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Die Fluggastrecht experten

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Flugticket stornieren

Stand 09.04.2020

 

Gute Geschäftsbeziehungen sind klar und fair geregelt. Mit den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FP Passenger Service GmbH, mit dem Sitz in Wien, und der Geschäftsanschrift in 1010 Wien, Fleischmarkt 3-5/14 (in der Folge kurz: FairPlane oder wir) vereinbaren wir die Grundlage für unseren gemeinsamen Weg zu Ihrer Entschädigung.

Damit Sie schnell finden, was Sie suchen, ist der nachstehende Text mit Überschriften, Einleitungen und Fragen am linken Rand gegliedert. Sie dienen Ihrer Orientierung und definieren und begrenzen nicht den Inhalt.

 

§ 1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen der FP Passenger Service GmbH und dem jeweiligen Auftraggeber abgeschlossenen Verträgen. FairPlane unterstützt den Auftraggeber im Rahmen des Vertrages bei der Rückforderung der Ticketkosten für stornierte Flüge (nachfolgend „Flugstorno” genannt) gegen den Vertragspartner des Beförderungsvertrages. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch vor.

1.2. Der Vertragsinhalt, alle sonstigen Informationen, Kundendienst, Dateninformationen und Beschwerdeerledigung werden durchgängig in deutscher Sprache angeboten.

§ 2. Vertragsabschluss und Leistungen

2.1. Das von FairPlane unterbreitete Angebot zur Unterstützung bei der Durchsetzung der unter § 1 bezeichneten Rückforderung von Ticketkosten ist unverbindlich. Der Auftraggeber gibt mit dem Einreichen der Forderung FairPlane ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab, an das er 14 Tage gebunden ist. Die anschließend von FairPlane verschickte Eingangsbestätigung bzw. weitere Informationsnachfragen stellen noch keine Annahme des Angebots dar. Die Annahme des Angebots erfolgt durch ausdrückliche Erklärung seitens FairPlane und/oder der beauftragten Vertragsanwälte gegenüber dem Auftraggeber.

2.2. FairPlane unterstützt den Auftraggeber ausschließlich bei der Rückforderung der Ticketkosten für von der Fluglinie stornierten Flügen, nebst sämtlichen zugehörigen Nebenforderungen und Zinsen. Weitere Ansprüche, sei es aus der Fluggastverordnung oder aus anderen zwischenstaatlichen Verträgen oder im Rahmen des dem Flug zu Grunde liegenden Vertragsverhältnisses oder aufgrund sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, werden von FairPlane bzw. durch die Vertragsanwälte nicht bearbeitet.

2.3. Eine Rechtsberatung oder Rechtsvertretung wird von FairPlane keinesfalls erbracht und auch nicht geschuldet. FairPlane nimmt insbesondere keine rechtliche (Vor-)prüfung der Ansprüche des Auftraggebers vor. FairPlane wird als Unternehmen für den Auftraggeber ausschließlich besorgend sowie im Rahmen der Erhebung, Aufbereitung und Verwaltung von Flug-  und sonstigen Daten in der FairPlane-Datenbank tätig. Eine Durchsetzung des Anspruchs erfolgt nach Wahl von FairPlane durch einen oder mehrere nachfolgende Rechtsanwälte: Matthias Reiter, Claudia Vitek, Holger Hopperdietzel, Skribe Rechtsanwälte GmbH, Franziska Puschkarski (nachfolgend „Vertragsanwälte” genannt).

2.4. FairPlane wird als Unternehmen für den Auftraggeber besorgend hinsichtlich der Anwaltsleistungen sowie im Rahmen der Erhebung, Aufbereitung und Verwaltung von Flug- und sonstigen Daten in der FairPlane -Datenbank tätig.

2.5. FairPlane ist ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, mit der außergerichtlichen und der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung die Vertragsanwälte zu beauftragen und im Rahmen dessen die vom Auftraggeber übermittelten Informationen und Daten an diese weiterzuleiten. Der Auftraggeber stimmt der Beauftragung der Vertragsanwälte sowohl mit der außergerichtlichen als auch der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung, insbesondere der Einbringung von Klagen gegen die Fluggesellschaft oder von Anträgen bei Schlichtungsstellen oder sonstigen Behörden, und der Übermittlung von Informationen und Daten ausdrücklich zu. Durch die Beauftragung der Vertragsanwälte kommt ein Vollmachtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Vertragsanwalt sowie ein Auftragsverhältnis zwischen FairPlane und dem jeweiligen Vertragsanwalt zustande. Werden die Vertragsanwälte beauftragt, ist FairPlane verpflichtet, den Auftraggeber von den Kosten der Vertragsanwälte sowie von allen damit verbunden Kosten der Rechtsverfolgung einschließlich der Gerichtskosten, Pauschalgebühren und der gegnerischen Rechtsanwaltskosten freizustellen und ihn diesbezüglich schad- und klaglos zu halten, sofern diese aufgrund gerichtlicher Entscheidung vom Auftraggeber zu tragen oder aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen gegenüber der Fluggesellschaft nicht durchsetzbar sind.

2.6. Im Rahmen eines wirtschaftlichen und gewissenhaft ausgeübten Ermessens sind die Vertragsanwälte in ihrer Entscheidung über die Art und Weise der Durchsetzung des Anspruchs gegen den Vertragspartner des Beförderungsvertrages frei. Die Vertragsanwälte sind insbesondere dazu berechtigt, Vergleichsangebote (Gutscheine etc) ohne vorherige Abstimmung mit dem Auftraggeber abzulehnen.

§ 3. Obliegenheiten und Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber wird die Vertragsanwälte bei der Durchsetzung der Forderung unterstützen und sämtliche ihm bekannten und für die Bearbeitung relevanten Daten und Informationen FairPlane oder den Vertragsanwälten zur Verfügung stellen. Auf Nachfrage von FairPlane oder den Vertragsanwälten wird der Auftraggeber zugehörige Unterlagen, wie insbesondere Buchungsbestätigungen oder sonstige Flugnachweise während der gesamten Vertragslaufzeit an FairPlane überlassen. Der Auftraggeber wird FairPlane unverzüglich nach dem Einreichen der Forderung sämtliche bisherige Korrespondenz mit der Fluggesellschaft zur Verfügung stellen. Stellt der Auftraggeber nach der dritten Anforderung in Textform vorstehend benannte Unterlagen unentschuldigt nicht zur Verfügung, ist FairPlane berechtigt, dem Auftraggeber für Urgenztelefonate einmalig 1,50 EUR inkl. Umsatzsteuer im Erfolgsfall in Rechnung zu stellen. Weiters ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Nachfrage von FairPlane oder deren Vertragsanwälten die Bevollmächtigung der Vertragsanwälte durch ihn schriftlich auf einer vorgefertigten und an ihn übersandten Erklärung zu bestätigen.

3.2. Der Auftraggeber versichert durch die Akzeptanz dieser AGB, dass er sämtliche Flug- und Vertragsdaten nach bestem Wissen und Gewissen abgegeben hat, dass er selbst Inhaber der vertragsgegenständlichen Forderung ist bzw. darüber verfügen darf sowie dass er keine über seine Angaben hinausgehenden Rückzahlungen bereits erhalten hat.

3.3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, FairPlane unverzüglich zu informieren, wenn Zahlungen im Zusammenhang mit dem vertragsgegenständlichen Beförderungsvertrag, insbesondere dessen Rückabwicklung, an ihn direkt geleistet werden oder wenn er in diesem Zusammenhang vom Vertragspartner oder Dritten direkt an ihn adressierte Schreiben erhält. Der Auftraggeber erteilt seine ausdrückliche Zustimmung, dass die Fluggesellschaft ausschließlich an FairPlane und/oder die Vertragsanwälte schuldbefreiend leisten kann.

3.4. Der Auftraggeber verpflichtet sich weiters, für die Dauer der Vertragslaufzeit ohne Zustimmung von FairPlane keine eigenen Handlungen oder Verfahren zu führen sowie keine rechtsverbindlichen Erklärungen, insbesondere gegenüber seinem Vertragspartner aus dem Beförderungsvertrag, abzugeben. Soweit der Vertragspartner des Beförderungsvertrages oder Vertreter desselben mit dem Auftraggeber selbst in Kontakt treten, wird der Auftraggeber FairPlane unverzüglich in Kenntnis setzen.

3.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vertragsgegenständliche Forderung nur mit der vorherigen Einwilligung von FairPlane an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.

3.6. Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus § 3 nicht oder nicht ausreichend nach, so ist FairPlane neben der Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund auch berechtigt, vom Auftraggeber einen Kostenbeitrag in Höhe von 36,- € inkl. Umsatzsteuer zu fordern. Dies gilt nur, wenn die angeforderte Mitwirkung in einem angemessenen Verhältnis zum Aufwand und dem Erstattungsprozess steht.

§ 4. Vergütung und Abrechnung

 

4.1. Für ihre Leistungen erhält FairPlane eine pauschale erfolgsabhängige Provision gestaffelt nach der Höhe der tatsächlich geleisteten Rückzahlung ohne Zinsen und allfälliger Nebenforderungen wie folgt:

4.1.1. Erfolgt die Rückerstattung der Fluglinie (Geldeingang bei den Vertragsanwälten) innerhalb von 7 Tagen nach dem Tätig werden der Vertragsanwälte wird keine Erfolgsprovision für unsere Leistung fällig.

4.1.2. Erfolgt die Rückerstattung oder Teilzahlungen (Geldeingang bei den Vertragsanwälten) später als 7 Tage  nach dem Tätig werden der Vertragsanwälte erhält FairPlane eine pauschale erfolgsabhängige Provision gestaffelt nach der Höhe der tatsächlich geleisteten Rückzahlung ohne Zinsen und allfälliger Nebenforderungen wie folgt:

Rückerstattung/Ticketkosten  Erfolgsprovision (ohne allfällige Zinsen & inkl. Mehrwertsteuer) für Geldeingang von Airline zwischen 8 und 14 Tagen  Erfolgsprovision  (ohne allfällige Zinsen & inkl. Mehrwertsteuer) für Geldeingang von Airline nach 14 Tagen (inkl. außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigwerden der Vertragsanwälte)
€ 0,01 bis € 49,99 0,00 € 0,00 €
€ 50,00 bis € 99,99 7,00 € 14,00 €
€ 100,00 bis € 149,99 14,00 € 28,00 €
€ 150,00 bis € 199,99 21,00 € 42,00 €
€ 200,00 bis € 249,99 28,00 € 56,00 €
250 €,00 bis € 299,99 35,00 € 70,00 €
€ 300,00 bis € 349,99 42,00 € 84,00 €
€ 350,00 bis € 399,99 49,00 € 98,00 €
400 €,00 bis € 449,99 56,00 € 112,00 €
€ 450,00 bis € 499,99 63,00 € 126,00 €
und in 49,99 € Schritten fortlaufend    

 

4.2 FairPlane und/oder die betrauten Vertragsanwälte sind berechtigt, die Vergütung (Ziffer 4.1) von den Zahlungen in Abzug zu bringen, die an FairPlane oder die Vertragsanwälte geleistet werden. Nach Erhalt der Forderung wird FairPlane oder die Vertragsanwälte den entsprechend verringerten Betrag auf ein vom Auftraggeber angegebenes Konto überweisen. Wird eine falsche Kontoverbindung durch den Auftraggeber angegeben und wurde auf dieses Konto überwiesen, gilt diese Verpflichtung von FairPlane als erfüllt.

4.3 Für den Fall, dass die Vertragsanwälte die Forderung des Auftraggebers nicht durchsetzen können, entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. FairPlane stellt den Auftraggeber von sämtlichen Kosten im Sinne der Ziffer 2.5. frei. Sollte der Vertragspartner des Beförderungsvertrages, sei es außergerichtlich oder gerichtlich, einen Ersatz der Kosten der Vertragsanwälte oder der Gerichtskosten, Pauschalgebühren und gegnerischen Rechtsanwaltskosten oder Ersatz von Generalunkosten oder einen Ersatz sonstiger mit der Rechtsverfolgung verbundenen Kosten mit Ausnahme der Ausgleichszahlung (nachfolgend „Kostenersatzansprüche” genannt) selbst leisten oder hierzu gerichtlich verpflichtet werden, steht dieser Kostenersatz ausschließlich FairPlane zu. Der Auftraggeber hat auch in diesem Fall keinen Anspruch auf Ersatz der Vergütung gemäß Ziffer 4.1. Soweit rechtlich zulässig tritt der Auftraggeber die Kostenersatzansprüche, soweit sie ihm zustehen, an FairPlane zur Einziehung ab, sodass FairPlane auch nach Beendigung des Vertrages berechtigt ist, diese im eigenen Namen geltend zu machen. Die vom Vertragspartner des Beförderungsvertrages geleisteten Verzugszinsen stehen jedenfalls zur Gänze dem Auftraggeber zu.

4.4. FairPlane ist nur auf Anfrage des Auftraggebers verpflichtet, den diesem überwiesenen Betrag aufzuschlüsseln und den tatsächlich erhaltenen Erstattungsbetrag nachzuweisen.

4.5. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Auftraggebers stehen, rechtskräftig festgestellt oder von FairPlane anerkannt wurden.

4.6. FairPlane und/oder die beauftragten Vertragsanwälte haften – soweit gesetzlich zulässig – außer bei Personenschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.7. Der Auftraggeber tritt hiermit an FairPlane zur Sicherstellung der pauschalen erfolgsabhängigen Provision unwiderruflich und unentgeltlich einen Teil seines Anspruchs auf Rückerstattung der Ticketkosten in Höhe der unter 4.1.2. aus dem Gesamtflugpreis der Buchung des Auftraggebers zu berechnenden Vergütung gegenüber dem ausführenden Luftfahrtunternehmen und/oder dem vertraglichen Luftfrachtführer ab (Sicherungszession). FairPlane erklärt damit sein Einverständnis und nimmt die Abtretung an. Bei erfolgloser Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Auftraggeber und FairPlane erfolgt eine Rückabtretung des Anspruchs von FairPlane an den Auftraggeber. Zu einer allfälligen späteren Rückabtretung erklärt der Auftraggeber bereits jetzt sein Einverständnis.

 

§ 5. Beendigung des Vertrages und Rücktritt

 

5.1. Der Auftraggeber ist berechtigt, binnen sieben Werktagen von diesem Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten. Die Frist berechnet sich ab dem Vertragsabschluss gemäß Ziffer 2.1. Samstage und Sonn- und Feiertage werden in diese Frist nicht eingerechnet. Der Auftraggeber kann den Rücktritt aber bereits nach Einreichen der Forderung erklären.

5.2. Das Vertragsverhältnis zwischen FairPlane, den beauftragten Vertragsanwälten und dem Auftraggeber endet, wenn die Forderung der Ticketkosten gezahlt wurde und FairPlane und/oder die Vertragsanwälte den anteiligen Betrag an den Auftraggeber weitergeleitet hat.

5.3. Das Vertragsverhältnis endet weiters durch Erklärung von FairPlane, dass die Forderung wegen Aussichtslosigkeit der Beitreibung nicht weiter durchsetzen werden kann. Die Beurteilung der Aussichtslosigkeit erfolgt durch die Vertragsanwälte und steht diesen hierbei ein eigenes Ermessen unter der Bedingung einer pflichtgemäßen Prüfung zu.

5.4. Für den Fall, dass die Vertragsanwälte innerhalb von sechs Wochen nach Auftragserteilung nicht aktiv gegenüber der Fluggesellschaft geworden sind oder trotz eingeleiteter Maßnahmen innerhalb von zwölf Monaten keine Begleichung der Forderung erreichen konnten, steht dem Auftraggeber ein ordentliches Kündigungsrecht des Vertrages zu. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und entfaltet sofortige Wirkung.

5.5. Im Übrigen ist das Vertragsverhältnis von beiden Seiten aus wichtigem Grund kündbar. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber gegenüber FairPlane oder den Vertragsanwälten falsche Angaben gemacht hat.

5.6. Mit Beendigung des Vertrags zwischen dem Auftraggeber und FairPlane endet auch das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragsanwalt.

 

§ 6. Datenschutz

 

Grundsätzlich gilt: Die Daten des Auftraggebers verwendet und verarbeitet der Auftragnehmer nur nach strengen Datenschutzbestimmungen. Der Auftragnehmer richtet sich nach den Vorgaben des österreichischen E-Commerce-Gütezeichens und erkennt den Internet Ombudsmann als außergerichtliche Schlichtungsstelle an. Bei weiteren Fragen zum Thema Streitschlichtung kann sich der Auftraggeber an office@fairlpane.de oder den Internet Ombudsmann unter www.ombudsmann.at wenden. Informationen zur Zuständigkeit des Internet Ombudsmann stehen unter http://www.ombudsmann.at/schlichtung.php/cat/2/title/So_funktioniert%27s#a2.

 

§ 7. Salvatorische Klausel

 

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Teile. Es gelten anstatt der ungültigen Bestimmung jene als vereinbart, welche rechtswirksam bzw. gesetzlich zulässig sind und dem Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen sowie der Absicht der Parteien am nächsten kommen.

 

§ 8. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Sonstiges

 

8.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Zahlungen sowie sämtliche sich zwischen FairPlane und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten aus dem zwischen den Parteien abgeschlossen Vertrag ist, soweit gesetzlich insbesondere konsumentenschutzrechtlich zulässig, der Firmensitz von FairPlane in 1010 Wien. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so kann für eine Klage gegen ihn nur die Zuständigkeit des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung des Auftraggebers liegt. In diesem Fall findet der Gerichtsstand am Firmensitz von FairPlane in 1010 Wien keine Anwendung.

8.2. Für sämtliche sich aus den Verträgen zwischen FairPlane und dem Auftraggeber ergebenden formellen und materiellen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

8.3. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bestehen nicht und bedürfen grundsätzlich, soweit gesetzlich insbesondere konsumentenschutzrechtlich zulässig, der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses selbst.

 

§ 9. Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

FP Passenger Service GmbH
Fleischmarkt 3-5/14
1010 Wien
Tel.: +4315320146
Fax: +4315320146-46
E-Mail: office@fairplane.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

Muster-Widerrufsformular

An
FP Passenger Service GmbH
Fleischmarkt 3-5/14
1010 Wien

E-Mail: office@fairplane.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:

Bestellt am:

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):

Datum:

___________
(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung