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Die Fluggastrecht experten

Flugprobleme mit Air France (AF)?

Jetzt Entschädigung einfordern!

Wir setzen Ihren Anspruch nach der EU-Fluggastrechteverordnung durch.

In wenigen Schritten zur Entschädigung.

In folgenden Fällen kann Anspruch auf Entschädigung bestehen:

Was steht mir bei einem Flugproblem mit Air France zu?

Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt die Rechte von Passagieren bei Flugproblemen.

Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250 €, 400 € oder 600 €. Der Ticketpreis spielt für die Entschädigung keine Rolle.

Auch bei einer Überbuchung(Sie haben ein gültiges Ticket, Ihnen wird aber das Boarding verweigert) oder einem verpassten Anschlussflug kann Ihnen eine Ausgleichsleistung zustehen. 

Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung ist immer die Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung und es darf kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen.

Wird ihr Flug annulliert, oder gestrichen, kommt es auf den Zeitpunkt an, WANN Sie von der Fluglinie darüber informiert worden sind.

  • Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert worden sind, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben.
  • Wurden sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ticketkostenrückerstattungoder Ersatzbeförderung. Eine Entschädigungszahlung steht Ihnen dann leider nicht zu.
  • Die Rechte bei Problemen mit dem Gepäck regelt das Montrealer Übereinkommen. Ist das Gepäck verspätet, beschädigt oder verloren gilt es sehr kurze Fristen und unterschiedliche Meldepflichten einzuhalten, um eine Zahlung von bis zu ca. 1600 € von der Fluglinie zu erhalten.
  • Wenn sich Ihr Flug verspätet, oder verlegt wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Fluglinie muss Ihnen Snacks, Getränke und Kontaktaufnahmen ermöglichen. Das kann auch ein Hotelaufenthalt bis zum Abflug sein. Sollte die Fluglinie dies nicht tun, sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben, es muss rückerstattet werden, auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen.

Was kann ich bei einem Flugproblem mit Air France tun?

Sammeln sie Beweise und dokumentieren Sie das Problem. Heben Sie alle Reiseunterlagen auf. Beachten Sie besonders bei Problemen mit dem Gepäck die unterschiedlichen und sehr kurzen Fristen.

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Schnell, einfach und ohne Risiko zur Entschädigung. *abzgl. Erfolgsprovision

Wissenswertes zur Fluggesellschaft Air France

Air France ist die nationale Fluggesellschaft Frankreichs und hat den Sitz in Paris und die Basis auf dem Flughafen Paris-Charles-de-Gaulle. Gegründet wurde die Fluglinie 1933. Im Mai 2004 übernahm Air France die niederländische Fluggesellschaft KLM Royal Dutch Airlines. Während der Weltwirtschaftskrise ab 2007 geriet die Fluglinie in die Verlustzone. Air France ist international unterwegs und arbeitet mit über 50 Codeshare-Partnern zusammen.

FAQ’s

Häufig gestellte Fragen

zu Flugproblemen mit Air France

Wann steht mir eine Entschädigung, wann eine Rückerstattung zu?

Wird ihr Flug annulliert, oder gestrichen, kommt es auf den Zeitpunkt an, WANN Sie von der Fluglinie darüber informiert worden sind.

  • Wenn Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflug informiert worden sind, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben.
  • Wurden sie mehr als 14 Tage vor dem Abflug informiert, haben Sie Anspruch auf Ticketkostenrückerstattung oder Ersatzbeförderung. Eine Entschädigungszahlung steht Ihnen dann leider nicht zu.

Was steht mir neben der Entschädigung sonst noch zu?

Wenn sich Ihr Flug verspätet, oder verlegt wird, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen. Die Fluglinie muss Ihnen Snacks, Getränke und Kontaktaufnahmen ermöglichen. Das kann auch ein Hotelaufenthalt bis zum Abflug sein. Sollte die Fluglinie dies nicht tun, sammeln Sie die Belege für Ihre Ausgaben, es muss rückerstattet werden, auch beim Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen.

Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Flugverspätung mit Air France?

Wenn Sie mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielflughafen ankommen, können Sie Anspruch auf eine Entschädigungszahlung haben. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der zurückgelegten Flugstrecke und beträgt 250 €, 400 € oder 600 €. Der Ticketpreis spielt für die Höhe der Entschädigung keine Rolle.

Wie kann ich meine Entschädigung und Rückerstattung einfordern?

Einfach online in drei Minuten Ihr Flugproblem bei FairPlane eingeben. Unterlagen hochladen, die Vollmacht für die Vertragsanwälte online mit DocuSign unterschreiben und wir beginnen zu arbeiten.

Wie lange kann ich meine Entschädigung und Rückerstattung einfordern?

Der Anspruch auf Entschädigung und Ticketkostenerstattung verjährt innerhalb von drei Jahren ab dem Schadenszeitpunkt.

Wann muss die Fluglinie keine Entschädigung zahlen?

Beim Vorliegen von „außergewöhnlichen Umständen“. Das sind Ereignisse, die die Fluglinie nicht beeinflussen kann, auch wenn Sie alle möglichen Maßnahmen dagegen ergreift. Beispielsweise Unwetter, Vogelschlag, oder Terrorismus. Streik zählt nach jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Das Vorliegen muss in einem Gerichtsverfahren im Einzelfall geprüft werden und von der Airline auch bewiesen werden. Technische Probleme zählen nicht zu außergewöhnlichen Umständen.

Welche Möglichkeiten habe ich bei einer Überbuchung mit Air France?

Hat die Fluglinie Ihren Flug überbucht und Sie deswegen nicht wie geplant befördert, haben Sie Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Ebenfalls haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen.

Air France spricht von “außergewöhnlichen Umständen”. Was bedeutet das?

Liegen außergewöhnliche Umstände vor, muss die Fluglinie keine Entschädigungszahlung leisten. Eine Ticketkostenrückerstattung allerdings schon. Auch die Betreuungsleistungen müssen erbracht werden. Außergewöhnliche Umstände sind Ereignisse, die die Fluglinie nicht beeinflussen kann, auch wenn Sie alle möglichen Maßnahmen dagegen ergreift. Beispielsweise Unwetter, Vogelschlag, oder Terrorismus. Streik zählt nach jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs nicht automatisch als außergewöhnlicher Umstand. Das Vorliegen muss in einem Gerichtsverfahren im Einzelfall geprüft werden und von der Airline auch bewiesen werden. Technische Probleme zählen nicht zu außergewöhnlichen Umständen.