Artikel aktualisiert am 7.03.2023, 7:30
Nach aktuellem Stand fallen wegen der Betriebsversammlung des Bordpersonals von Austrian Airlines in Wien /Schwechat heute 34 Flüge aus. Rund 1.700 Passagiere sind betroffen . 4.200 Passagiere können laut AUA am Dienstagvormittag ihre Flugreise antreten, es sind vorwiegend Destinationen in Zentraleuropa von Anpassungen betroffen.
Rechte Flugstreichung wegen AUA Betriebsversammlung
- Erstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Gebühren
- den Rückflug zum Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- alternative Beförderung ohne zusätzliche Kosten für den Passagier.
FairPlane Tipp: treten Sie mit der Fluglinie in Kontakt, wenn Sie keine alternative Beförderung angeboten bekommen haben. Sollte dennoch kein Ersatzflug zur Verfügung gestellt werden, können Sie selbst ein neues Ticket buchen und dieses dann der fluglinie in rechnung stellen.
- Ausgleichszahlungnach EU Fluggastrechteverordnung, je nach Strecke bis zu 600 € bei Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden oder kurzfristiger Annullierung
Entschädigung für Flugausfall wegen Betriebsversammlung?
Heute finden einige Flüge wegen der Betriebsversammlung nicht statt. Wenn ein Flug ausfällt, kann der Passagier Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU Fluggastrechteverordnung haben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250, 400 oder 600 €. Wenn allerdings ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, muss die Fluglinie nicht zahlen.
In dem Fall einer Betriebsversammlung des eigenen Personals muss die Fluglinie beweisen, dass sie alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, um dieses Ereignis abzuwenden. Gelingt das nicht, muss die Zahlung getätigt werden.
Die Betriebsversammlung hätte durch weitere Verhandlungsrunden abgewendet werden können. Daher besteht der Anspruch auf Entschädigung bei mehr als dreistündiger Ankunftsverspätung oder kurzfristiger Annullierung.
Die Betriebsversammlung der AUA stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar. Der Vorstand der AUA selbst hat die Verhandlungen abgebrochen.
FairPlane Tipp: Wurden Sie von der Flugannullierung 0-7 Tage vor dem Abflug informiert, müssen Sie nicht persönlich am Flughafen erscheinen. Bewahren Sie die Nachricht der Flugannullierung der Airline auf und reichen Sie Ihren Fall bei uns ein.
Der Eu-GH hat bereits im Fall eines Pilotenstreiks bei der Lufthansa im Rahmen eines Vorabentscheidungs Verfahrens entschieden, dass der Streik der eigenen Piloten keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Die Fluglinie musste die Ausgleichszahlung an die Passagiere leisten. Der Anspruch hat zu Recht bestanden.
„Der Betriebsrat für das fliegende Personal hat für 07. März 2023 ab 09:00 Uhr zu einer Betriebsversammlung aufgerufen. Aktuell können Auswirkungen auf den Austrian Airlines Flugplan noch nicht abgeschätzt werden. Sollte es zu Anpassungen im Flugplan kommen, werden betroffene Fluggäste proaktiv über Fluganpassungen und Umbuchungen informiert. Darüber hinaus bitten wir Sie, den Flugstatus Ihres Fluges rechtzeitig zu überprüfen. Wir entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten. Unternehmensseitig werden alle Anstrengungen getroffen, um Auswirkungen so gering wie möglich zu halten.“
Diese Information findet sich auf der AUA Homepage und stellt auch einen Link zur Verfügung, wo man seinen bevorstehenden Flug überprüfen kann.
Umsatzsteigerung bei Austrian Airlines
„2022 kletterte der Jahresumsatz der heimischen Fluglinie von 743 Millionen Euro 2021 auf 1,871 Milliarden Euro (+152 Prozent) und lag somit nur noch elf Prozent unterhalb des Umsatzes aus 2019 (2,108 Milliarden Euro)“ gibt Austrian Airlines CEO Annette Mann vor einigen Tagen bekannt.
Austrian Airlines Betriebsversammlung
Diesen an sich erfreulichen Umstand hat nun die Vida Gewerkschaft Fachbereich Luftrecht zum Anlass für eine Betriebsversammlung am 7. März gemacht. Laut Aussagen der Gewerkschaft wurde die enorme Steigerung des Umsatzes bei den KV -Verhandlungen im Herbst letzten Jahres bewusst zurückgehalten. Dass der staatliche Kredit für die Austrian Airlines nun vorzeitig zurückgezahlt werden kann, hat das Personalpaket seine Berechtigung verloren.
Auch die Tatsache, dass nun auch wieder Bonuszahlungen für Beschäftigte in den Führungsetagen, gemessen am Vorjahresgeschäftsjahr ausgezahlt werden sollen, stößt der Gewerkschaft sauer auf. Schließlich befanden sich damals zahlreiche Mitarbeiter in Kurzarbeit und mussten auf einen großen Teil ihres Gehalts verzichten.
Sozialpartnerverhandlungen abgebrochen
Die bereits lange andauernden Sozialpartnerverhandlungen wurden Ende Februar vom Vorstand abgebrochen. Daher wird in der Betriebsversammlung am Dienstag nun das weitere Vorgehen besprochen.
„Wir werden die weitere Vorgehensweise am 7. März gemeinsam mit den Beschäftigten ab 9 Uhr in einer Betriebsversammlung am Flughafen Wien beraten“, sagt Daniel Liebhart, Vorsitzender des Vida-Fachbereichs Luftfahrt. Verspätungen und Flugausfälle seien an diesem Tag nicht auszuschließen, so der Gewerkschafter (Quelle: Vida Niederöstereich).
Diese Informationen wurden vom AUA-Vorstand während der letzten Sonder-KV-Verhandlungen für das Bordpersonal im Herbst bewusst zurückgehalten, um das Ergebnis drücken zu können. Erst einige Tage nach dem KV-Abschluss im Oktober wurden diese Informationen publik gemacht. Vorgestern, Montag, hat der Vorstand die Sozialpartnerverhandlungen nach monatelangen Gesprächen abgebrochen, bereits getätigte Zusagen wurden vom Tisch gewischt. „Die AUA-Beschäftigten lassen sich aber nicht billig abspeisen, die Teuerung ist weiter auf Rekordniveau. Wir werden die weitere Vorgehensweise am 7. März gemeinsam mit den Beschäftigten ab 9 Uhr in einer Betriebsversammlung am Flughafen Wien beraten“, sagt Daniel Liebhart, Vorsitzender des vida-Fachbereichs Luftfahrt. Verspätungen und Flugausfälle seien an diesem Tag nicht auszuschließen, so der Gewerkschafter.