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Die Fluggastrecht experten

Flugausfall:
Entschädigung in wenigen Schritten sichern!

ohne Kostenrisiko

in 2 Minuten erledigt

Das sollten Sie bei Flugausfall tun!

Wenn die Fluglinie Ihren Flug streicht, cancelt oder annulliert, müssen Sie darüber schriftlich informiert werden. Sammeln Sie Beweise für die Annullierung entscheidend ist wann Sie informiert wurden, denn davon hängt ein Anspruch auf Entschädigung (bis zu 600 € nach EU-VO) ab. Meist wird Ihnen ein Ersatzflug angeboten, oder die Möglichkeit den Flug selbst umzubuchen. Wenn Sie wegen der Annullierung gar nicht fliegen wollen, können Sie alternativ zur Ersatzbeförderung die Erstattung der Ticketkosten fordern.

Den angebotenen Flug annehmen

Der von der Fluglinie neu angebotene Flug ist die in der EU-VO vorgeschriebene Ersatzbeförderung. Zusätzlich können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Bis zu 600 €, je nachdem wann Sie informiert wurden und wie lange die Flugstrecke ist.

Die Ersatzbeförderung ablehnen

Der angebotene Flug kommt für Sie wegen unzumutbaren Flugzeiten nicht in Frage und Sie wollen selbst einen neuen Flug buchen. Vorsicht! Kontaktieren Sie die Fluglinie und lassen Sie sich die Kostenübernahme bestätigen.

Die Reise nicht mehr antreten

Gerade bei Kurztrips oder Dienstreisen ist ein Ersatzflug einige Tage später oft nicht erwünscht. Sie können die Erstattung der Ticketkosten verlangen und zusätzlich auch den Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 € prüfen lassen.

Bei Flugausfall Geld zurück holen!

Die Fluglinie ignoriert Sie und reagiert auf kein Schreiben? Sparen Sie Zeit und Nerven! Flug online in wenigen Minuten eingeben, dann übernehmen die FairPlane Vertragsanwälte die Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Wann wurden Sie über die Änderung der Flugzeit informiert?

Entscheidend ist der Zeitpunkt, wann Sie von der Annullierung informiert worden sind. Die Fluggesellschaft muss Ihnen deutlich mitteilen (SMS, E-Mail) dass Ihr Flug annulliert wird. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung sowie Ticketkostenrückerstattung oder Ersatzbeförderung kann bestehen, je nachdem wann die Information erfolgt ist.

0-7 Tage

vor Abflug informiert

Hebt Ihr Ersatzflug mehr als eine Stunde früher ab, oder landet mehr als 2 Stunden später, als ursprünglich geplant, haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigung (Ausnahme außergewöhnlicher Umstand).

8-14 Tage

vor Abflug informiert

Anspruch auf eine Ausgleichsleistung (Entschädigung) haben Sie, wenn Ihr Ersatzflug mehr als 2 Stunden früher startet, oder mehr als 4 Stunden später ankommt (Ausnahme außergewöhnlicher Umstand).

Mehr als 14 Tage

vor Abflug informiert

Wurden Sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung des Fluges informiert, besteht leider kein Anspruch auf Entschädigung. Sie können die Ticketkosten zurückfordern oder einen angebotenen Ersatzflug annehmen.

Das sind Ihre Rechte bei Flugausfall

Alternative Beförderung oder Ticketkostenersatz

Die Fluglinie muss Ihnen einen Ersatzflug zum frühest möglichen Zeitpunkt anbieten. Wenn Sie keinen Ersatzflug wollen, müssen Ihre Ticketkosten erstattet werden. Die EU-VO sieht dafür eine Frist von sieben Tagen vor. Zusätzlich kann ein Anspruch auf Entschädigungszahlung bestehen, er hängt davon ab wann Sie über die Annullierung informiert worden sind.

Betreuungsleistung während der Wartezeit

Ab einer Wartezeit von 2 Stunden muss die Fluglinie für Getränke und Mahlzeiten sorgen. Wenn der Abflug erst am nächsten Tag stattfindet muss die Airline auch Hotel und eine Beförderung vom und zum Flughafen organisieren. Passiert das nicht, können Sie sich selbst versorgen. Wählen Sie mittelpreisiges Essen und Hotel, bewahren Sie alle Rechnungen auf, um diese Kosten von der Airline zurückzufordern.

Entschädigung bei Flugausfall: So viel steht Ihnen zu!

Zusätzlich zur Ersatzbeförderung oder der Ticketerstattung kann auch ein Anspruch auf Ausgleichszahlung in der Höhe von bis zu 600 € bestehen. Die Ausgleichszahlung bei Flugausfall richtet sich nach der Länge der Flugstrecke und ist unabhängig vom Ticketpreis.

So kommen Sie zur Flugausfall Entschädigung

Flugnummer, Flugdatum und Flugproblem eingeben. Einige Fragen beantworten, alle betroffenen Reisenden angeben und Sie wissen in fünf Minuten, ob Sie Geld von der Airline bekommen könnten!

Sie können Ihre Entschädigung rückwirkend einfordern

Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung können meist bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden. Die Verjährung richtet sich nach innerstaatlichem Recht. Verzichten Sie nicht auf Geld, das Ihnen zusteht. Prüfen Sie Ihre problematischen Flüge der letzten Jahre einfach online.

Ihre Rechte bei Flugausfall wegen Streik

Information direkt von der Fluglinie verlangen

Sobald Sie Bedenken haben, dass ihr Flug wegen Streik nicht planmäßig stattfindet, sollten Sie sofort die Fluglinie kontaktieren und eine Bestätigung verlangen. Die Fluglinie ist verpflichtet Ihnen eine schriftliche Bestätigung zu senden. Schließlich wurde der ursprünglich geplante Flug geändert und Sie müssen die Reise neu planen. Bereits ab einer Wartezeit von mehr als zwei Stunden muss Ihnen die Fluglinie Betreuungsleistungen anbieten.

Ersatzflug bei Streik

Auch bei Flugausfällen wegen Streik haben Passagiere das Recht auf Beförderung. Wenn Sie von einer Flugannullierung betroffen sind, muss Ihnen die Airline so rasch wie möglich eine gleichwertige Ersatzbeförderung anbieten. Eine gleichwertige Beförderung kann auch per Bahn oder Bus stattfinden. Nicht jede Ersatzbeförderung ist zumutbar. Alternativ zur Ersatzbeförderung können Sie eine Erstattung des Flugtickets verlangen.

Ticketkosten zurück bei Streik

Wird der Flug wegen Streik annulliert, kann man zwischen Ersatzbeförderung oderTicketkosten Rückerstattung wählen. Die Ticketkosten müssen innerhalb von 7 Tagen an den Passagier ohne Abzüge zurück gezahlt werden.

Wird der vom Streik betroffene Flug nicht annulliert, sondern der Abflug verspätet sich, kann man erst ab einer Verspätung von fünf Stunden den Flug stornieren und die Ticketkosten zurückverlangen.

Selbst neuen Flug bei Streik buchen

Wenn Sie sich selbst einen anderen Flug oder einen alternativen Transport (Bus, Bahn oder Mietwagen) organisieren, bleiben Sie vielleicht auf den Kosten sitzen, wenn Ihr Flug dann doch planmäßig stattfindet. Stimmen Sie sich mit der Fluglinie ab – sie muss Ihnen einen alternativen Transport anbieten, oder die Ticketkosten zurückerstatten. Wenn die Fluglinie ausdrücklich bestätigt, dass Sie den neuen Flug selbst buchen sollen, lassen Sie sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

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Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung. *abzgl. Erfolgsprovision

FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

zum Thema Flugausfall und Flugannullierung

Was passiert wenn der Flug ausfällt?

Sie haben eine Flugreise gebucht und die Fluglinie sagt den geplanten Flug ab? In so einer Situation kann die Urlaubsfreude schnell großem Ärger weichen. Immerhin könnten Ihnen bis zu 600 € Entschädigung zustehen. Denn bei einem Flugausfall, auch Annullierung genannt, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn:

  • Sie 14 Tage oder weniger vor dem Zeitpunkt des geplanten Abflugs von der Annullierung informiert werden und keinen Ersatzflug angeboten bekommen
  • Sie zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Zeitpunkt des geplanten Abflugs von der Annullierung informiert werden und einen Ersatzflug angeboten bekommen, der nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Flug abfliegt und nicht mit mehr als 4 Stunden Verspätung (im Vergleich zum ursprünglich gebuchten Flug) am Ziel ankommt
  • Sie weniger als 7 Tage vor dem Zeitpunkt des geplanten Abflugs von der Annullierung informiert werden und einen Ersatzflug angeboten bekommen, der nicht mehr als eine Stunde vor dem ursprünglich geplanten Flug abfliegt und nicht mit mehr als 2 Stunden Verspätung (im Vergleich zum ursprünglich gebuchten Flug) am Ziel ankommt
  • Wenn Sie erst am Flughafen erfahren, dass Ihr geplanter Flug nicht stattfinden kann, haben Sie natürlich ebenfalls Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, sofern der angebotene Ersatzflug mit mehr als 2 Stunden Verspätung am Zielort ankommt
  • Keine außergewöhnlichen Umstände für die Annullierung verantwortlich sind

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nicht nach dem Ticketpreis, sondern nach der Verspätung am Endziel und der Entfernung zwischen dem Start- und dem Zielflughafen:

  • 250 € wenn Sie mit mehr als 3-stündiger Verspätung am Zielort eintreffen und Ihr Reiseziel weniger als 1500 km vom Abflughafen entfernt ist.
  • 400 € wenn Sie mit mehr als 3-stündiger Verspätung am Zielort eintreffen und Ihr Reiseziel zwischen 1500 km und 3500 km vom Abflughafen entfernt ist.
  • 600 € wenn Sie mit mehr als 4-stündiger Verspätung am Zielort eintreffen und Ihr Reiseziel mehr als 3500 km entfernt ist und außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island liegt.
  •  Flüge innerhalb Europas mit über 3.500 km sind auf 400 Euro Entschädigung gedeckelt.

Nicht in allen Fällen haben Sie Anspruch auf die volle Entschädigung. Die Fluglinie kann den Betrag der Ausgleichszahlung um 50% kürzen, wenn Sie mit dem angebotenen Ersatzflug:

  • Bei einer Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen von 1500 km oder weniger nicht mehr als 2 Stunden später als mit dem ursprünglich geplanten Flug ankommen
  • Bei einer Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen zwischen 1500 km und 3500 km nicht mehr als 3 Stunden später als mit dem ursprünglich geplanten Flug ankommen
  • Bei einer Entfernung zwischen Start- und Zielflughafen über 3500 km nicht mehr als 4 Stunden später als mit dem ursprünglich geplanten Flug ankommen und das Ziel außerhalb der europäischen Union liegt

Außerdem können Sie bei einem Flugausfall immer wählen zwischen:

  • Der vollen Rückerstattung des Ticketpreises – und zusätzlich – bei mehreren Flügen: einen kostenlosen Rücktransport zum Ursprungsort, wenn die geplante Reise zwecklos geworden ist (wenn Sie beispielsweise per Verbindungsflug ans Endziel gelangen wollten und nun am Transitflughafen feststecken)
  • Einem Ersatzflug zum Ziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • Einem Ersatzflug zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt

Was muss ich bei Flugausfall tun?

Ein plötzlicher Flugausfall kann strapaziös sein. Vor allem dann, wenn Sie auf einem Flughafen im Ausland gestrandet sind. Dank der europäischen Fluggastrechte werden Sie in dieser Situation finanziell jedoch nicht alleine gelassen, sondern haben Anspruch auf Entschädigung und Betreuungsleistungen. Um diese schnellstmöglich zu erhalten, tun Sie am besten Folgendes:

Stellen Sie sicher, dass Sie den Ausfall des Fluges dokumentieren und lassen Sie sich vom Personal der Airline den Grund der Annullierung schriftlich bestätigen! So stellen Sie sicher, dass die Fluggesellschaft nicht im Nachhinein außergewöhnliche Umstände vorgibt, um Ihnen keine Entschädigung zahlen zu müssen. Im Zweifelsfall muss die Fluglinie nämlich das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen beweisen können.  

Sammeln Sie außerdem Rechnungen von konsumierten Getränken und Snacks am Flughafen. Bei einer Wartezeit von mehr als 2 Stunden könnten Sie bereits Anspruch auf Betreuungsleistungen haben. Ob Sie ein Recht auf Betreuungsleistungen haben, hängt von der Verspätung des Abflugs und der Distanz zwischen Start und Ziel ab:

  • bei Flügen bis zu 1.500 km bei 2 Stunden Abflugverspätung oder mehr
  • bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km bei 3 Stunden Abflugverspätung oder mehr
  • bei Flügen über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) bei 4 Stunden Abflugverspätung oder mehr

Im Anschluss sollten Sie einen schriftlichen Antrag auf Erstattung und Entschädigung bei der Fluglinie stellen. Wenn Sie FairPlane beauftragen, Ihren Anspruch für Sie durchzusetzen, werden Sie ohne Kostenrisiko von unseren Vertragsanwälten vertreten. Nur im Erfolgsfall behält sich FairPlane eine Provision ein.

Wie ist die Regelung bei Dienstreisen?

Der Anspruch auf eine Ausgleichsleistung ist ein persönlicher. Derjenige, der den Schaden erlitten hat, bekommt auch die Zahlung für die Verspätung. Viele denken, dass die Zahlung bei einer Dienstreise dem Arbeitgeber zusteht, denn immerhin steht auf der Reiserechnung der Name des Unternehmens und nicht des Mitarbeiters.

Doch grundsätzlich bezieht sich die EU-Fluggastrechteverordnung ausschließlich auf die betroffenen Fluggäste. Daher bekommt der Arbeitnehmer selbst die Entschädigung Es kann aber sein, dass der Arbeitgeber vom Mitarbeiter verlangt, den Schadenersatz an ihn abzutreten. Gerade bei größeren Firmen kann das in den Reiserichtlinien oder im Arbeitsvertrag festgelegt sein.

Wann muss eine Airline keine Entschädigung zahlen?

Wenn sie mehr als 14 Tage vor dem geplanten Abflug von der Annullierung informiert werden, haben Sie kein Recht auf eine Entschädigung. Die Rückforderung des Ticketpreises oder ein Alternativflug zum Reiseziel stehen Ihnen in diesem Fall jedoch trotzdem zu.

Gleiches gilt, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung des Fluges verhindern.  

Der Europäische Gerichtshof führt Beispiele für außergewöhnliche Umstände an:

  • Instabile politische Umstände am Abflug- oder Zielort (z.B. Krieg oder Terrorgefahr)
  • Gefährliche Wetterlage wie zum Beispiel ein massives Unwetter
  • Naturkatastrophen wie etwa ein Vulkanausbruch
  • Sicherheitsrisiken (technische Probleme, die beispielsweise auf mangelnder Wartung des Flugzeuges basieren sind kein außergewöhnlicher Umstand)
  • Ein Streik, der dazu führt, dass der Flug nicht durchgeführt werden kann. Ob bei einem Streik tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss immer im Einzelfall geklärt werden.

Außerdem haben Sie kein Recht auf Entschädigung, wenn Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Sie nicht befördert werden. Die Airline kann Ihnen die Beförderung in folgenden Fällen verweigern:  

  • Sie waren nicht rechtzeitig beim Check-in
  • Sie haben eine ansteckende Krankheit
  • Sie verhalten Sich äußerst unkooperativ und aggressiv und stellen eine Gefahr für andere Passagiere oder das Personal dar (z.B. stark alkoholisiert)
  • Sie können keine gültige Buchung vorweisen
  • Sie haben nicht alle notwendigen Reisedokumente dabei (z.B. Reisepass oder Visum)
  • Angaben auf Ihren Reisedokumenten sind fehlerhaft

Welche Entschädigung steht mir bei Ausfall zu?

Zusätzlich zu einem neuen Flug zum gleichen Ziel oder der Rückerstattung des Ticketpreises haben Sie Recht auf Entschädigung in folgender Höhe:

  • 250 €, wenn der Zielflughafen bis zu 1500 km vom Abflughafen entfernt liegt
  • 400 €, wenn der Zielflughafen mehr als 1500 km vom Abflughafen entfernt liegt
  • 600 €, wenn der Zielflughafen mehr als 3500 km vom Abflughafen entfernt liegt und außerhalb der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island liegt. 
  •  Flüge innerhalb Europas mit über 3.500 km sind auf 400 Euro Entschädigung gedeckelt.

Die Summe der Entschädigung reduziert sich um 50%, wenn Ihnen die Fluglinie einen Ersatzflug anbietet, durch den Sie:

  • bei einer Entfernung bis zu 1500 km vom Startflughafen mit maximal 2 Stunden Verspätung am Zielort ankommen
  • bei einer Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km mit maximal 3 Stunden Verspätung am Zielort ankommen
  • bei einer Entfernung von über 3500 km mit maximal 4 Stunden Verspätung am Zielort ankommen

Die Ausgleichszahlung steht Ihnen nur dann zu, wenn: 

  • Sie 14 Tage oder weniger vor dem Zeitpunkt des geplanten Abflugs von der Annullierung informiert werden und keinen Ersatzflug angeboten bekommen
  • Sie zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Zeitpunkt des geplanten Abflugs von der Annullierung informiert werden und einen Ersatzflug angeboten bekommen, der nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Flug abfliegt und nicht mit mehr als 4 Stunden Verspätung (im Vergleich zum ursprünglich gebuchten Flug) am Ziel ankommt
  • Sie weniger als 7 Tage vor dem Zeitpunkt des geplanten Abflugs von der Annullierung informiert werden und einen Ersatzflug angeboten bekommen, der nicht mehr als eine Stunde vor dem ursprünglich geplanten Flug abfliegt und nicht mit mehr als 2 Stunden Verspätung (im Vergleich zum ursprünglich gebuchten Flug) am Ziel ankommt
  • Wenn Sie erst am Flughafen erfahren, dass Ihr geplanter Flug nicht stattfinden kann, haben Sie natürlich ebenfalls Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, sofern der angebotene Ersatzflug mit mehr als 2 Stunden Verspätung am Zielort ankommt
  • Keine außergewöhnlichen Umstände für die Annullierung verantwortlich sind

Haben Kleinkinder und Babys Anspruch auf Entschädigung?

Damit auch das mitreisende Kind eine Zahlung für den Flugausfall bekommt, muss für das Ticket bezahlt worden sein und eine Buchungsbestätigung muss vorliegen. Die Höhe der Entschädigung ist dabei unabhängig von den Ticketkosten.

Auch wenn für das Kind weniger gezahlt wurde, als für einen regulären Sitzplatz, hat es Anspruch auf Entschädigung. Als Faustregel gilt, sobald das Kind einen eigenen Sitzplatz hatte, hat es auch einen Anspruch. Fliegt das Kleinkind jedoch kostenlos mit, muss die Airline keine Ausgleichszahlung leisten.

Wie wird die Entfernung für eine Ausgleichszahlung tatsächlich berechnet?

Für die Berechnung der Entfernung wird die Großkreismethode angewendet. Das heißt, dass sich die Flugdistanz nach der Luftlinie der Entfernung zwischen beiden Flughäfen berechnet und nicht nach der tatsächlich geflogenen Route.

Wie schnell bekomme ich das Geld?

Wenn Sie FairPlane per Eingabe Ihrer Flugdetails und Unterlagen mit dem Durchsetzen Ihres Anspruchs auf Entschädigung beauftragen werden zunächst alle Unterlagen geprüft.

Wenn Ihre unterschriebene Vollmacht und die Buchungsunterlagen vorliegen, kann es losgehen.

 Ihr Anspruch wird geprüft und dann fordern unsere Anwälte die Fluglinie zur Zahlung bereits zur Zahlung Ihrer Entschädigung auf. Es wird eine Frist gesetzt, bis zu der die Zahlung bei unseren Anwälten einlangen muss. Verstreicht diese Frist ohne Zahlungseingang, wird ein neuer Mahnlauf gestartet.

Trifft dennoch keine Zahlung ein, wird Klage gegen das Luftfahrtunternehmen geprüft. Sobald ein Gerichtsverfahren gegen die Fluglinie angestrengt werden muss, kann es mehrere Monate dauern. Die Vergabe der Gerichtstermine obliegt dem Gericht und kann die Dauer bis zu einem Urteil auch erheblich verlängern, je nachdem wie überlastet das Gericht ist. 

Wie lange es dauert, bis Sie das Geld bekommen hängt von der Kooperationsbereitschaft der Airline ab. Reagiert sie rasch auf die außergerichtliche Mahnung geht es bedeutend schneller, als wenn sie es auf eine Klage unserer Anwälte ankommen lässt. 

Sie werden auf Ihrem Kundenkonto laufend über den Fortschritt Ihres Falles informiert. Sobald Ihr Fall in Bearbeitung ist, geht alles seinen Weg und die Vertragsanwälte vertreten Sie. Bitte bringen Sie etwas Geduld auf, denn wenn ein Verfahren geführt werden muss, dauert es einfach länger, bis eine Entscheidung vorliegt.

Mit der Beauftragung von FairPlane werden Sie von unseren spezialisierten Vertragsanwälten ohne Kostenrisiko vertreten. Nur wenn wir Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchsetzen, fällt eine Provision an.

Unter welchen Umständen muss die Fluglinie nicht zahlen?

Es gibt mehrere Fälle, in denen Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. 

Wenn die Fluggastrechte Verordnung auf Ihren Flug keine Anwendung findet, weil der Flug nicht innerhalb der EU stattgefunden hat (z.B. Flug von New York nach Sydney).

Wenn Sie aus einem Drittstaat (Türkei) mit einer Fluglinie, die keinen Sitz in der EU hat (Turkish Airlines) in die EU geflogen sind (kein Anwendungsbereich der EU-VO 261/2004).

Wenn Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Sie nicht befördert werden. Die Airline kann Ihnen die Beförderung in folgenden Fällen verweigern:  

  • Sie waren nicht rechtzeitig beim Check-in
  • Sie haben eine ansteckende Krankheit
  • Sie verhalten Sich äußerst unkooperativ und aggressiv und stellen eine Gefahr für andere Passagiere oder das Personal dar (z.B. stark alkoholisiert)
  • Sie können keine gültige Buchung vorweisen
  • Sie haben nicht alle notwendigen Reisedokumente dabei (z.B. Reisepass oder Visum)
  • Angaben auf Ihren Reisedokumenten sind fehlerhaft

Wenn eine Flugverspätung auf Gründe zurückzuführen ist, die die Fluglinie auch nicht unter dem Ausschöpfen aller Möglichkeiten verhindern hätte können, liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor. Beispielsweise ein Unwetter, ein Vulkanausbruch oder aber terroristische Aktivitäten (Höhere Gewalt).

Wenn Bodenpersonal streikt, wird ein außergewöhnlicher Umstand zu bejahen sein. Der Streik des eigenen Personals der Fluglinie ist nicht automatisch ein Grund für keine Zahlung.

Da die EU-Fluggastrechteverordnung nur vom EuGH (Europäischer Gerichtshof) ausgelegt werden kann, werden viele unbestimmte Gesetzesbegriffe erst im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens durch den Europäischen Gerichtshof entschieden. Zum Thema Streik wurde bereits öfter festgestellt, dass dieser nicht automatisch einen außergewöhnlichen Umstand darstellt und damit die Airline nichts zahlen muss.

Der europäische Gerichtshof führt Beispiele für außergewöhnliche Umstände an:

  • Instabile politische Umstände am Abflug- oder Zielort (z.B. Krieg oder Terrorgefahr)
  • Gefährliche Wetterlage wie zum Beispiel ein massives Unwetter
  • Naturkatastrophen wie etwa ein Vulkanausbruch
  • Sicherheitsrisiken (technische Probleme, die beispielsweise auf mangelnder Wartung des Flugzeuges basieren sind kein außergewöhnlicher Umstand)
  • Ein Streik, der dazu führt, dass der Flug nicht durchgeführt werden kann. Ob bei einem Streik tatsächlich außergewöhnliche Umstände vorliegen, muss immer im Einzelfall geklärt werden.
Warum erhalte ich bei außergewöhnlichen Umständen kein Geld?

Wenn der Grund für die Verspätung von der Fluglinie nicht zu verhindern gewesen wäre (z.B. bei einem Vulkanausbruch), muss die Fluglinie auch keine Ausgleichszahlung leisten. Naturkatastrophen, Krieg und Terroranschläge liegen beispielsweise nicht im direkten Einflussbereich der Airline, deshalb haben Sie in solchen Fällen auch keinen Anspruch auf Entschädigung.

Die Fluglinie will nicht zahlen – Was soll ich tun?

Sie haben die Fluglinie schon mehrmals angeschrieben, erhalten aber keine Antwort? Das ist nicht fair! Obwohl Passagiere einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung haben, werden Anträge auf Entschädigung von Fluggesellschaften häufig abgewiesen oder ignoriert. 

Mit der Beauftragung von FairPlane sparen Sie Zeit und Nerven. Denn damit werden Sie von unseren spezialisierten Vertragsanwälten ohne Kostenrisiko vertreten. Nur wenn wir Ihre Entschädigungsforderung erfolgreich durchsetzen, fällt eine Provision an. 

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