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Die Fluggastrecht experten

Gepäck verspätet?

Das sind Ihre Rechte!

Sie stehen am Gepäckband und warten, doch Ihr Koffer taucht nicht auf. Bald folgt die Gewissheit: Ihr Koffer ist nicht angekommen. Ist der Koffer weg gibt es einige Dinge zu beachten. Sie haben Anspruch auf Erstattung von Ersatzkäufen, aber die Fristen bei Gepäckverspätungen sind sehr kurz. Hier erhalten Sie wertvolle Tipps für die weitere Vorgehensweise bei Verspätung Ihres Gepäckstücks. Außerdem finden Sie auch hier einen Musterbrief für eine Schadensmeldung nach Wiedererlangen Ihres Koffers.

Was kann ich tun, wenn der Koffer weg ist?

Verlustmeldung

Melden Sie sofort und ohne den Flughafen zu verlassen, die Verspätung am Lost&Found-Schalter und verlangen Sie ein PIR (Property Irregularity Report)

Dokumente aufbewahren

Bewahren Sie die Dokumente wie den Baggage Tag und PIR gut auf

Ersatzkäufe

Versuchen Sie Ihre Einkäufe auf eine Grundausstattung zu beschränken

Zahlungsbelege

Verlangen Sie unbedingt Zahlungsbelege für Ihre Ersatzkäufe. Ohne Rechnungen kann nämlich keine Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangt werden

Schriftliche Schadensanzeige

Machen Sie innerhalb 21 Tagen, nachdem Sie Ihr Gepäck wieder bekommen haben, erneut eine schriftliche Schadensanzeige bei der Fluglinie (Flugunterlagen, Belege)

Entschädigung einfordern

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Rechte bei Gepäckverspätung

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage ist das Montrealer Übereinkommen

PIR und Schadensmeldung

Sie benötigen eine fristgerechte Verlustmeldung (PIR) und eine weitere Schadensmeldung 21 Tage nach Auslieferung des Gepäckstücks

Gepäck verloren

Ist Ihr Gepäck 21 Tage nach der Landung noch nicht aufgetaucht, gilt es als verloren.

Anspruch auf Schadensersatz verjährt 2 Jahre nach Ankunft des Fluges

Schadenersatz pro Person

Die Fluglinie haftet bis zu einer Haftungshöchstgrenze von bis zu ca. 1.600 Euro pro Person

Ersatzkäufe beim Hinflug

Bis Ihr Gepäck auftaucht dürfen Sie Ersatzkäufe nur beim Hinflug (an den Urlaubsort) tätigen und zurückfordern

Schadensersatz einfordern

Entschädigung mit FairPlane kann innerhalb 18 Monaten eingefordert werden

Ihre Rechte bei Gepäckverspätung

Die Haftung bei einer Gepäckverspätung wird im Montrealer Übereinkommen geregelt. Die Fluggesellschaft haftet für sämtliche Schäden am Reisegepäck in Ihrer Obhut bis zu einer Haftungshöchstgrenze von rund 1.600 Euro. Wenn Sie von der Verspätung eines Gepäckstücks betroffen sind, können Sie notwendige Kosmetik und Kleidung nachkaufen und eine Erstattung von der Fluglinie verlangen. Dies kann aber nur beim Hinflug in den Urlaub geltend gemacht werden und nicht beim Rückflug in die Heimat.

Nicht selten bedeutet eine Verspätung von einem Gepäckstück auch viel Ärger und Stress für den Betroffenen, jedoch gibt es keine pauschale Entschädigung von der Fluggesellschaft für die entstandenen Unannehmlichkeiten von der Fluggesellschaft, auch wenn Sie die ersten Tage Ihres Urlaubs ohne Gepäck verbringen mussten.

Wichtig ist, dass Sie sofort die Verspätung beim Lost&Found-Schalter am Zielflughafen melden. Alternativ können Sie auch zum Schalter der Fluggesellschaft gehen oder schriftlich die Fluglinie über die Verspätung des Koffers informieren. Verlassen Sie den Flughafen nicht ohne einer Verlustmeldung (Kopie des PIR).

Haben Sie Ihren Koffer wieder erhalten, müssen Sie den Schaden (inkl. Belege, PIR und Buchungsunterlagen) erneut innerhalb von 21 Tagen an die Airline melden. Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt innerhalb von 2 Jahren, wenn Sie alle Fristen beachtet haben.

Ist Ihr Koffer länger als 21 Tage verschwunden, gilt es als Gepäckverlust und Sie können den Zeitwert des Koffers samt Inhalt einfordern.

Wichtige Fristen bei Gepäckverspätung

Bei einer Gepäckverspätung sind wichtige Fristen zu beachten.

Was ist zu tun?Frist
1. Meldung der Verspätung am FlughafenSchaden beim Lost & Found-Schalter melden oder direkt bei der Fluglinie. (PIR Formular verlangen)SOFORT (max. 7 Tage nach der Ankunft)
2. Weitere Schadensmeldung nach Erhalt des GepäcksNach Auslieferung des Gepäcks senden Sie eine weitere Schadensanzeige an die Fluglinie (inkl. PIR und Belege).innerhalb 21 Tage nach Erhalt des Gepäcks
3. Mögliche Beschädigung melden nach Erhalt des GepäcksKommt Ihr Koffer zusätzlich beschädigt an oder es fehlen Dinge, melden Sie die Beschädigung bzw. den Teilverlust der Fluglinie schriftlich.innerhalb 7 Tagen nach Erhalt des Gepäcks

Gepäck verspätet bei der Hinreise

  • Schadensersatz für Ersatzkäufe inkl. Belege
  • möglicherweise Entschädigung für Transportkosten wie z.B. Taxi

Kommt Ihr Reisegepäck beim Flug in den Urlaub zu spät an, dürfen Sie notwendige Ersatzkäufe wie Ersatzkleidung und/oder Hygieneartikel tätigen und diese, mit einem Kaufbeleg, später von der Fluggesellschaft zurückfordern. Jedoch ist zu beachten, dass die Fluggesellschaften nicht den kompletten Wert dieser Ersatzkäufe zahlen muss. Kaufen Sie daher nur die nötigsten Artikel. Bewahren Sie Rechnungen unbedingt auf, da Sie ohne Nachweis keine Entschädigung bei der Airline einfordern können. Wichtig ist, dass Sie Ihren Schaden inkl. Belege und Flugunterlagen innerhalb von 21 Tagen, nachdem Sie Ihr Gepäck erhalten haben, erneut der Fluglinie schriftlich melden. Ansonsten können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung verlieren.

Gepäck verspätet bei der Rückreise

  • kein Schadensersatz für Ersatzkäufe
  • möglicherweise Entschädigung für Transportkosten wie z.B. Taxi

Ist Ihr Gepäck bei der Rückreise in die Heimat verspätet, können Sie leider keine Entschädigung von der Airline zurückfordern. Da Sie bei sich zu Hause alle nötigen Dinge, wie Toilettenartikel und Kleidung vorfinden, bekommen Sie bei Ihrer Heimreise normalerweise keine Ersatzkäufe ersetzt. Es sei denn, Sie müssen vor dem Erreichen Ihres Wohnortes nochmals übernachten. Das Gleiche gilt auch, wenn Sie nur kurz darauf eine Weiterreise planen. Selbst, wenn zwischen Rückreise und der nächsten Reise nur 1 Tag liegt, können Sie keinen Schadensersatz von der Fluggesellschaft verlangen. Sie können jedoch einen Weitertransport des Gepäckstücks zu Ihrem nächsten Ziel verlangen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei verspätetem Gepäck?

Anders als bei einer Flugverspätung, gibt es bei einer Gepäckverspätung keine pauschale Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem entstandenen Schaden (hauptsächlich Ersatzkäufe) und die Haftungshöchstgrenze beträgt derzeit 1.288 SZR. Diese virtuelle Währung wird am Tag des Schadensereignis umgerechnet und beträgt ca. 1.600 Euro. Diese Betrag gilt pro Person und nicht pro Koffer.

Eine Entschädigung für den entstandenen Ärger gibt es nicht.

Weitertransport verpasst wegen des verspäteten Koffers

Immer wieder fragen uns Passagiere, ob sie auch Ticketkosten für den verpassten Anschlussflug zurückverlangen können. Wenn Sie Ihren Anschlussflug oder einen anderen Weitertransport, wie Bus oder Bahn verpassen, da Sie Ihren Koffer noch nicht erhalten haben und darauf warten, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Nehmen Sie in so einem Fall immer den Anschlussflug bzw. den Weitertransport. Die Verspätung des Gepäckstücks muss dennoch beim Lost&Found-Schalter gemeldet werden. Die Airline muss Ihnen das Gepäckstück bis zu Ihrem Zielort nachtransportieren.

Gepäckverspätung bei einer Pauschalreise

Handelt es sich um eine Pauschalreise könnte ein Anspruch auf Reisepreisminderung bestehen, aufgrund entgangener Urlaubsfreuden. Fordern Sie diese direkt bei Ihrem Reiseveranstalter ein. Diese Dinge werden im Reiserecht geregelt.

Wie erhalte ich eine Entschädigung bei einer Gepäckverspätung?

Airlines nutzen gerne die Unwissenheit von Passagieren aus und bieten nur festgelegte Tagespauschalen an. Doch das ist nicht richtig! In einigen Fällen verweigert die Fluggesellschaft gänzlich eine Zahlung. Sich gegen eine Fluggesellschaft durchzusetzen, ist für Privatpersonen oft nur mit anwaltlicher Unterstützung möglich, doch das kann mit einem Kostenrisiko verbunden sein. Bei uns erhalten Sie anwaltliche Betreuung ohne Kostenrisiko, denn dieses tragen wir für Sie. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision abgezogen. Ihr Fall wird direkt von erfahrenen Vertragsanwälten bearbeitet.

Gepäck verspätet – Musterbrief

Hier finden Sie einen Musterbrief für eine Schadensmeldung an die Fluglinie, nachdem Sie Ihr Gepäck erhalten haben. Sobald Sie Ihren Koffer erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 21 Tagen Ihren Schaden der Airline erneut melden. Fügen Sie dem E-Mail Ihre Rechnungsbelege, Buchungsunterlagen und das PIR Formular hinzu. Weitere Dokumente wie Luggage-Tag oder Boardingpass können ebenfalls hinzugefügt werden. Fügen Sie eine E-Mail-Adresse der Fluglinie als Empfänger hinzu.

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FAQ’s

Gepäcksverspätung

Die wichtigsten Fragen

Habe ich Anspruch auf Schadenersatz bei einer Gepäckverspätung?

Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn es sich um den Hinflug handelt. Sie müssen die Verspätung und den Schaden fristgerecht gemeldet haben und Rechnungen für Ihre Ersatzkäufe vorweisen können.

Welche Ersatzkäufe darf ich bei einer Gepäckverspätung tätigen?

Zu Ersatzkäufen zählen Kosmetikartikel, Kleidung, aber auch Mietgebühren von Sportgeräten oder Kinderwägen. Sie haben eine Schadenminderungspflicht und dürfen nur Anschaffungen machen, die Sie dringend benötigen, bis Sie Ihren Koffer wieder erhalten.

Wie beantrage ich eine Entschädigung bei einer Gepäckverspätung?

Sie können direkt die Fluggesellschaft kontaktieren. Pauschalgebühren pro Tag sind nicht zulässig und diese müssen Sie daher nicht annehmen. Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Forderung. Ihr Fall wird von erfahrenen Vertragsanwälten bearbeitet und Sie tragen kein Kostenrisiko für die Durchsetzung. Nur im Erfolgsfall wird eine Erfolgsprovision abgezogen.

Welche Fristen gibt es für die Schadensmeldung bei einer Gepäckverspätung zu beachten?

Die Verspätung müssen Sie unverzüglich beim Lost&Found-Schalter melden. Ist dieser nicht geöffnet oder es gibt Schwierigkeiten, schreiben Sie sofort der Fluglinie ein E-Mail oder gehen Sie zum Schalter der Fluglinie. Sobald Sie den Koffer erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 21 Tagen den Schaden der Airline erneut melden inkl. Rechnungen und PIR.

Ab wann gilt das Gepäck als verloren?

Taucht der Koffer nach 21 Tagen nicht auf, gilt er als verloren.

Mehr zu Gepäckverlust

Wie hoch ist mein Anspruch auf Entschädigung bei verspätetem Gepäck?

Airlines haften bis zu einer Haftungsobergrenze von bis zu 1.288 SZR (das entspricht etwa 1.600 Euro). Die tatsächliche Höhe richtet sich nach den getätigten Ersatzkäufen, wobei möglicherweise ein Teil der gekauften Artikel nicht zur Gänze refundiert wird. Toilettenartikel werden meist zu 100% gezahlt, bei Kleidung darf die Fluglinie 50% der Kosten abziehen.

Mein Koffer ist zusätzlich beschädigt worden. Welche Ansprüche habe ich?

Melden Sie unverzüglich und spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich der Airline schriftlich, dass Ihr Gepäck beschädigt geliefert wurde. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

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