zurückerhalten.
Bei Pauschalreisen gibt es eine verpflichtende Insolvenzabsicherung. Pauschalreisende sind in Fällen der Insolvenz des Reiseveranstalters durch den Reisepreissicherungsschein abgesichert.
Nach der Insolvenz der britischen Fluggesellschaft Flybe im Jänner 2023 ist mit Flyr breits die zweite Airline in diesem kurzen neuen Jahr insolvent.