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Die Fluggastrecht experten

Montrealer Übereinkommen:
Ihre Rechte bei Gepäckschäden

Sie warten am Gepäckband auf Ihren Koffer, aber er taucht nicht auf. Sie starten also ohne Ihr Reisegepäck in den Urlaub oder zu Ihren Geschäftsterminen? Oder Ihr Koffer ist zwar am Gepäckband, aber völlig beschädigt, oder gar offen und einiges vom Inhalt fehlt?

Montrealer Übereinkommen zusammengefasst

Vertragsstaaten

Regelt die internationale Luftbeförderung zwischen Vertragsstaaten

Haftung

Regelt unter anderem die Haftung bei Gepäckverspätung, Gepäckverlust und Gepäckbeschädigung

Fluglinien haften

Fluglinien haften für aufgegebenes Gepäck verschuldensunabhängig

EU-weit

Alle Länder innerhalb der EU haben das Montrealer Übereinkommen ratifiziert

Verjährungsfrist

Die Verjährungsfrist bei Gepäckschäden beträgt 2 Jahre

Haftungsgrenze

Die Haftungsgrenze beträgt 1.288 SZR (ca. 1.600 Euro)

Es gibt keine pauschale Entschädigung für den Ärger

Wichtige Schritte im Falle eines Gepäckschadens

PIR-Formular

Sofort den Schaden am Flughafen melden (PIR oder Damage Report verlangen)

Fristen beachten

Die Fristen für Schadensmeldungen bei Gepäckschäden unbedingt beachten!

Kaufbelege aufbewahren

Bei einer Gepäckverspätung die Kaufbelege für Ersatzkäufe aufbewahren

Schriftliche Schadensanzeige

Innerhalb von 21 Tagen, nachdem Sie Ihr Gepäck wieder erhalten haben, erneut eine schriftliche Schadensanzeige an die Fluglinie senden (Flugunterlagen, Belege Ersatzkäufe).

Gepäckbeschädigungen sofort prüfen

Gepäckbeschädigungen sollten sofort und spätestens innerhalb von 7 Tagen schriftlich der Fluglinie gemeldet werden (inkl. Fotos der Beschädigung, Alter des Koffers, Anschaffungspreis, Anschaffungsjahr).

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Welche Fristen gibt es bei Gepäckschäden?

Wenn Sie den Flughafen verlassen, OHNE den Schaden oder den Verlust des Gepäcks bekannt zu geben, wird vermutet, dass es unbeschädigt oder rechtzeitig abgeliefert wurde. Sie müssen dann im Nachhinein selbst beweisen, dass der Schaden durch den Luftfrachtführer verursacht worden ist, was schwierig ist. Daher den Koffer sofort am Flughafen auf Schäden untersuchen, Fotos machen und Anzeige bei Gepäckbeschädigung oder Gepäckverspätung machen.

Was liegt vor?Was ist zu tunFrist

Verspätung des aufgegebenen Gepäckstücks (mehr als 3 Stunden)
Schaden beim Lost&Found-Schalter melden oder direkt bei der Fluglinie. (Property Irregularity Report PIR verlangen). Nach Auslieferung des Gepäcks senden Sie eine weitere Schadensanzeige an die Fluglinie (inkl. PIR und Belege).Verlustmeldung (PIR) SOFORT (max. 7 Tage nach der Ankunft) Erneute Schadensmeldung innerhalb von 21 Tagen nach Gepäckauslieferung

Verlust des aufgegebenen Gepäcks (nach 21 Tagen)
Verlust am Flughafen melden und schriftlich bestätigen lassen (PIR-Formular). Nach 21 Tagen gilt der Koffer als verloren.Verlustmeldung SOFORT (max. 7 Tage nach der Ankunft) Schriftliche Einforderung innerhalb von 2 Jahren

Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks
Schaden dokumentieren und am Schalter der Fluglinie melden (Damage Report DR verlangen).SOFORT (max. 7 Tage nach Erhalt des Gepäcks)

Gepäck verspätet und beschädigt
Die Verspätung muss sofort am Flughafen gemeldet werden. Zusätzlich melden Sie die Beschädigung schriftlich der Fluglinie.Verlustmeldung (PIR) SOFORT (max. 7 Tage nach der Ankunft) Schadensmeldung (Damage Report) SOFORT (max. 7 Tage nach Erhalt)

Rechtsgrundlage bei Gepäckschäden ist das Montrealer Übereinkommen

Am 28. Mai 1999 wurde das Montrealer Übereinkommen (MÜ) geschlossen und ist durch die Anerkennung durch die Mitgliedstaaten am 28. Juni 2004 in Kraft getreten. Das Montrealer Übereinkommen regelt die internationale Luftbeförderung zwischen Vertragsstaaten, welche das MÜ ratifiziert haben und löst das Warschauer Abkommen ab. Geregelt werden unter anderem Ansprüche bei Gepäckschäden, Anzeigefristen im Schadensfall, Ansprüche bei Personenschäden und Ansprüche bei Verspätungen. Im folgenden Artikel wird nur auf die Ansprüche und Anzeigefristen bei Gepäckschäden näher eingegangen.

Das Ziel des Montrealer Übereinkommens (MÜ) ist die Vereinheitlichung von bestimmten Beförderungsvorschriften im internationalen Luftverkehr. 

Zu den Unterzeichnerstaaten zählen unter anderem die Länder der Europäischen Union, die USA, Japan und Australien. Wichtige Urlaubsländer die nicht zu den Vertragsstaaten des Montrealer Übereinkommens gehören sind unter anderem: Türkei, Bahamas, Bolivien, Russland, Senegal, Sudan, Togo, Tunesien, Thailand, Niger, Mauritius, Gabun, Ghana, Mosambik, Costa Rica, Korea, Elfenbeinküste und Kambodscha.
Ob in Ihrem Fall das Montrealer Übereinkommen anzuwenden ist, richtet sich danach, ob Abflughafen und Zielflughafen Ihres Fluges in den Hoheitsgebieten von zwei der Vertragsstaaten liegen.

Es kommt aber zur Anwendung, falls es sich um einen Hin- und Rückflug aus einem bzw. in einen Vertragsstaat handelt, somit auch bei einem Hin- und Rückflug aus einem EU-Land in einen Nichtvertragsstaat wie die Türkei oder Thailand (sogenannter Rundflug). Für jene Staaten, die das Montrealer Abkommen nicht unterzeichnet haben, gilt das Warschauer Abkommen weiter.

Mit der Verordnung (EG) 889/2002 wurde das Montrealer Übereinkommen (MÜ) auf europäischer Ebene ratifiziert. Der Geltungsbereich wird somit auf Beförderungen im Luftverkehr innerhalb eines einzelnen Mitgliedstaates ausgeweitet. Daher unterliegen Inlandsflüge innerhalb der Gemeinschaft ebenfalls dem Montrealer Übereinkommen, auch wenn sie das Merkmal der internationalen Beförderung nicht erfüllen. 

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FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

zum Thema

Erhalte ich nach dem Montrealer Übereinkommen eine Entschädigung?

Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre

Entschädigung pro Person und nicht pro Koffer

Haftung ist verschuldensunabhängig

Im Montrealer Übereinkommen ist unter anderem festgelegt, unter welchen Voraussetzungen Sie Anspruch auf Entschädigung bei einem Gepäckschaden haben. Als geschädigter Fluggast müssen Sie nicht beweisen, warum oder von wem das Gepäck beschädigt, falsch abgefertigt, oder verloren wurde. Mit der fristgerechten schriftlichen Anzeige sofort am Flughafen, dem PIR-Formular, wahren Sie Ihren Ersatzanspruch. Beachten Sie bitte auch alle nachfolgenden Fristen, nur so können Sie Ihren Anspruch wahren.

Die Haftung nach dem Montrealer Abkommen ist verschuldensunabhängig: Das heißt, die Fluglinie haftet, auch wenn man Ihr kein konkretes Fehlverhalten vorwerfen kann und muss daher Ersatz leisten. Das ist eine komfortable Situation, denn alles was Sie glaubhaft machen müssen, ist der Inhalt Ihres Koffers, das Nachweisen der Ersatzkäufe oder die Beschädigung des Koffers.

Wenn die Fluggesellschaft vorsätzlich und schuldhaft Ihr Gepäck beschädigt, wird der tatsächliche Schaden ohne Begrenzung ersetzt. Dafür müssen Sie aber beweisen, dass dies so passiert ist.

Geht Ihr Koffer auf einem Flug mit mehreren Teilstrecken und verschiedenen ausführenden Fluglinien verloren, können Sie sich aussuchen bei welcher Fluglinie Sie einen Schadensersatz einfordern. Es ist egal, ob es sich um einen Charterflug, Linienflug oder Billigflug handelt, auch Ihre Buchungsklasse beeinflusst den Anspruch auf Entschädigung nicht. Ein Schadensersatz kann immer pro Person eingefordert werden und nicht pro Koffer. Teilen sich zwei Passagiere einen Koffer, gilt für beide die Haftungshöchstgrenze von bis zu ca. 1.600 Euro (1.288 SZR).

Wie hoch ist der Schadensersatz bei einem Gepäckschaden?

Die Haftungsgrenze beträgt für einen Gepäckschaden im Montrealer Übereinkommen 1.288 SZR. SZR ist eine künstliche, 1969 vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingeführte Währung. Diese virtuelle Währung wird am Tag des Schadensereignisses in Euro umgerechnet und entspricht in etwa 1.600 Euro. Dieser Betrag ist aber keine Pauschale pro Gepäckschaden. Der zu ersetzende Schaden wird den Angaben des Reisenden berechnet. Für den Ärger, oder die verlorene Zeit erhält man leider keine Entschädigung.

Der Anspruch auf Schadensersatz gilt pro Person

FairPlane Unternehmenssprecher Prof. Dr. Ronald Schmid: “Der EUGH hat in seinem Urteil vom 22.11.2012-C-410/11 entschieden, dass ein Reisender vom Luftfrachtführer Schadensersatz für den Verlust seiner Gegenstände fordern kann, die sich in einem von einem Mitreisenden aufgegebenen Gepäckstück befunden haben. Folglich ist nicht nur dem Reisenden Schadensersatz zu leisten, der sein eigenes Reisegepäck individuell aufgegeben hat, sondern auch dem Reisenden, deren Gegenstände sich in dem von einem Mitreisenden, der denselben Flug genommen hat, aufgegebenen Reisegepäck befunden hat.”

Der Fluglinie mitteilen,

dass Sie Ihre Ticketkosten zurückerstattet haben wollen, weil ihr Flug gestrichen worden ist und der neue Flug für Sie nicht in Frage kommt.

Die Ersatzbeförderung annehmen,

also den von der Fluglinie vorgeschlagenen neuen Flug.

Den Ersatzflug ablehnen

und die Fluglinie nach einem anderen, besser für Sie geeigneten Flug fragen.

Wie beantrage ich eine Entschädigung für mein Gepäckproblem?

Fluglinien lehnen manchmal eine Entschädigung ab, oder bieten Beträge an, die den entstandenen Schaden kaum ausgleichen. Versucht der Passagier seine Ansprüche auf eigene Faust durchzusetzen, benötigt er viel Zeit und starke Nerven. Wir übernehmen gerne den Ärger für Sie. Bei FairPlane können Sie alle Unterlagen zu Ihrem Gepäckschaden einfach und schnell online hochladen. Erfahrene Vertragsanwälte bearbeiten Ihren Fall und kennen sich aus, was Ihnen zusteht und wie viel die Fluglinie zahlen muss. Wichtig ist, dass Sie den Schaden fristgerecht der Fluglinie gemeldet haben. Für Sie besteht kein Kostenrisiko und nur im Erfolgsfall wird eine Provision abgezogen.

Haftet die Fluglinie für beschädigtes oder verloren gegangenes Handgepäck?

Obwohl die Airline nach dem Montrealer Übereinkommen auch bei Schäden am Handgepäck oder an persönlichen Gegenständen haften muss, gilt hier, dass der Passagier ein Verschulden der Airline oder deren Mitarbeiter nachweisen muss. Durch diese hier umgekehrte Beweislast sind Schäden an allen Gegenständen, die das Handgepäck betreffen, in der Praxis seltener zu erset­zen als Schäden bei aufgegebenem Gepäck.

Kann ich Wertgegenstände im Aufgabegepäck transportieren?

Manchmal lassen sich wertvolle Gegenstände nicht im Handgepäck unterbringen und müssen daher aufgegeben werden wie beispielweise Musikinstrumente und Kunstgegenstände.

Hier empfiehlt es sich, diesen besonderen Wert im Gepäck bei der Fluglinie zu deklarieren.

Sie melden den Wert bei der Fluglinie und zahlen dementsprechend auf. Dadurch haftet die Fluglinie bei einer Beschädigung oder Verlust bis zu dem angegebenen Wert und nicht nur bis zu den 1.288 SZR des Montrealer Übereinkommens. Eine Wertdeklaration muss meistens 48h vor dem Abflug erfolgen.

Wie viele Gepäckstücke gehen weltweit pro Jahr verloren?

Laut dem Gepäck Report der SITA (Société Internationale de Télécommunication Aéronautique) 2017 gingen pro 1.000 Passagieren nur 5,3 Gepäckstücke verloren. Besonders häufig (47 % aller Fälle) wird Gepäck bei Anschlussflügen verloren. Die kurzen Umsteigezeiten und die damit verbundenen knappen Zeitfenster für das Umladen des aufgegebenen Koffers machen die Anfälligkeit für Fehler besonders groß.

Was ist der IATA Resolution 753?

Die Resolution 753 wurde entwickelt, um falsche Gepäckabwicklung und den Gepäckbetrug zu reduzieren. Des Weiteren soll die Resolution die Passagierzufriedenheit erhöhen sowie weltweit das allgemeine Gepäckmanagement an Flughäfen optimieren. Der Beschluss wurde im Jahr 2016 gefasst und verpflichtet alle IATA-Fluggesellschaften diese Anforderungen bis zum 1. Juni 2018 zu erfüllen. Der IATA-Beschluss 753 wird im Juni 2018 rechtswirksam. Ab Juni 2018 muss jedes Gepäckstück an vier vorgeschriebenen Schritten innerhalb des Beförderungsprozesses – beim Check-in, bei der Flugzeugbeladung, beim Flugtransfer zwischen Airlines und bei der Ankunft, wenn die Passagiere ihr Gepäck abholen – getrackt werden. Die Fluggesellschaften sind dann in der Lage, sollte ein Flug oder das Gepäck verspätet sein, den Passagieren und Code-Share-Partnern diese Informationen entsprechend mitzuteilen und die angemessenen Maßnahmen zu ergreifen. Dieses Verfahren wird im Bereich der Paketzustellung bereits seit Längerem praktiziert.

Wann muss die Fluglinie bei einem Gepäckschaden nicht zahlen?

Die Fluglinie muss nicht zahlen, wenn der Schaden an Ihrem Gepäck durch einen Mangel am oder im Gepäck selbst hervorgerufen wurde: defekte Schließvorrichtung, verderblicher Inhalt, schlecht verpackte zerbrechliche Dinge, Gegenstände, die bei der Zollkontrolle entfernt werden mussten, weil das Mitführen untersagt ist.

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